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Ausgeblendet

LED Tagesfahlicht ?


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  ...  250 Euronen sind sportlich    ... 

Hi,

dafür sind die bestimmt gesetzeskonform! :totlach::vogel:

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Moin Wolly,

bei Teuertech ist das Teil nur für eine Honda gezeigt. 250 Euronen ohne TÜV und ABE - schon stolz.

Schöne Grüße

Jens

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Wenn ich mich nicht täusche :unsure: sind Tagfahrlichter für Einspurfahrzeuge noch garnicht zugelassen (@ Prüfingenieure / Polizisten: Bitte berichtigen, wenn ich falsch liege).

Demnach würde eine ABE auch nur für Mehrspurfahrzeuge gelten, in der Regel ist eine ABE ja auch Modellbezogen.

Das E-Prüfzeichen ist ohne ABE eh Pflicht, sagt aber nichts darüber aus, ob das Teil am Mopped in Gebrauch genommen werden darf.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren... (würde ja auch bedeuten, dass man wieder eine Lichtschalter hätte, weil man tagsüber kein Abblendlicht benötigen würde, oder).

Gruß Holger

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Moin,

ich will mal ein Experiment starten wegen Tagfahrlicht. Da ich im Mai HU-Termin habe, will ich es mal ausprobieren, was die Exekutive sagt - siehe HIER

Schöne Grüße

Jens

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es gibt ja tagfahrlicht varianten, die bei eingeschaltetem fahrlicht runtergedimmt werden und als

positionslicht gelten, sind daran zu erkennen das sie zwei prüfnummern auf der lichtscheibe haben.

ich habe da mit einem dekra mann drüber gesprochen und er meinte, das es keine probleme gäb wenn die leuchten als positionslicht/standlicht zugelassen sind.

es gibt auch spezielle led positionsleuchten in der bauform von tagfahrleuchten.

z.b. bei devil-eyes.com

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Mal ganz doof gefragt:

Tagfahrlicht darf doch nur brennen wenn das Ablendlicht aus ist oder nicht?

Was soll dann ein Tagfahrlicht am Motorrad? Kann ja nicht gesetzes Konform sein weil ja am Motorrad das Ablendlicht immer an sein muss. Oder liege ich da falsch?

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Kannste da mal ein Bild von Posten? Auf der HP von Touratech gibt´s das für die Tiger nämlich nicht (oder ich bin zu blöd es zu entdecken).

Zu finden im Streetline Katalog 2011 auf Seite 193 unter Artikel-Nr. 615-0494.

Im Shop finde ich es aber auch nicht :huh:

post-4-1323185392_thumb.jpg

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Mal ganz doof gefragt:

Tagfahrlicht darf doch nur brennen wenn das Ablendlicht aus ist oder nicht?

Was soll dann ein Tagfahrlicht am Motorrad? Kann ja nicht gesetzes Konform sein weil ja am Motorrad das Ablendlicht immer an sein muss. Oder liege ich da falsch?

Moin Multitool,

um diesen Unsinn geht es ja gerade. Mit Abblendlich bist du schlechter am Tage zusehen als mit dem TFL. Daher soll ja die Änderung der STVO erfolgen,nur weiß keiner genau wann. Das TFL soll dann das Abblendlicht am Tage ersetzen. Hier gibt es einige interessante Erfahrungen wegen TÜF und Rennleitung. Verboten ist es noch, aber es wird weitgehend geduldet mit TFL statt Abblendlicht zu fahren.

Schöne Grüße

Jens

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.....diese Frage stellt sich mir auch. Warum soll ich mir Tagfahrlicht anbauen, für viel Geld, wenn ich Ablendlicht habe nur um das dann aufwendig auszuschalten, was wiederum Geld kostet. Okay wenn ich mir Zusatscheinwerfer anbaue um das Licht, welches bei der Tiger wirklich das Letzte ist, zu verbessern ist das ein positiver Aspekt der zu meiner Verkehrssicherheit beiträgt. Aber der beschriebene Anbau von TFL ist fragwürdig, hat keinen Effekt und kostet viel Geld.

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aaaaalsooooo.... (so wie ich es bisher verstehe):

1. TFL an Zweirädern sind noch nicht "legalized" (StVZO-konform).

2. TFL an Autos dürfen auch "an" sein, wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist, dann aber nur gedimmt (mit eingeschränkter Leuchtkraft).

3. Mir wäre das ganze StVZO-Gelaber aber ehrlich gesagt sch**ssegal, da die TFLs IMHO die passive Sicherheit stark erhöhen (weilste besser gesehen wirst, besonders bei den Tranfunzeln am Tiger).

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  • 2 weeks later...

Tagfahrleuchten dürfen auch legal an Motorräder angebaut werden, Tagfahrleuchten dürfen aber nicht zusammen mit dem Abblendlicht betrieben werden.

§17 Abs. 2a der STVO besagt aber, dass Krafträder auch am Tag mit Abblendlicht fahren müssen, d.h. die Tagfahrleuchten dürfen dann nicht leuchten (außer als Begrenzungsleuchte aber nur, wenn die Leuchten auch dafür genehmigt sind).

Erst mit Änderung der Straßenverkehrsordnung machen Tagfahrleuchten an Motorrädern in Deutschland Sinn.

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§17 Abs. 2a der STVO besagt aber, dass Krafträder auch am Tag mit Abblendlicht fahren müssen, d.h. die Tagfahrleuchten dürfen dann nicht leuchten (außer als Begrenzungsleuchte aber nur, wenn die Leuchten auch dafür genehmigt sind).

Erst mit Änderung der Straßenverkehrsordnung machen Tagfahrleuchten an Motorrädern in Deutschland Sinn.

danke Tuskvarg, das beantwortet meine Frage von weiter oben nach dem Sinn dieser Dinger!

Die Änderung der StVo machte aber nur im (zumindest halbwegs) europäischen Gleichklang Sinn, sonst kannste die Tagfahrleuchten an der Grenze wieder abmontieren!

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  • 10 months later...

Hallo 1050 Gemeinde,

heute stand im ADAC Newsletter eine positive Nachricht zur Legalisierung des Tagfahrlichts:

Mit der ausstehenden Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung) können Krafträder der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren) mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden. Diese können tagsüber alternativ zum Abblendlicht genutzt werden. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist allerdings Abblendlicht einzuschalten. Die Änderung der StVO wird voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten.

(Stand: Oktober 2012)

:D

Meine Nebellampen lass ich dran, aber mal schaun, was noch zwischen Verkleidung und Nebellampen passt.

Grüße aus der Nordheide

Jan-Dirk

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Hallo Dirk,

zu langsam. Hatte ich gestern schon gepostet: :prost2:

http://www.tigerhome.de/index.php?showtopi...ndpost&p=219618

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:unsure: Und was hilft das? Alle neueren Mopped haben doch gar keinen Schalter mehr, um das Abblendlicht abzuschalten. :wacko:

Und nur ohne Abblendlicht ist so ein TFL zulässig. :nono1:

Da hat ja mal wieder einer richtig mitgedacht........ :evil:

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Schaust du HIER,

habe ich bereits erfolgreich umgesetzt mitsamt Schalter.

Habe seitdem erst 2 mal das Abblendlicht angehabt, weil es dunkel geworden ist bzw. ich erst im dunkeln losgefahren bin.

Gruß Holger

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NATÜTLICH habe ich auch einen Schalter im Abblendlicht.

Erlaubt ist der nach Zulassungsordnung bei neueren Motorrädern trotzdem nicht. ...und von da her führt das das TFL ad absurdum, oder?

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Moin Bär-Tiger,

nach dem derzeitig noch gültigen Gesetzestext ist der Entfall eines Lichtschalters konsequent. Abblendlicht und basta. Mit der Novelle (Abblendlicht oder TFL) ist ein Schalter sinnig, jedoch nur zum Umschalten zwischen Abblendlicht (Nacht, schlechte Sichtverhältnisse,....) und TFL (Tag). Wenn der Schalter nur dieses Umschalten ermöglicht und KEIN komplettes Abschalten wie früher, ist diese Schaltung nicht zu beanstanden und genügt den Forderungen der überfälligen Gesetzesnovelle der StVO (die StVZO spielt nicht mit, sofern die verwendeten Leuchten die Zulassung als TFL haben).

Somit wird nix ad absurdum geführt und die Lima wird weniger belastet.

Schöne Grüße

Jens

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Da geb ich dir Recht, nützt uns aber nix, da der Altbestand entsprechend dem Gesetzesstand zum Tage der Homologation augerüstet ist. Umbauen darf man da dann eigentlich nicht.

Mir persönlich ist´s aber egal, ich bau mir, was ich brauche:http://www.tigerhome.de/index.php?showtopic=9645&hl=Xenon

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link geht net :(

Bei mir schon. Browsereinstellungen schon geprüft?

Wenn dieser Link auch nicht funzt, dann gehe im Forum ganz oben auf der Startseite ins Supportforum. "Fehlerbehebung / volle Funktion Tigerhome, (am Beispiel des Internet Explorers)" ist sicher hilfreich, "Forensoftwareproblem 'selbst' beheben, Kurzanleitung zum Checkup" könnte aber auch schon helfen.

Gruß Holger

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  • 4 weeks later...

Hi,

ich denke, zum Ausprobieren genügen diese Teile hier:

Tagfahrlicht

Reicht evtl. sogar für zwei Moppeds! :yessir:

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Ja, die Kinderkacke hatte ich hier liegen, wollte einer in seinen Mustang eingebaut haben. Da ist jede Positionsfunzel von einem Trecker heller.

Wenn man so was anstelle eines Scheinwerfers in Betrieb nimmt, darf man sich nicht wundern, wenn man über den Haufen gefahren wird.

Bitte: Wenn schon TFL-Spielkram, dann vorher wirklich anschauen, ob die Dinger auch wirklich hell und auf große Entfernung zu sehen sind.

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Moin Bärtiger,

da ist sicher einiger Müll auf dem Markt, aber es gibt Module, die als TFL nix ausleuchten, aber sehr hell und somit gut sichtbar sind (siehe unten).

Funktionieren tut es prima und der Erkennungswert für die Dosentreiber ist deutlich höher als mit unseren Funzeln....

Schöne Grüße

Jens

post-4-1356193439_thumb.jpg

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Das mein ich ja: Wenn du welche findest, die hell und gut sichtbar sind - alles gut.

Aber dieser China-Müll, ob mit oder ohne E-Zeichen (wahrscheinlich gefaked)- Finger weg.

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  • 3 weeks later...

Eine Kennzeichnung nach ECE-10R reicht nicht aus (das ist nur eine Prüfung auf elektromagnetische Verträglichkeit), die Teile benötigen eine Genehmigung als als Tagfahrlicht, unter anderem steht dann "RL" drauf.

Die Teile dienen dann nur der Sichtbarkeit, zum Ausleuchten der Strasse taugen die nicht.

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Äh, ja, ähem - weiß nicht so richtig was ich sagen soll :unsure::unsure::unsure:

Praktisch hell ist es ja schon - aber bist du damit nicht schon zig mal angehalten worden ??? :blink:

Also rein persönlich (ist aber echt nur meine Meinung) finde ich die weißen "echten" Tagfahrleuchten schon stylischer als deinen gelber "Nebelscheinwerfer" (erinnert mich irgendwie an die alte gelbe französiche Beleuchtung) :D

Aber okay - wenn´s hilft und dir gefällt ;)

Gruß

Rainer

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