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Inspektionskosten


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Hat schon jemand eine Inspektion durchführen lassen? Wie hoch waren die Kosten?

LG

Jürgen

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War außer Miss Marple noch niemand bei der Erstinspektion?? :(

LG

Jürgen

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HI Leute,

ich habe mit meiner XC ABS morgen (Donnerstag) den 1. Inspektionstermin (tut mir immer sehr weh, dafür zu bezahlen, bin ich doch selber Motorradmechaniker und könnte das auch selber machen....).

Also kann ich euch morgen genau sagen, wieviel die erste Inspektion kostet.

So long

Tom

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HI Leute,

ich habe mit meiner XC ABS morgen (Donnerstag) den 1. Inspektionstermin (tut mir immer sehr weh, dafür zu bezahlen, bin ich doch selber Motorradmechaniker und könnte das auch selber machen....).

Also kann ich euch morgen genau sagen, wieviel die erste Inspektion kostet.

So long

Tom

Hi Tom, bin schon mal gespannt. Aber morgen ist doch erst Mittwoch...... ;)
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Für die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ist es nicht notwendig zum Vertragshändler zu gehen um dort die Wartung machen zu lassen, wichtig ist nur dass man die Wartung in einem Meisterbetrieb durchführt und die Vorgaben von Triumph einhält, was wann gemacht werden muss.

Die Garantie kann von Triumph dann abgelehnt werden, die Gewährleistung kann Triumph nicht verweigern, die Garantie ist sowieso freiwillig

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Das Problem ist aber die Umkehr der Beweispflicht nach Ablauf von 6 Monaten. Dann kann ein Hersteller behaupten, dass ein Fehler in einer markenfremden Werkstatt gemacht wurde, der zu dem Schaden geführt haben könnte. Das müßte der Käufer dann widerlegen. Die Beweislage wird dadurch nicht einfacher. Damit kann dann auch die Gewährleistung bereits nach 6 Monaten zu Ende sein.

Davon abgesehen erscheint es mir persönlich nicht sinnvoll, ein Motorrad das erst wenige Wochen auf dem Markt ist, wegen ein paar Euro Ersparnis einem "freien" Schrauber hinzustellen.

Erlaubt ist allerdings die Frage, warum eine Erstinspektion bei Triumphhändlern bis zu 50 % mehr kosten kann. Der Materialverbrauch dürfte bei allen gleich sein und der Zeitbedarf ist doch wahrscheinlich festgelegt.

AUS RECHTPRAKTISCH.DE

Verfasser:

Stand: 12.07.2010

Frederick Pitz, Schwetzingen

Gibt der Hersteller auf seine Fahrzeuge eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie, so ist es nach Ansicht des BGH für den Käufer nicht benachteiligend, wenn als Voraussetzung dieser Leistung die Wartung und Inspektion des Fahrzeugs durch Vertragswerkstätten des Herstellers bestimmt ist.

Vorweg:

sind zum Verständnis die Begriffe Gewährleistung und Inspektion zu klären, denn diese werden im Alltagsgebrauch oft nicht sauber getrennt.

1. Gewährleistung

Unter der Gewährleistung versteht man das Recht des Käufers bei einem Mangel Nachbesserung, Schadensersatz Rücktritt oder Minderung verlangen zu können. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel vorliegt.

Der Käufer muss das Vorhandensein des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe beweisen können.

Ist der Käufer Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer hilft der Gesetzgeber hier in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf mit einer Vermutung aus, dass der Mangel bei Übergabe der Sache bereits vorhanden war.

Die Gewährleistung ist auf 2 Jahre beschränkt.

2. Garantie

Unter einer Garantie versteht man ein unbedingtes Einstehenwollen des Verkäufers für eine Eigenschaft der verkauften Sache.

Die Garantie ist ein vertraglich vereinbarter Anspruch gegen den Verkäufer, wenn der Sache die in der Garantie vereinbarte Beschaffenheit fehlt.

Aufgabe des Käufers ist es dabei, dass er nicht das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe beweisen muss, es reicht, wenn er das Fehlen der vereinbarten Eigenschaft in der Garantiezeit belegen kann.

Da es sich bei der Garantie um eine Vereinbarung der Parteien handelt, ist es den Parteien unbenommen, den Umfang, die Reichweite und die Voraussetzungen der Garantieleistungen zu bestimmen.

So können die Parteien die Garantie nur für eine Eigenschaft vereinbaren (am bekanntesten ist die Garantie gegen Durchrostung) diese aber weit über die 2 Jahres Frist der Gewährleistung hinaus erstrecken.

3. Streitfrage

Es bestand in der Rechtssprechung Streit darüber, ob der Hersteller bestimmt Klauseln in eine Garantie nicht aufnehmen dürfe, da er den Kunden somit unangemessen benachteilige und es zu einem wirklichen Aushandeln der Garantiebestimmungen (gerade im KFZ Bereich) aufgrund der Marktmacht des Herstellers nicht komme.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu (Urteil vom 12.12.07, Az. VIII ZR 187/06) nun entschieden, dass auch bei langjährigen Garantieabsprachen eine Bindung des Kunden an die Vertragswerkstatt des Herstellers nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung führe.

Der BGH führt dazu in den Urteilsgrunden aus:

„Die Interessen des Kunden werden (durch die Bindung) nicht unangemessen beeinträchtigt. Er kann sich die Ansprüche aus der Garantie bis zu einer Dauer von 30 Jahren erhalten, indem er die - ohnehin regelmäßig notwendigen - Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben in (Vertrags-) Werkstätten durchführen lässt. Ihm selbst ist die Entscheidung überlassen, ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von den regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen (preisgünstigeren) Werkstätten durchführen lässt.

(…) Es liegt hier keine unangemessene Benachteiligung der Kunden darin, dass der Verlust der Garantieansprüche auch dann eintritt, wenn das Unterlassen der Wartungsdienste bzw. die Durchführung bei anderen Werkstätten für den Garantiefall nicht ursächlich war. Dies rechtfertigt sich durch das legitime Interesse der Beklagten als Fahrzeugherstellerin, eine Kundenbindung an ihr Vertragswerkstättennetz zu erreichen.“

bearbeitet von AndreasD
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@Andreas ==Weichei.. :rolleyes: hab schon 4TKm stellt sich langsam die Frage nach Reifen!! :wacko:

C. die ncoh kein anderes Tigerchen in freier Wildbahn gesehen hat

Das mit dem Weichei klären wir am Ende der Saison 2011, das ist bei mir am 31. Dezember, bis dahin wird noch viel passieren was Kilometer bringt :-)

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@Andreas ==Weichei.. :rolleyes: hab schon 4TKm stellt sich langsam die Frage nach Reifen!! :wacko:

C. die ncoh kein anderes Tigerchen in freier Wildbahn gesehen hat

Bin von Donnerstag bis Samstag 1030 Kilometer mit der XC gefahren, und mit der Ducati von Mittwoch bis Sonntag 1050 Kilometer :prost2:

Wie sieht übrigens dein Profil aus, schaffst du die 6000 KM mit einem Satz Reifen?

LG Jürgen

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  • 4 weeks later...
Gast AndreasD

Mir fehlen noch 5.700 km und dann kann ich Euch sagen was die 10.000er kostet :D

Mitte Juni geht es 4 Tage in die Alpen, dann fehlen wahrscheinlich nur noch 3.400 km und die schaffe ich noch bis Ende Dezember.

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1. Kundendienst 167.-€

Auf der Heimfahrt bin ich in zwei heftige Gewitter gekommen.

Eine Hinterradabdeckung wird vermutlich das nächste Zubehör.

Der Dreck spritzt bis auf die Fahrersitzbank. :cry2:

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Servus,

hm ich sollte das wohl noch nachtragen:

800er Kundendienst eigentlich 135,30 - bezahlt aber nur die Hälfte also 67,65 da beim Kauf mit reingehandelt.

Ciao

Fritz

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  • 1 month later...

201,- für die erste Inspektion in Osnabrück. Das ist bislang Spitze, zumindest vom Preis her. :huh:

Abgesehen von den netten Leuten und einem guten Service ist das ein Preis, der schon wehtut, zumal alle anderen, die hier aufgelistet sind, deutlich weniger nehmen.

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'mal als Tip. Zumindest die Arbeitskosten der 1. Inspektion (man zahlt nur das Öl) kann man immer noch rausholen wenn der eigentliche Fahrzeugpreis schon ausverhandelt ist.

Das ist für die Werkstatt nur eine halbe Stunde Arbeit maximal und die verdienen immer noch am Öl.

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Hi Leute, das mit den Inspektionskosten kann ich toppen. Der Kostenvoranschlag hier in der Schweiz lag schon bei 450-500 Franken. Umgerechnet in richtiges Geld sind das 377-419 Euro. Das ist doch mal ein Preis, oder!? Habe auch bei mehreren Händlern nachgefragt, ist überall der gleiche Preis.

Heute gebe ich das Tigerli in die Werkstatt. Mal sehen, wie hoch die Abrechnung ausfällt.

Update: Tigerli war im Service. Mit Oelfilterwechsel, Oelwechsel, Luftfilterwechsel, Reinigen (sieht jetzt wieder wie neu aus), Hinterbremse prüfen, Lenkkopflager prüfen und einstellen: 440CHF. Das ist ein fairer Preis. Bin auch sehr zufrieden mit dem FTH.

bearbeitet von Letscho011
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@Letscho011

Also dein Preis würde mich dann auch intressieren, muss meine auch nächstens in den 1000 geben und würde geren wissen, mit was da so zu rechnen ist...;-)

gruss stifu1

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Pech, dass die Schweiz nicht zur EU gehört, dann könntet Ihr die Inspektion ohne Garantieverlust überall machen lassen.

Die Inspektion nach einem Jahr wird es bei mir nicht geben. Ich sehe nicht ein, nach ca. 3500 km schon wieder Öl wechseln zu lassen. Die nächste Inspektion gibt es bei 8000 - 9000 km in ca. 2 Jahren. Die Garantie brauche ich eh nicht.

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Also die Idee mit D/AT ist mir auch gekommen, aber leider zu spät. In der Nähe von Konstanz gibt es einen Triumph-Händler, beim 10000er werde ich mich an ihn wenden. Sind ja nur 1.5h bis zu ihm... das Tigerli fährt gern längere Strecken :-)

@stifu1: unter 450 wird es kaum abgehen. Oder man verhandelt noch einmal mit dem Händler. Ich dachte immer, der 1.Service ist gratis exkl. Material. So kann man sich irren.

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Hi Leute, das mit den Inspektionskosten kann ich toppen. Der Kostenvoranschlag hier in der Schweiz lag schon bei 450-500 Franken. Umgerechnet in richtiges Geld sind das 377-419 Euro. Das ist doch mal ein Preis, oder!? Habe auch bei mehreren Händlern nachgefragt, ist überall der gleiche Preis.

Heute gebe ich das Tigerli in die Werkstatt. Mal sehen, wie hoch die Abrechnung ausfällt.

Sprechen wir hier von dem ersten Kundendienst, sprich nach 800km, bei dem im Prinzip nix anderes gemacht wird, als das Öl und den Filter zu wechseln und die Schrauben nochmal nachzusehen?

Wenn ja: sauber. Das muss der Schweiz-Zuschlag sein.

Das ist doch vollkommen vorbei an jeder Realität.

Wenn nein: ist das evtl. der Preis für die "kleine" Jahresinspektion nach 10.000km? Auch dann wäre es noch viel.

Edit sagt: ok, 800km KD

bearbeitet von TMA
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