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Ausgeblendet

Geschwindigkeitsbegrenzung nach Kreuzung/Einmündung aufgehoben?


100wasser

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Hallo,
ich hab da eine Frage über die es im Netz nur widersprüchliche Antworten gibt.
Hier in der Gegend gibt es viele Geschwindigkeitsbegrenzungen welche nach Kreuzungen und Einmündungen nicht wiederholt werden und angeblich aber doch gelten.
In der Fahrschule (vor 33 Jahren .....ich kann mich aber noch genau erinnern) wurde gelehrt das sich alle Schilder nach einer Kreuzungaufheben.



was denn nun :?:

 

 

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vor 26 Minuten schrieb 100wasser:

Hallo,
ich hab da eine Frage über die es im Netz nur widersprüchliche Antworten gibt.
Hier in der Gegend gibt es viele Geschwindigkeitsbegrenzungen welche nach Kreuzungen und Einmündungen nicht wiederholt werden und angeblich aber doch gelten.
In der Fahrschule (vor 33 Jahren .....ich kann mich aber noch genau erinnern) wurde gelehrt das sich alle Schilder nach einer Kreuzungaufheben.



was denn nun :?:

 

 

Was macht denn derjenige, welche an einer Kreuzung auf deine Straße einbiegt?

Er fährt (außerhalb geschlossener Ortschaften) 100.

Ausnahme ist eine Anliegerstraße/Spielstraße, die ist aber an dem zur Einmündung hin durchgehenden, dort abgesenkten  Bürgersteig sichtlich gemacht. Dort braucht die Beschränkung NICHT wiederholt zu werden.

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leider gibt es keine einheitliche / eindeutig gesetzliche regelung bzw. diese wird nicht immer korrekt umgesetzt so wie es auch schon mehrere gegensätzliche gültige gerichtsurteile gab. die korrekte und einwandfreie umsetzung würde normal einen schilderwald verursachen (wiederholung nach jeder auffahrt / einmündung) oder müsste mit einer entsprechenden tempo xx zone umgesetzt werden ... was sich entsprechenden behörden / gemeinden oft auch sparen, schilder kosten geld und man lässt es auf ein einsprüche & verfahren ankommen wenn mal kontrolliert wird.

leider wird auch von einem "ortskundigen" vom gericht oft etwas anderes erwartet als von einem fremden ...

 

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(ARGH schon wieder ein beitrag mit dem editieren nicht geht :()

in der fahrschule hat man es sich früher leicht gemacht getreu dem moto " woher soll es einer wissen der von einer anderen straße einbiegt ?"  => gilt nicht mehr

hier nach einer kurzen suche die zusammenfassung z.b. einer fahrschule:

http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php

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vor 2 Stunden schrieb rosenzausel:

Was macht denn derjenige, welche an einer Kreuzung auf deine Straße einbiegt?

Er fährt (außerhalb geschlossener Ortschaften) 100.

 

Und wird im Zweifelsfalle, sofern er ortskundig ist, zur Kasse gebeten!

Auch meine Fahrschulzeit ist schon lange her, aber auch ich kann bestätigen, das es so gelehrt wurde, wie der Franz beschrieben hat. Die Rechtsprechung ist heute aber eine andere. Kann man immer mal wieder in der Presse lesen, hat mir auch ein befreundeter Uniformträger mal so geschildert.

 

Gruß

Jürgen

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Hallo 100wasser     

"Treibt die Kühe nach Süden" (John Wayne)   hier im Süden stehen gefühlt mehr Schilder herum als es der freien Sicht der

Steuerzahler lieb ist.  Die Ochsen sollten auf die Kühe aber besser achten. Verkehr ist auch mit etwas weniger Schilder möglich.

Keine Sorge, wo irgendwo vielleicht noch ein Plätzchen frei ist kommt schon noch eins hin. Einfach optimistisch sein.   :D

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könnte man die Frage anhängen:

Ab wann muss ich Bußgeld bezahlen wenn ich mit 100km/h in einem 100km/h Bereich, der auf 80km/h mit dem Zusatzschild "Nur bei Nässe"reduziert ist , geblitztdings werde...

Mein Fahrlehrer sagte "Wenn die komplette Straße mit Wasser belegt ist"

mein Hippofreund meint "Schon bei fleckig nassen Stellen"

Im Internet ist ab und an auch von "morgendlichem Tau" zu lesen...

:wacko:

bearbeitet von MyBlackTiger
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vor 53 Minuten schrieb MyBlackTiger:

Ab wann muss ich Bußgeld bezahlen wenn ich mit 100km/h in einem 100km/h Bereich, der auf 80km/h mit dem Zusatzschild "Nur bei Nässe"reduziert ist , geblitztdings werde...

das wurde schon in den 70ern gerichtlich entschieden, wenn ich mich recht erinnere:

nur bei nässe = 3cm geschlossener wasserfilm

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vor einer Stunde schrieb merkosh:

das wurde schon in den 70ern gerichtlich entschieden, wenn ich mich recht erinnere:

nur bei nässe = 3cm geschlossener wasserfilm

Das heißt 30 Liter pro m² stehendes Wasser?  Ohne Versickerung und Ablauf?

Dann habt Ihr ganz andere Probleme als noch ans Motorradfahren zu denken, bzw. die Polizei wird dann nicht mehr blitzen sondern im Katastrophenschutz tätig sein.

vor 1 Stunde schrieb Einzylinder:

Ich bin da eher bei deinem Fahrlehrer. Anders ausgedrückt: wenn von den Reifen vor dir fahrender Autos Wasser aufgewirbelt wird.

Dem würde ich eher zustimmen!

Gruß, Ceri

 

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Nässe = wenn das vorausfahrende Fahrzeug Spuren in der "Nässe" hinterlässt

so oder so ähnlich wird es immer wieder vom ADAC gepredigt

 

n Problem hat man aber dann wenn man der erste in der Kollone ist und vornedrann niemand ne Spur ins Wasser zirkelt :rolleyes:

 

 

Gruß

Tom

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Moin Tom,

so kenne ich das auch und so habe das vom Fahrlehrer gelernt.

Beste der erste schaust halt im Rückspiegel ob deine Wasserschleppe erkennst.

Aber zurück zum Thema mit den Streckenverboten. Kommt leider auf den Einzelfall und die rechtsprechende Person an.
Sagt mein alter Fahrlehrer, der ausserdem mein Vater ist.
Es gibt viele glasklare Fälle, wenn z. B. der Schilderwald nämlich nach jeder Einmündung wieder erneuert wird.
Wechselt die Zuständigkeit entlang einer Straße (Gemeindewchsel / Bundesland, etc.) und die anderen Zuständigen sind da nicht so an der Eindeutigkeit interessiert 
und der werte Tigerjockey bläst trotzdem volles Rohr durch die Geschwindigkeitsbegrenzung, weil die Beschilderung aufhörte - kann er Glück haben, muß es aber nicht.

Ich habe mehrere solche Strecken auf dem weg zur Arbeit und ihn deshalb mal nach der Regelung gefragt.

"Lass es nicht darauf ankommen," war sein Rat, "spätestens wenn bekannt wird, dass du die Strecke kennst, hast du richtig schlechte Karten."

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Hmmm, irgendwie ist Tante Edit krank.

"Beste der erste" sollte heissen "Bist du der erste", ging aber nicht mehr zu korrigieren.

Noch ein Nachsatz meines Altvorderen zu den Streckenverboten: die enden automatisch bei Ortsschildern und auch wenn die regulierte Straße in eine andere mündet oder durch diese unterbrochen wird.
Soll heißen z. B. Kreisstraße geht in Bundesstraße über oder wird von dieser gequert. Die Streckenverbote der Kreisstraße sind dann aufgehoben. Fahren z. B. im Ruhrpott ist damit interessant.

Er konnte mir komischerweise nicht klar sagen, wie oft man denn an solche Streckenverbote wieder erinnert werden muss, selbst wenn keine Straße einmündete oder abging. 
So richtig klar ist das also nicht geregelt. Folgender Link ist hilfreich http://www.flvbw.de/05-01-FPX/2012-Texte/fpx-12-01-21-Streckenverbote.htm

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Was lernen wir daraus?

Wenn man auf solch einer Strecke geblitzt wurde, ist man immer erst nach der Kreuzung in die Straße eingebogen:innocent:

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  • 2 weeks later...

Hi,

genau dazu war gestern ein Artikel in der FR.

Überschrift:

"Was bedeutet "Nässe"?

BGH schafft Klarheit: Ein durchgängiger Wasserfilm

[...]

Demnach ist die Straße nass, wenn die gesamte Fahrbahnoberfläche erkennbar ein durchgängiger Wasserfilm bedeckt - so dünn dieser gegebenenfalls auch sein mag. Pfützen, Wasserlachen oder auch Regen setzen demnach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Kraft."

(Zitat FR: vom 02.04.16 S. A16 - der Artikel ist online noch nicht verfügbar)

 

Natürlich empfehlen die Bundesrichter allgemein bei aufwirbelndem Wasser und einsetzendem Regen usw... Im eigenen Interesse vorsichtig zu fahren, aber relevant für die Geschwindigkeitsbegrenzung ist die gegebene Definition.

Gruß vom Hai

bearbeitet von Tiger-Hai
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