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ActionCam Verbot in Austria


Mosbach

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Halb so heiss wie geschrieben, TF - Bildzeitung kocht das viel zu heiss.

Geht real nur um Datenschutz, wenn man vin einer gefilmten Person diesbezüglich angezeigt wird.

Ein Ordnungshüter wird sich da kaum ohne Beschwerde dran stören wenn man so ein Teil am Mopped hat.

Gibts einige Hintergründe zu im Netz

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...... und wenn schon, ist mir völlig wurscht.

Gerade mit Kumpels. wird beim abendlichen Gespräch die Freude " über das am Tag erlebte Vergnügen," nicht weniger sein ...... als wenn vier Mann auf den Bildschirm gucken.

.... und wenn ich als Lonely Rider unterwegs bin, ja dann habe ich es in meinen Erinnerungen u. kann bei einem Bier nebst ein/zwei HB auch davon zehren.

ist zum Teil eh eine recht langweilige Angelegenheit .... immer das gleiche, nur Straße.

In fernen Ländern mit unbefestigten Wegen in einer wilden Gegend nebst Flußdurchfahrten usw. mag das wesentlich interessanter sein. Aber nur die geteerten Straßen in Österreich, ich weiß auch nicht, was da manche sooo daran freut.

Aber natürlich jedem das Seine. ;) ...... Grüße Gerhard

bearbeitet von Silver Rider
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Habs gerade im Varaboard gelesen....Was soll man dazu sagen....als fachlich im Thema Informationssicherheit und Datenschutz verhafteten kann ich das ja grundsätzlich verstehen, aber der gesunde Menschenverstand und das Augenmaß spielen hier wohl keine Rolle. Solche Gesetze bringen nur Menschen in Umlauf die ansonsten vermutlich den digitalen Seelenstrip im Internet vollführen.

Gut das ich mir so ein Ding erst zugelegt habe. Bei der Regulierungswut in Europa ist vermutlich auch der Besitz von Handys, sorry Smartphones, mit Kamera bald strafbar.

bearbeitet von Gast
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Also Actionscams im Wald, die Jäger für Wildaufnahmen verwenden werden angeblich durch einen neue Verordung mit bis zu 5000,- Euro Strafe bei Zuwiederhandlung, also anbringen ohne Genemigung, geahndet. Wieder ein Beweis für die Doppelmoral dieser Sesselfurzer, denn wenn ich heute durch die Stadt fahre haben mich schon bei Durchfahren der nächst größeren Kreuzung meines kleinen Heimatortes mind. 5 Kameras im Visier gehabt, da bin ich gerade mal 3min. unterwegs und noch keine 2km gefahren. Zu Fuß in einer größeren Stadt kommt man bevor man a Sagen kann schon auf eine dreistellige Zahl an Kameras die mich abgelichtet haben. Die Spinnen die Römer.

Gruß

Andreas

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Und was ist mit den Össis ihren Webcams aus den Urlaubsregionen da schert sich doch auch keiner um den Datenschutz wenn irgendwelche Bilder ins Netz gestellt werden.

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Hallo,

Das Thema lief ja auch schon im Kamerapositionsthreat - @Mods: Ggf. würde sich ein Zusammenlegen anbieten, falls das technisch geht.

Ansonsten: Man muss hier genau beobachten, wo und wie sowas verboten wird. Wenn es beim derzeitigen Stand in D bleibt, das die Strafandrohung nur aufgrund des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) besteht, dann muss in der Tat Jemand einen anzeigen und dann muss man das Abschalten und ggf. die Löschung der Daten verweigern und dann kann es vor Gericht gehen und da kann man dann bis zu xxx Euro verknackt werden. Also schon ein weiter Weg. Allerdings: Jedermann kann dann Stunk machen, also auch der Polizist bei der Kontrolle - auch der hat ein Recht am eigenen Bild.

Läuft die Cam bei der Kontrolle aber nicht, dann kann der Herr Polizist auch nix machen - also z.B. nicht beschlagnahmen oder Strafen aussprechen.

Anders sieht es aus, wenn das Verbot nicht nur auf Datenschutzgesetze zurückgeht - ich kenne die Lage in Österreich nicht, aber wenn dort solche Cams z.B. ähnlich wie Navis mit Blitzerwarner von einer Art StVO erfasst und verboten sind, dann könnte durchaus auch eine "betriebsbereit am Krad mitgeführte" Cam entsprechende Maßnahmen auslösen. Daher gilt da: Uffbassa.

Mein Fazit für D: Aufpassen, das Teil nicht aggressiv betreiben (filmen von Personen ohne Bezug zur gefahrenen Tour, also z.B. abseits der Straße, etc), bei Kontrollen sichtbar und freiwillig abschalten/abbauen, bei Nachfragen das Aufgenommene zeigen und bei Wunsch auch löschen, etc.

Bei Fahrten ins Ausland vorher schlaumachen, wie das dort geregelt ist. Bei hartem Verbot (StVO, etc) halt verzichten oder doppelt vorsichtig sein - muss dann jeder selber sehen, ist wie Tempolimit...

Gruß,

Frank

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Hallo zusammen,

Wegen Webcams oder Überwachungscams: Da ist die Rechtslage leider eine andere. Bei Webcams reicht ein Schild irgendwo am Hauseck, das hier eine Kamera läuft. Zudem ist in D das Filmen von Menschenmengen ohne ein gezieltes Herausgreifen einzelner Personen genehmigungsfrei. Sprich keiner kann sich beschweren, wenn er im Stadion gefilmt wird und abends in der Sportschau kommt.

Anders siehts aus bei Überwachungscams - da sind schon Leute verknackt worden, weil sie den Gehsteig vor ihrem Haus daueraufgenommen haben. Wenn man das macht, darf nur der eigene Garten drauf sein und es muss auch ein Schild drauf hinweisen.

Aber wie gesagt: Das geht alles nur auf Antrag. Einer muss einen anzeigen und dann muss man sich blöd stellen und nix machen. Dann wirds ggf. übel.

Gruß,

Frank

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Von meinen Trips 2012 habe ich knapp einen Terabyte Videomaterial mitgebracht - und seither nie wieder reingeschaut. Die einzigen 30 Sekunden die davon wirklich interessant waren habe ich dann ins Netz gestellt:

http://www.biketraveller.org/2012/7.html

Letzten Winter habe ich die Kamera dann wieder abgebaut - weil man das Zeug nie wieder anschaut, und nach Russland will ich dieses Jahr sowieso nicht.
Die Kameras sind mittlerweile so klein und leistungsfähig das sie jeder halbwegs geschickte Heimwerker völlig unsichtbar am Bike befestigen kann - was die Vorschriften dann wieder zur Makulatur werden lässt. Wenn man wie ich aus England kommt (sechs Millionen Überwachungskameras - was, glaubt Ihr nicht? Dann schaut mal hier http://www.telegraph.co.uk/technology/10172298/One-surveillance-camera-for-every-11-people-in-Britain-says-CCTV-survey.html ) dann kann man über unsere alpinen Nachbarn nur schmunzeln...

Gruss aus der Schweiz

Pete

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Guten Morgen!

Schön, wie das Thema in diversen Foren hochgekocht wird und sich jeder echauffiert :)!

Bier und Chips sind für den Abend schon bereitgestellt, das Bier natürlich in der Kühlung (obwohl es das bei dem Wetter gar nicht braucht ;)!) :).

Wie ein Kollege aus Wien im KTM-Forum.eu richtig geschrieben hat:

Duffyhs: "ich würde mal sagen, ihr lest auch den letzten ABsatz hier durch, und dann kann der Thread wieder geschlossen werden".

http://kaernten.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/datenschutz/Aufnahmen_von__Helmkameras_koennen_Persoenlichkeitsrechte_v.html

Nur ist es leider langweilig, wenn es gelesen wird und dann das Thema an sich erledigt ist ;)

Roland

bearbeitet von Roland_S
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Hallo,

Hier der besagte Abschnitt:

Zitat:

"Der OGH hat in zahllosen Entscheidungen festgestellt: Videoüberwachungen erzeugen starken Überwachungsdruck. Menschen fühlen sich in Gegenwart von Kameras unbehaglich und beobachtet. Deshalb wurden sogar bestimmte Videoattrappen als unzulässig erachtet. Umfang und Systematik der Aufnahmen sind letztendlich entscheidend wenn es um die Frage geht, ob es sich um eine Videoüberwaschung handelt, erläutert Höfferer. Grundsätzlich ist das Filmen mit den trendigen Helmkameras zu privaten Zwecken aber natürlich erlaubt und soll in erster Linie Spaß machen." (Schreibfehler übernommen)

Aus dem Abschnitt bzw. dem davor stehenden kann ich aber irgendwie gar nix ableiten - schlussendlich fasst der Text alle Möglichkeiten zusammen und kommt dann zu dem Schluss: Könnte verboten sein und Ärger erzeugen, vielleicht aber auch nicht.

Soweit waren wir auch schon. In wieweit die Aussagen der Arbeiterkammer dann noch rechtlich belastbar sind, steht noch auf einem anderen Blatt. Der Tourenfahrer hat wenigstens einen Polizisten gefragt, zumindest schreibt er das. Und dort war das Ergebnis dann auch eindeutiger. :judge:

Ich seh das eher so: Wenn die Rechtslage in A es einem Polizisten erlaubt, an der Helmkamera rumzumäkeln, dann wird das genau in dem Moment gemacht werden, wo er am Bike nix gefunden hat. Genau so läufts in D nämlich auch. :rolleyes:

Gruß,

Frank

bearbeitet von FrankS
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Ich habe einfach das Orakel gefragt:

Ihre Frage war:
Sind Dashcams in österreich verboten??

Das Orakel spricht:
Zweifeln Sie etwa daran?

Ihre Frage war:
ist das schon lange so??

Das Orakel spricht:
Auf jeden Fall!

:innocent:

bearbeitet von Maddan
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Und was ist mit den Össis ihren Webcams aus den Urlaubsregionen da schert sich doch auch keiner um den Datenschutz wenn irgendwelche Bilder ins Netz gestellt werden.

Es geht nicht um die Kamera, sondern um die digitale(!) Datenspeicherung (d.h. mit analogem Videoband dürfte man aufzeichnen). Bei Webcams wird ja normalerweise nur ins Netz gestreamt aber nichts aufgezeichnet, auch bei Kameras bei Türsprechanlagen gibt's keine Aufzeichnung - daher unproblematisch.

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Oh, da bin ich aber froh, dass es erlaubt ist (noch) zu Fotografieren.

Ob wohl Tigeraufnahmen unter Artenschutz fallen koennten.

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  • 2 weeks later...

http://www.argedaten.at/php-generiert/_Mythen_und_Fakten_zur_mobilen_Video%C3%BCberwachung.html

Ziel und Zweck entscheidet über Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung

Gemäß Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) dürfen Daten immer nur für einen bestimmten, rechtmäßigen Zweck verarbeitet werden (§ 6 Abs 1 Z 2 DSG 2000). Rechtmäßig ist ein Verarbeitungszweck dann, wenn es eine rechtliche Grundlage (z.B. ein Gesetz) für die Verarbeitung der Daten gibt. Aber auch überwiegende berechtigte Interessen können die Verwendung von Daten legitimieren.
Geplanter Zweck der mobilen Videoüberwachung war, der Schutz des eigenen Fahrzeugs sowie das Festhalten eines potentiellen Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Es sollten gezielt andere Verkehrsteilnehmer / Personen erfasst, beobachtet und bespitzelt werden. Dieser Verwendungszweck lässt sich nicht mit Aufnahmen vergleichen, die Touristen von Sehenswürdigkeiten machen, um sie ihren Verwandten zu zeigen. Im Fall von touristischen bzw. sportlichen Aufnahmen, stellen Passanten nämlich, in den meisten Fällen unerwünschte, Begleiterscheinungen dar, stehen aber nicht im Mittelpunkt der Beobachtung.
In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. Ein überwiegendes berechtigtes Interesse, sämtliche Verkehrsteilnehmer rund um das eigene Fahrzeug zu filmen, nur weil diese unter Umständen an einem Unfall beteiligt sein könnten, besteht ebenfalls nicht. Videoüberwachungen zu diesem Zweck sind daher unzulässig.

Hier noch der interessante Artikel auf tourenfahrer.de:

http://www.tourenfahrer.de/artikel/artikel/detail/News/verwirrung-um-action-cam-verbot/

bearbeitet von shalu
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  • 2 weeks later...

Ja, das Zitat ist schon mal gut. Was aber im TF und beim ADAC (und auch sonst überall) fehlt, ist einfach der Gesetzestext.


§ 50a. (1) Videoüberwachung im Sinne dieses Abschnittes bezeichnet die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes Objekt (überwachtes Objekt) oder eine bestimmte Person (überwachte Person) betreffen, durch technische Bildaufnahme- oder Bildübertragungsgeräte. Für derartige Überwachungen gelten die folgenden Absätze, sofern nicht durch andere Gesetze Besonderes bestimmt ist.

Insofern teile ich die Rechtsmeinung der DSK bzw der ARGE Daten nicht, weil ich zwar fortlaufend aufzeichne, aber weder ein bestimmtes Objekt noch eine bestimmte Person überwache.

Wenn überhaupt überwache ich mich selber und dazu brauche ich keine Genehmigung.

Davon unabhängig ist bei einer Veröffentlichung natürlich auf fremde Personen und deren Recht am eigenen Bild bedacht zu nehmen.

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