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Reifenbindung im Fahrzeugschein


Volles ROAR

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Hallo,

nur mal so ne Frage am Rande.

Habe bei meiner Tiger ne eifenvorgabe im Fahzeugschein eingetragen. Nun bin ich zum Reifenhändler meiner Wahl gefahren und der gibt die Montage bei seinem Mitarbeiter in Auftrag.

Dieser sucht und sucht und sucht, kann aber den entsprechenden Reifen nicht finden. Zuerst waren es die nicht ordentlich abgelegten Reifen im Lager, zum guten Schluss, aber stellt man fest das eben dieser Reifen nicht mehr hergestellt wird.

Der Händler bietete mir den Nachfolger sieses Reifen an und stimme dem zu.

Nun meine Fragen:

1. ist es damit für mich gehalten oder muss ich weiter aktiv werden? ( ich kann mir da den übereifrigen Rennleitungsanfänger vorstellen, der mich mein Mopped nur noch schieben lassen würde.)

2. ist mit dieser nicht mehr übereinstimmenden Reifenbindung eventuell mein Versicherngsschutz gefährdet?

3. muss ich beim Reifenhersteller nachfragen( vielleicht war dieser Typ Reifen für den Händler nicht lukrativ genug und er bietet mir den Reifen an, den er am Lager hat)

4. Muss ich zum Tüv? um mir diese neuen Reifen eintragen zu lassen?

bin mal auf die Antworten gespannt.

PS. mein Umzug ist vorbei und ich habe das WHB nun wieder ?!?!?

Schraubergrüsse

Frank

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Zu 1 und 4: Jein

Hängt vom Reifen ab, den du nun montiert hast.

Auf der Webseite des Reifenherstellers musst du nach einer Reifenfreigabe suchen.

Wie hier zum Beispiel von Metzeler für die T400.

Diese ABE musst du unterwegs mit dir führen, dann ist keine Eintragung nötig.

Findest du für deinen Reifen keine Freigabe, dann gibt es eventuell eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit dieser musst du zum TÜV und den Reifen eintragen lassen.

Gibt es die auch nicht, musst du trotzdem zum TÜV, und so versuche ihn eintragen zu lassen. Das kann aber von TÜV-Prüfer zu Prüfer einfach oder aber auch unmöglich sein.

Billig ist diese Variante aber nicht.

Zu 2: Ja, da die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist.

Zu 3: Du kannst versuchen, den alten Reifen bein einem anderen Händler zu bekommen, könnte aber schwierig werden.

Die Antwort wäre natürlich einfacher, wenn wir wüssten, um welche Reifen es sich handelt (der alte und der neue).

Gruß Holger

PS: Mehr erfolg hättest du zu dieser Frage im Reifenthread bei der T400 <KLICK>

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es ist im Grunde ganz einfach

du gehst auf die Seite eines Reifenversandes (z.b. Mopedreifen.de) gibst dein Modell ein und dort werden dann die Reifen aufgelistet, die du fahren darfst (ReifenFreigabe zum download)

Dies ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und keine ABE (Es bestehen keine Bedenken gegen die Verwendung des Reifens xy auf dem Motorrad),

die du mitzuführen hast, dann brauchst du nicht zum TÜV fahren.

z.b. http://www.mopedreifen.de/freigaben/293CTITA210-2012.PDF

wenn du einen Reifen fährst, zu dem du keine Unbedenklichkeitsbescheidingung hast, erlischt deine Fahrzeugbetriebserlaubnis natürlich NICHT. (die kann nur unter den Voraussetzungen des §19/II Nr 1,2,3 StVZO erlöschen)

bearbeitet von AmperTiger
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Ampertiger:

BE des Fahrzeuges erlischt nicht.......

Ich ergänze -bzw korrigiere deine Antwort nur, damit es nicht zu Fehleinschätzungen kommt.

Bezüglich der Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Freigaben der Reifenhersteller -oder auch der Motorradhersteller bzw. deren Importeure ist das richtig. Bezüglich der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges kann es Ärger geben, so lange die Reifenherstellerbindung nicht aus der Zulassungsbescheinigung gestrichen ist. (Europaweit gibt es diese Bindung nur noch in Deutschland- sie wird aber in einigen Bundesländern durchaus auch von sachverständigen Sachverständigen gestrichen).

In NRW wird bei der HU kontrolliert- liegt eine Herstellerbindung vor und ist keine Freigabe erfolgt, gibt es keine Plakette (erheblicher Mangel).

Zur BE (Betriebserlaubnis):

Die BE des Fahrzeuges kann unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 StVZO -dort die sog. "Gefährdungsvariante"

oder des § 19 Abs. 3 StVZO....Zitat letzter Satz:

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

erlöschen.

Das heißt, dass es durchaus zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen kann- demzufolge 3 Pkt. für Flensburg und 90 bis 120€ Bußgeld.

Sicher ist damit nur der Weg über die Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe.

Eines noch dazu: Ich bekämpfe diese Rechtsauffassung schon aus rein praxisnahen Erwägungen- aber noch wird sie so vertreten.

fredis-garage

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Zur Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde bereits alles gesagt!

Zudem kann man bei der nächsten HU das Problem mal ansprechen und fragen ob es eine Möglichkeit gibt die Bindung zu streichen und durch den Satz: "Reifen v.u.h. nur von einem Hersteller zulässig" zu ersetzen...so stehts seit längerem bei mir drin, damit darf ich alles fahren, was die entsprechende Größe hat und die Tragfähigkeit und den Geschwindigkeitsindex besitzt!

Beim TüV sollte man mit modernen Reifen und fehlenden Freigaben argumentieren, es gibt tatsächlich kaum noch Freigaben für die T400! Obwohl es laufend bessere Reifen gibt!

Grüße vom Hai

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  • 3 weeks later...

Hi,

also meine BE erlischt, wenn ich nicht mehr auf Antiquitäten, sondern deren technischen Nachfolgern, durch die Gegend rausche?

LG

uwe berlin

PS: 855´er Tiger mit 17 Zoll Vorderrad auf Metzeler M1 - keine Chance auf Unbedenklichkeitsbestätigung, ... !

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Richtig lesen:

Grundsätzlich ist das möglich- aber nur dann, wenn es dafür (für den Nachfolger) keine Freigabe gibt. So hat sich z.B. Conti auf die Nachfolger von Reifen für Old- und Youngtimer spezialisiert -und liefert die Freigabe mit. Diese hast du dann mitzuführen -oder den Nachfolger eintragen zu lassen.

Ferner kannst du eine ganze Menge an Freigaben bei den Motorradherstellern nachfragen. Oder du gehst hier im Net einfach auf z.B. www.mopedreifen.de, weil dort ebenfalls sehr viele Freigaben (FRG) zu finden sind. Die kannst du dir selbst ausdrucken.

Einfach Fahrzeug und Modell eingeben- schon siehst du, was du heute fahren darfst und ob es eine FRG gibt. In meinem Blog gibt es dazu auch eine rechtliche Aufarbeitung des Themas

fredis-garage

bearbeitet von fredis-garage
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