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Überführung aus Holland


silberlocke

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Bitte um Info,

kann mir jemand mitteilen, was es zu beachten gibt ein sog. Fahrzeug aus Holland in D zu überführen und hier zuzulassen. Ich denke an einen PKW Anhänger.

Sind die Fahrzeugpapiere, KFZ - Brief und KFZ - Schein übertragbar. Wie ist es mit TÜV, wenn er abgelaufen ist,  :thx1:

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Das Zollamt und die Zulassungsstelle können Auskunft zu den notwendigen Bescheinigungen und den Einfuhrzoll geben.

Der Hersteller wird dir sagen können ob das Fahrzeug eine EG- Zulassung hat.

Am besten ist es sich den Fahrzeugschein oder den Fahrzeugbrief als Kopie oder per Fax zusenden zu lassen. Damit kannst du dann die notwendigen Informationen einholen.

> klingt kompliziert, geht aber ganz einfach!

Bei sehr alten Fahrzeugen, bzw. Fahrzeugen ohne EG- Zulassung, kann es sein das du noch den Segen vom TÜV benötigst.

Viel Erfolg, Ceri

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vor 1 Minute schrieb Ceri:

Das Zollamt und die Zulassungsstelle können Auskunft zu den notwendigen Bescheinigungen und den Einfuhrzoll geben.

...

Ist vermutlich das Einfachste da mal nachzufragen.

Dachte in der EU sei jetzt eh alles viel einfacher mit dem Verschieben von Fahrzeugen von Land zu Land (Cassis-de-Dijon-Prinzip) :P

Gruss

Daniel

 

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vor 9 Minuten schrieb alu:

Ist vermutlich das Einfachste da mal nachzufragen.

Dachte in der EU sei jetzt eh alles viel einfacher mit dem Verschieben von Fahrzeugen von Land zu Land (Cassis-de-Dijon-Prinzip) :P

Gruss

Daniel

 

Hallo Daniel,

das ist absolut richtig! Aber leider sind immer noch nicht alle Fahrzeuge mit entsprechenden Papieren versehen. Zudem hat Silberlocke nichts über den Zustand, neu oder gebraucht, gesagt.

Und in einigen EU - Ländern gibt es immer noch andere Scheinwerfer oder Rückleuchten, die unser TÜV nicht so gerne sieht.;)

Für die 100 km /h Zulassung bei Anhängern müssen z.B. die deutschen Vorgaben erfüllt werden.

Autos aus den Niederlanden oder Dänemark zu importieren geht dagegen recht problemlos! Sind ja meinst identisch mit den Ausstattungen für den deutschen Markt.

Gruß, Ceri

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vor 16 Minuten schrieb Ceri:

...

das ist absolut richtig! Aber leider sind immer noch nicht alle Fahrzeuge mit entsprechenden Papieren versehen. Zudem hat Silberlocke nichts über den Zustand, neu oder gebraucht, gesagt.

...

Danke für die Info. :rolleyes:

Da der TUEV abgelaufen ist, wird es vermutlich eine Occasine sein.

Auch das mit Vmax für Anhänger ist anscheinend noch nicht ganz gleich in der EU.

Nachfragen ist vermutlich das Einfachste.:P

Habe bis jetzt immer gute Erfahrungen mit den Beamten für solche Auskünfte gemacht. Also in Bezug auf speditives Beantworten der Anfrage. Nicht unbedingt mit dem Inhalt der Antwort (Gesetz ist Gesetz). :lol:

Gruss

Daniel

 

PS. Stimmt, Ich habe was im Hinterkopf, dass die Drifter mit den Fahrzeugen auf dem Hänger immer links vom Rhein rauffahren wollten, da man dort angeblich schneller fahren durfte, als in D.

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1 Entscheidend ist, ob dieser Anhänger eine EG BE (das ist das COC-Paper) hat- dann gibt es kein Problem

2 Ich habe vor Jahren einen Pkw (VW Golf)   nach Deutschland eingeführt. Einziges Problem: fehlende Leuchtweitenregulierung- wurde als Ausnahme eingetragen

3 Zoll (Einfuhrzoll) in der EG gibt es schon lange nicht mehr- wohl aber den Unterschied in der Mehrwertsteuer. Wenn es noch so ist, wird die NL Mehrwert steuer erstattet und die deutsche (geringere) MW erhoben.

4 Auskunft und Einfuhr z.B. in der Grenzregion Aachener Raum: Das Hauptzollamt- dort bekommst du auch die Unterlagen, die du ggf. für die Oberfinanzdirektion (Düsseldorf) und das zuständige StVA (Straßenverkehrsamt) brauchst.

5 Blankobrief beim StVA (weil Anhänger in den NL keinen Brief in unserem Sinn brauchen) und damit zum TüV zwecks Eintragung der Daten im Brief (heute heißt der eigentlich Zulassungsbescheinigung).

6 In der Grenzregion gibt es auch auf NL- und B -Seite genügend Händler, die PKW und Anhänger mit vorbereiteter Zulassungsbescheinigung verkaufen.

Das hört sich komplizierter an, als es ist. Ich würde dennoch kein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, denn das kann große Probleme bereiten.

Am einfachsten ist immer ein Neufahrzeug, das es in dieser Art auch in Deutschland gibt.

fredis-garage

 

 

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vor 22 Stunden schrieb taucher:

Würde beim örtlichen Zollamt nachfragen.

Ralph

Besten Dank euch allen für die Antworten.

Habe da mir etwas in den Kopf gesetzt, und ich dachte mir schon, dass  so etwas mit Bj. 90  etwas Mühsam werden kann. Liegt das Gewicht auch noch unter 500 Kg muss man die fehlenden Papiere erst mal besorgen. Idealismus fordert hier seinen Preis. Ich bleibe dran.

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Hallo,

Fredis-Garage hat es in seinem Beitrag am besten auf den Punkt gebracht! 

Da du nicht klar gesagt hast um welches Objekt der Begierde es sich handelt, kann ich nur vermuten....

Sollte es sich um einen Anhänger handeln, wäre es hilfreich wenn es den Hersteller noch gibt und du dir entsprechende Unterlagen und technische Daten dort besorgen könntest.

Wäre sinnvoll vorher vielleicht mal mit deinem vertrauen TÜV - Prüfer sprechen. Oder mit Ihm mal über eine "Einzelabnahme" sprechen.

 

Viel Erfolg, Carsten

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Holland gehört zur Eu,also fallen keine Zölle an.Ist der Verkäufer Händler kann  er eine Rechnung ausstellen exl der Mwst und der BPM/Steuer.Fällt als sog. Luxussteuer in H olland an.

Damit und dem Kentekenbewijs/KFZ Brief geht man zum Zoll und bezahlt die deutsche  MWST.Den Nachweis darüber braucht man beim Str.Verkehrs-Amt.

Was der TüV sehen will ist neben dem KB/Brief einen Nachweis ob so ein Anhänger schon in Deutschland zu haben war.Auch wenn es immer heisst ein in einem EU Land zugelassenes Fahrzeug muss auch in Deutschland zugelassen werden kommt immer das grosse ABER dazu.Heißt der Hänger muss den gültigen Zulassungsvorschriften f. Anhänger

erfüllen.Sollte der Hänger sehr Alt sein besteht die Gefahr das es sich um einen Eigenbau handelt.Da waren die Holländer immer sehr kreativ und wegen lascher Abnahmevorschiften erfolgreich.Das gilt auch f. Motorräder!!!.

Was beachtet werden muss ist das der Verkäufer die sog. Uitvoer/Ausführ erledigt oder zumindest persönlich zugegen ist. Private Verkäufer machen das sehr ungerne.Die wollen nur dein Geld oder eher gar nicht an Ausländer verkaufen.

Alles was in Holland ein Kennzeichen hat und ins Ausland geht muss ausgeführt werden.Trotz EU!!!.

Der holl. Staat will wissen wo seine Steuerquelle verbleibt.

Ausserdem zieht er das Kennzeichen ein..Dieses Procedere wird an speziellen Stellen,auch einer Tanke erledigt.Anwesend sollten der Verkäufer,Kaufvertrag,Papiere,Kennzeichen ,Ausweis und das Fahrzeug sein.Das will der Sacbearbeiter sehen.Meist kann man heute eine Art Kurzzulassung bei dem kriegen zur Überführung.Ging früher nicht!.Man hüte sich davor über Schleichwege das Gerät ohne Zulassung zu schleppen.Wird man erwischt drohen drastische Strafen und ein Run durch die Instanzen.

Und zum googeln her: Der RDW, ist da drüben für den Verkehr im allgemeinen zuständig.

https://www.rdw.nl/Particulier/Paginas/Uitvoeren.aspx

Hat man dann gekauft geht der Gang zum TüV.Ohne Gutachten 21§28  gibts keinen Brief vom Amt.Kosten liegen in Etwa TüV 100,- Eu und 90,- Brief.

Gilt hier für Motorräder.

Sollte eine Einzelgenehmigung erforderlich sein weil der Hänger unbekannt ist wirds richtig Teuer.

Und woher ich das alles weiß?Ich habe in Holland gewohnt,Ein und Ausgeführt.Viel Spaß.Ein selbstgebauter Hänger oder einer unbekannten Firma nebst den Abwecihungen von deutschen Ansprüchen wird also richtig teuer.Autos und Motorräder sind kein Problem.Wenns keine Eigenbauten sind.

Geht zwar auch aber nur halblegal oder mit hohen Kosten.Sogenannte TüV Dienstleister die ab 1500,- Eu aktiv werden z.B.

bearbeitet von Redrat
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Hallo, das sind bis jetzt klasse Infos.

Sehe ich das so richtig?

Also wenn TÜV in Holland besteht (Gibt es das überhaupt bei unter 500 kg Hängern, ist das neuerdings Vorschrift) dann kann man bei gewissen Stellen eine Kurzulassung bekommen und darf  über die Grenze nach D. Dort kann man dann mit den erforderlichen Papieren zulassen.

Man darf also nicht einfach so etwas kaufen und mit dem vorh. Kennzeichen über die Grenze, die nicht mehr besteht und am nächsten Tag  hier anmelden.  :wacko: Bei der Entfernung mit 1000 km, mit Übernachtung und Zoll schon mal gut  400,00 €. Grob realistisch mal angenommen,

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Bezüglich Mwst. sind die hier gemachten Aussagen m.W. nach nicht richtig. Ich hab schon Mopped in England gekauft und auch schon PKW in die EU verkauft, sowohl von Händler gekauft und privat verkauft.

Ohne MwSt.  im anderen Land als Privatperson kaufen und dann in D diese Zahlen ist nur bei Fahrzeugen jünger als 6 Monate und weniger als 5tkm gelaufen, ansonsten zahlst du direkt den Bruttopreis im Kaufland und fertig. Ergo ist in dem Fall der Zoll komplett aussen vor und das rein eine Frage von TÜV und Zulassungsstelle.

Lasse mich da aber gerne korregieren wenn sich da in den letzten 5 Jahren unwahrscheinlicherweise was geändert haben sollte.

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Als ehemaliger Bewohner der Aachener Grenzregion habe ich schon alles mögliche aus den NL eingeführt. Im vorliegenden Fall geht es aber nicht umirgendetwas, schon gar nicht um ein Kfz -sondern um einen Anhänger. Der unterliegt aber in den NL wesentlich vereinfachten Zulassungsvorschriften, sprich er braucht bis 750 kg (das ist unsicher- könnten heute auch 500 kg sein) gar keine Zulassung und ist nur über das ziehende Fahrzeug versichert und trägt auch dessen Wiederholungskennzeichen. Deshalb ist es so wichtig, ob es tatsächliche technische Unterlagen  dafür gibt. Selbst FG-Nr. oder Typschilder (Aufbau und Zugvorrichtung) sind nicht vorgeschrieben.

Ein dickes Problem kann auch das deutsche Kfz.Steuergesetzt werden, weil es dem Deutschen (sind alle Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz in D. haben) gem. §§ 1-3 Kfz.StG eine Steuer für die sog. "Widerrechtliche Benutzung auferleigt", denn ein Inländer darf hier grundsätzlich (Ausnahme z.B. ein Mietwagen, der im Ausland zur Rückreise gemietet wurde) kein solches Fahrzeug führen oder mitführen. Bei einem Verstoß kann das Ganze als Ordnungswidrigkeit- schlimmstenfalls als Vergehen nach der AO geahndet werden.

Die einfachste Möglichkeit wäre das Aufladen der Trailers und sein Transport als "Transportgut". Weiter Ausnahmen gibt es z.B. wenn er als sog. Umzugsgut angesehen werden könnte.

fredis-garage

 

 

 

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Es gibt neuerdings wie ich schrieb eine Kurzzulassung f.d. Käufer wenn das FZG ausgeführt wird.Fahren mit dem alten Schild geht nicht da es eingezogen wird.

Selbst wenn,es mal draufbeibt,ich habe eins,wird man erwischt ist das ein Verstoß ,Versicherung,keine Steuer bezahlt,Ausländer mit fehlender Berechtigung.

Da gibts noch ein paar Details.die die Polizei gerne erläutert....)))).

Alles auf der RDW Seite einzusehen.Sollte es so sein das Anhänger bis 750jg ohne Zulassung,Papiere in NL existieren rate ich v. Kauf ab aussr es handelt sich um einen Markenanhänger.Da könnte man wiederrum den Hersteller anschreiben wg. technischen Daten

Ansonsten gilt,MWST oder auch Rückerstattung gilt nur für Fahrzeuge und Güter die als NEU zu betrachten sind und gegen Rechnung eingekauft wurden.

Von Privat an Privat ist es egal.Das allerdings muss aus dem Kaufvertrag hervorgehen..GB ist auch wenn es keinen Euro hat ein EU Land.NOCH,Brexit comes wie ein Freund in London der im Finanzwesen tätig ist mir jüngst sagte.

Also bei Gebrauchtkauf auch keine Einfuhrsteuern/Zölle.In dem origilnal Brief ist ein Tag der EZ vermerkt der das Fzg als Gebraucht ausweist.

Bei Neukauf eben wie überall in der EU.Steuer vor Ort oder vom Händler abziehen/ausweisen lassen und dann an der Grenze b. Zoll die deutsche MWST entrichten.Keinen ZOLL!Der wird nur bei Importen Gebraucht & Neu aus Nicht EU Staaten fällig.

bearbeitet von Redrat
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Hatte mir das mit der EU schon ein wenig einfacher vorgestellt, die Optimierungs-Potentiale für den freien Waren- und Zulassungs-Verkehr sind anscheinend noch nicht ganz ausgeschöpft. :P

Gruss

Daniel

PS. Hatte mit dem Töff Import von UK nach CH eigentlich nie Probleme. Ausser dass sie plötzlich den Händler- und nicht mehr den Privat-Tarif anwenden wollten. :unsure: Aber Anhänger scheinen eh eine eigene Klasse zu sein.

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Zitat

Der unterliegt aber in den NL wesentlich vereinfachten Zulassungsvorschriften, sprich er braucht bis 750 kg (das ist unsicher- könnten heute auch 500 kg sein) gar keine Zulassung und ist nur über das ziehende Fahrzeug versichert und trägt auch dessen Wiederholungskennzeichen. Deshalb ist es so wichtig, ob es tatsächliche technische Unterlagen  dafür gibt. Selbst FG-Nr. oder Typschilder (Aufbau und Zugvorrichtung) sind nicht vorgeschrieben.

Das stimmt genau. Die Grenze liegt noch immer bei 750 kg.

Unter 750kg gibt es auch keinen "TÜV" in Holland. Bei einer Kontrolle muss der Anhänger nur "sicher" sein (gute, nicht zu alte, Reifen, Beleuchtung i.O., Sicherheitskabel anwesend) 

 

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  • 1 month later...

Zwischenstand :cat-augenzukneifend_17: für interessierte.

Der Mini Wohnanhänger wurde auf einem Autotransportanhänger gepackt und über die nicht vorhandene Grenze v. Holland nach D gebracht (ging völlig problemlos) dann ging es zum TÜV. (Vollabnahme geht nur durch Tüv. kein Dekra). Wurde bei einem bekannten  Autohändler  Morgens        hingestellt und am Abend abgeholt. Das wird  v. TÜV auch vor Ort erledigt.

Ohne Mängel, vorbereitete Daten erstellt für die Zulassung, 100 er Zulassung habe ich gleich mitgemacht, es waren nur neue Reifen                        erforderlich.140,00 € , 165,00 € für Service + TÜV, alles OK.  Leergewicht 440 kg  zul. 750 kg ges. Gewicht, Hubdach. also geringe Höhe. passt in TG. es bleiben noch 5 cm. Für Frankreichfahrten  könnte sich die geringe Höhe bei den Straßengebühren bemerkbar machen.

Gasabnahme bei Wohnanhängern nicht erforderlich (nur empfohlen für angebl. diverse Campingplätze) oder zur eigenen Beruhigung. Das ist aber wieder interessant, weil zB. Truma  die das könnte,  ohne Datenblatt keine offizielle Erst Abnahme macht. Bei Wohnmobilen gäbe es also keinen TÜV ohne den "gelben Zettel" 

Fazit: Es war ein guter Rat, wie es sich später heraus gestellt hat den Hänger aufzuladen und in das  Land hier her zu befördern.

Es wäre am Stecker gelegen, der bei dem Vehikel im betagten Alter nicht gepasst hätte. Von 7 auf 13 polig hätte ich dabeigehabt. Das nütz aber nichts weil der Stecker aussah wie 7 polig aber außen mehrere Stifte hatte, die nicht in den Adapter gepasst hätten. So etwas kannte ich noch nicht.

Die nächste Stufe ist Verbreiterung der Hecktüre auf 95 cm (Explorer Maße ) und Anpassung wohnlichem Innenraum. Das wird interessant werden, weil es eher in meinem Bereich liegt und das übliche Zeug mir so gar nicht passt. Foto mache ich dann auch, wenn alles fertig ist  .:wink2:

 

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