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Garantieansprüche bei Händlerinsolvenz?


Gast

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Hallo,

hat jemand Erfahrung, wie es mit Garantieansprüchen und zugesagten Zusatzleistungen aussieht, wenn der Händler kurz nach dem Kauf Insolvenz anmeldet?

Hintergrund: ich habe im Dezember 2010 bei meinem Händler vor Ort eine schöne Tiger als Vorführer gekauft. Auffallend gute Bedingungen bei der Inzahlungnahme, weil ich die alte Maschine dort ebenfalls gekauft habe. Tiger wurde bis zur Haustür geliefert. Dazu noch handschriftlich ein Vermerk auf dem Kaufvertrag, daß man 50% der Kosten für den nächsten Satz Reifen übernimmt. Versehentlich engl. Betriebsanleitung, die deutsche sollte mir dann nachgereicht werden.

Und dann... kurze Zeit später lese ich in der Zeitung: Insolvenzanmeldung. Garantieansprüche? Fehlanzeige - ich soll beim Hersteller nachfragen. Reifenbonus? Gilt nicht mehr, ich kanns ja mal beim Insolvenzverwalter versuchen. Und der Mitarbeiter sei ja auch gar nicht da. Betriebsanleitung? "Habe keine mehr gefunden, beim Hersteller nachfragen".

Das Ganze hat mich - bei aller Freude über das wunderschöne Motorrad - extrem geärgert, denn es ist unvorstellbar, dass die drohende Insolvenz nicht schon zum Kaufzeitpunkt bekannt war. Kein Wort davon, wohl weil klar war, dass ich unter den Bedingungen den Kauf vermutlich nicht gemacht hätte. Übrigens war auch beim Kauf nur die Rede von "Erstzulassung 04-2010 - erst im Brief habe ich gesehen, daß die Maschine Mitte 2009 gebaut wurde - das scheint aber legal und legitim zu sein.

Meine einzige schwache Hoffnung ist, daß der Laden einen neuen Besitzer findet oder der nächstgelegene Händler (50km) ein wirklich "Freundlicher" ist.

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Garantieansprüche übernimmt der Hersteller also ein andere Händler. Die vertraglichen zugesicherten Zusatzleistungen kannst Du vergessen, die wird weder Triumph noch ein anderer Händler übernehmen. Auch der Insolvenzverwalter wird dazu nicht stehen, der hat andere Gläubiger zu befriedigen und da stehst Du wahrscheinlich auf Platz 1500.

Das der Händler Dir nichts gesagt hat kann ich verstehen, er hat wahrscheinlich bis zum letzten Augenblick geglaubt er schafft es doch noch die Insolvenz zu vermeiden. Meistens ist es ja so dass nicht der Händler die Insolvenz anmeldet sonder einer der Gläubiger wie Finanzamt, die Bank oder die Sozialversicherungensciherungen.

Die olle Bedienungsanleitung bekommst Du bei jedem andern Triumphhändler.

Shit happens!

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Tach auch,

du brauchst dir normalerweise keinen Kopf zu machen, du hast und wirst keinen echten Verlust erleben.

Schließlich hast du auch geschrieben, dass deine alte Maschine zu guten Konditionen getauscht wurde.

Und Garantiegeschichten gehen wirklich auf den Hersteller. Da kann dir also jeder andere Dealer weiterhelfen. Anders wärs bei Gewährleistung, wenn die Werksgarantie durch ist. Davon hast du ja aber noch über ein Jahr. Denn die Garantie beginnt mit Tag der Erstzulassung.

Das Baujahr ist immer vernachlässigbar, wenn es nicht grad schon 10 Jahre zurückliegt. :D

z.B.: Maschine im April10 im Werk zusammengesteckt, im September10 an den Händler geliefert und im jetzt im März11 auf den Besitzer zugelassen heißt Garantie bis 3/13 (und nicht bis 4/12) :rolleyes:

Das Ding mit der Bedienungsanleitung? Jepp, das ist jetzt blöd, denn da wird sich wirklich der neue Händler drum kümmen müssen. Frag dort mal bitte nach.

Er bekommt die Anleitung zwar kostenlos, es hängt aber schon etwas Aufwand dran. Es kommt auch immer wieder vor, dass zu einigen Neufahrzeugen die Anleitungen in falscher Sprache mitgeliefert werden.

Hängt halt mit der Packliste im Werk und mit der Disposition der Chargen zusammen. Das Problem haben alle Marken, die einsprachige Anleitungen liefern ;)

Dein neuer Händler (egal, ob im selben Geschäft oder extern) muss dafür also mindestens einige Male mit Triumph Deutschland telefonieren und sicher auch intern einigen Schreibkram erledigen, die ihn einges an Zeit kostet, ohne dass er sie bezahlt bekommt. Die englische Anleitung solltest du dann aber auf jeden Fall vorlegen.

Bei Erfolg kannst ja was für die Kaffeekasse da lassen - sozusagen als Ausgleich. Das macht dann nen guten Eindruck.

Den Vermerk mit den Reifenpreisen? ;) Da die meisten Dealer keine günstigen Reifen verkaufen dürfen, kann er dir auch mal spaßhalber 50% Rabatt aufschreiben.

Wenn du Reifen allein über Reifengroßhändler besorgst, bist du meist kaum weiter weg als 35% unter dem regulären Preis, den dein Dealer kassieren muss. Also ein virtueller Verlust von 15% an einem Satz Reifen. Das ist keinen Aufwand der Welt wert, diesen irgendwo einzufordern. :blush:

Also insgesamt alles kein Problem B)

Saublöd gelaufen wärs natürlich, wenn du den Kaufvertrag unterschrieben, das Geld überwiesen hättest und die Maschine noch zur Abholung da stünde.

Denn sobald der Insolvenzverwalter drin sitzt, geht alles in die Insolvenzmasse und man muss seinen Anteil daran einklagen... :blush:

Mit ienem Fahrzeug bist du zwar weiter vorn dabei, aber die Banken bekommen den Hauptanteil. Speziell alle Fahrzeuge, die verfügbar sind.

Also, Wetter nutzen und die Freude am Fahren genießen. Ich fang schon mal mit dem Spruch an, damit sich viele der anderen neuen Tigerfahrer nicht so fremd fühlen. :totlach:

Nicht ernst nehmen :innocent:

Viel Spaß mit der Maschine

Greetz Brülli

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Moin

Sei froh das sich es bei dir nur um Kleinigkeiten wie einen halben Reifensatz und eine Bedienungsanleitung geht.

Ich habe schon wirklich böse Sachen mitbekommen wenn ein Händler über die Wupper ging.

[Freu dich an deinen neuen Mopped und das du gut dabei weggekommen bist!!!]

Gruß

Klaus

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Hi !

Da stellt sich mir doch dann die Frage: Wenn ich einen korrekten Kaufvertrag habe und das Fahrzeug bezahlt ist und nur noch nicht abgeholt wurde wie sieht das dann aus? Kann der Insolvenzverwalter das Fahrzeug dann zurückhalten? (ausser vielleicht bis zur Klärung). Mit dem bezahlen habe ich doch eigendlich die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug, heißt weiter das Mopped gehört dem Händler gar nicht mehr.

Wenn das Fahrzeug "nur bestellt" ist kann ich mir vorstellen das es dann zurückgehalten wird und in der Gesamtmasse verwurstet wird. Auf der anderen Seite wenn der I-Verwalter oder die Bank etc. die Chance hat etwas zu Geld zumachen warum sollten die das verhindern?

Fragen über Fragen. Und das am Sonntag Morgen. :lol:

schönen Tag noch.

Gruß

Michael

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Servus,

bei der Insolvenz eines Händlers geht nur noch das aus dme Laden raus, was nachweislich nach Fahrzeugbrief nicht dem Ladenbestand zuzuordnen ist.

Egal ob bezahlt oder nicht.

Zuerst weren dann bei einer Abwicklung die gößten Gläubiger bezahlt. Das sind meist Banken, die Kredite für Laden und Fahrzeuge rausgegeben haben.

Die bekommen dann den gesamteg Gegenwert ihres Kredites in Materialien zurück - gehört ja sowieso noch ihnen. Diese Fahrzeuge werden dann anderen Händlern zu super Konditionen angeboten. Aber man selbst wird aus dem Rest der verbleibenen Insolvenzmasse bedient.

Ist diese so groß, das das bezahlte Fahrzeug noch als Gegenwert zurückgehalten werden konnte, bekommt man es.

Aber darauf würde ich nicht wetten, denn wenn alles an andere Händler verkauft wird um die Hauptmasse der Forderung zu begleichen, geht alles an Klamotten und Kleintechnik für einen Bruchteil des Wertes weg.

Ich glaube rechtlich gesehen ist das nicht ausliefern wegen Insolvenz somit nur dem Fakt Unterschlagung zuzuordnen.

Aber hier ist ja kein Forum mit Rechtsberatung. Das sollen und müssen berufene Leute machen. :rolleyes: Mit solchen Gedanken muss man sich auch nicht das WE versauen. Ist ja nichts passiert. :D

Schönes Wochenende

Brülli

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Gast
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