tourerthomas Geschrieben Februar 15, 2017 Share Geschrieben Februar 15, 2017 vor 13 Minuten schrieb Batzen: Wenn man die alte behält, kann man für das gesparte Geld noch viel mehr Kilometer genießen eben nicht...ist ein ganz anderes Moped Gruß vom Umsteiger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TigerJack Geschrieben Februar 15, 2017 Share Geschrieben Februar 15, 2017 Hab den Auspuff von meiner alten Tex abgeschraubt, deswegen kost mich der gar nix. Möcht halt nur keinen Stress mit der Rennleitung. Gibt kein neues ABE ist eine Karte dabei mit der Modell-Bezeichnung. Das Angebot zum Tausch war zu gut um Nein zu sagen . Gruß Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fredis-garage Geschrieben Februar 15, 2017 Share Geschrieben Februar 15, 2017 Um hier etwas Rechtssicherheit zu schaffen meine Antwort als ehemaliger Dozent für Verkehrs- und Zulassungrecht. Zwar hat sich seit dieser Zeit einiges im Zulassungsrecht geändert- aber das nicht. Auspuffanlagen gehören zu den Teilen, die der Betriebserlaubnispflicht unterliegen. Zum einen gilt in Deutschland die StVZO, zum anderen aber auch die diversen EG-Richtlinien. Im Fall der Auspuffanlage geht es um eine Anlage für ein EU-Kfz, die- weil sie nicht von Triumph stammt- eine eigenständige BE benötigt. Diese Betriebserlaubnis wird auf der Auspuffanlage eingeprägt -entweder direkt oder durch ein Typenschild. Sie beginnt stets mit dem e und einer Nr. für das Herstellerland. Fakt ist, dass diese Betriebserlaubnis definitiv nur für Auspuffanlagen an Fahrzeugen gilt, für die sie ausgestellt wurde. Also gilt sie für ein neues Modell -auch wenn es die gleiche Verkaufsbezeichnung (das ist nicht die Typbezeichnung) trägt- zunächst einmal nicht. Der Hersteller der Anlage muss sie dazu für das neue Modell "homologieren" lassen. Die häufig mitgelieferte Papierkarte ist nicht die Betriebserlaubnis- die dient dem vereinfachten Nachweis bei einer Kontrolle und muss nicht mitgeführt werden (wozu ich allerdings nicht raten würde- so ist nur die Rechtslage). Spitz auf Knopf: Wird die Kontrolle durch besonders sachkundige Menschen durchgeführt, fällt man auf, d.h. unter anderem auch Punkt in Flensburg und saftige Geldbuße. Wir müssen in Deutschland damit leben, dass es eben Fälle gibt, deren Beurteilung gerade für den normalen Motorradfahrer nicht unbedingt einsichtig sind- dafür sind die Geldbußen bei uns billiger. Und naja- nur Spezialisten bei der Rennleitung oder bei TüV und Dekra usw. haben das in der Regel drauf. fredis-garage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TigerJack Geschrieben Februar 15, 2017 Share Geschrieben Februar 15, 2017 Hallo Fredi, vielen Dank für deine schnelle und fundierte Antwort. Das hilft mir doch schon mal weiter. Viele Grüße Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CarstenMassel Geschrieben Februar 16, 2017 Share Geschrieben Februar 16, 2017 Sehr richtige Asführung, zudem erlischt unter Umständen der Versicherungsschutz bzw. die Versicherung kann in Regress gehen. Gruß Carsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tenne Geschrieben April 16, 2017 Share Geschrieben April 16, 2017 Moin Moin War Samstag beim freundlichen und er hat mir ein unwiderstehliches Angebot für meine 2013 TEX gemacht. Bin ab den 27. April ein Stolzer Fahrer eine XRT. Jetzt geht's um meinen heißgeliebten BOS Desert FOX (wirklich super Sound). Hat jemand Erfahrung ob die unter der XRT passt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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