ralph68 Geschrieben am Januar 29, 2017 Share Geschrieben am Januar 29, 2017 Servus zusammen, ich lese immer wieder, dass eine permanent mitfilmende Actioncam in Österreich verboten ist. Allerdings wenn man nur "Urlaubsaufnahmen" macht ist das angeblich erlaubt. Ist das Wischiwaschi Gesetz oder sollte man tatsächlich in Österreich nicht filmen wärhend des fahrens? http://help.orf.at/stories/2802693/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
retriever Geschrieben Januar 29, 2017 Share Geschrieben Januar 29, 2017 Hallo, die Rechtslage ist doch klar und verständlich im letzten Absatz des Berichts erkärt: ".......Bei den Actioncams, den Helmkameras, wie sie Biker, Radfahrer und Snowboarder verwenden, ist die Behörde weniger streng. Für diese Kameras braucht man keine Bewilligung, weil von einer anderen Absicht ausgegangen wird, nämlich, dass damit Urlaubserinnerungen für private Zwecke erstellt werden. Natürlich ließe sich damit auch der Verkehr überwachen, aber das ist auch mit diesen Geräten verboten. Videobeweise aus Helmkameras, die zufällig beim Filmen der schönen Landschaft entstanden sind, wurden bereits vor Gericht zugelassen. Doch auch bei Actioncams gelten Grenzen: Videos dürfen nicht ohne Zustimmung der gefilmten Personen ins Netz gestellt werden. Selbst die Weiterleitung an Freunde per Email verstößt ohne Einverständnis der abgebildeten Personen gegen den Datenschutz...." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Surfwolle Geschrieben Februar 1, 2017 Share Geschrieben Februar 1, 2017 Das Thema war ja hier auch schon des öfteren in der Diskussion. Die Gesetzeslage ist wie retriever geschrieben hat. Meine Meinung dazu : Aber wie im Leben kommt es sicher immer auf die Art der Verwendung der Cam an. Wenn man andere Personen/Fahrzeuge im misslichen oder kritischen Situationen filmt ( wenn auch zufällig ) , dann sollte man sicher fragen wenn man es veröffentlichen möchte. Aber keiner kann erwarten das jede Person am Straßenrand im Video unkenntlich gemacht wird , jedes Nummernschild verpixelt usw. Sicher gibt es hierzu auch andere Meinungen, aber das ist nun mal meine. Ichs werde am Wochenende auf die Motorradmesse in Leipzig gehen , und es wird mir dort wohl nur schwer gelingen Fotos zu machen , auf denen nicht auch fremde Personen zu sehen sind .... . Und wenn ich davon ein Filmchen mache , dann mach ich mich hoffentlich nicht strafbar ? Gruß Wolfgang Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ganje Geschrieben Februar 2, 2017 Share Geschrieben Februar 2, 2017 (bearbeitet) @Surfwolle Gut, dass du die Motorradmesse erwähnt hast.. Habe schon vergessen, dass es schon dieses Wochenende so weit ist, danke für die Erinnerung! =) Ich werde selber auch filmen oder nur so tun, weil niemand die Leute aufnimmt die selber aufnehmen, hehe Zum Thema: Wenn ich gefilmt werde, wie ich meine Geliebte küsse, während meine Frau denkt, dass ich sonstwo auf Geschäftsreise bin und sie sich gerade dieses Video anschaut, da davor süße Kätzchen zu sehen waren, könnte es zu einer berechtigten Klage kommen. Wenn sie es nicht sieht oder besser gesagt, wenn die Datenschutzverletzung keine Konsequenzen hat bzw. niemanden irgendwie schadet (oder auch Vorteile bringt an denen man beteiligt sein möchte), ist es scheißegal wer wo zu sehen ist.. bearbeitet Februar 2, 2017 von ganje Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ralph Geschrieben Februar 2, 2017 Share Geschrieben Februar 2, 2017 (bearbeitet) Hat man heutzutage eigentlich noch irgendwo die Chance ungefilmt einen Kaffee zu trinken oder sonst was zu tun? Ich denke eher nicht. Auf Veranstaltungen (Messe, Fußballspiel ....) muss man (so sieht es zwischenzeitlich auch die Rechtssprechung) damit rechnen "ins Bild gesetzt zu werden" und es auch dulden, dass diese Aufnahmen öffentlich werden. Wenn ich nun in "spaßiger" Art und Weise eine schöne Straße genieße .... würde es mich schon stören, dass diese Bilder mit meinem Nummernschild lesbar irgendwo online erscheinen. Und die Rechtslage: "Wo kein Kläger ......" also doch wischi-waschi bis ein Richter darüber entscheiden muss, wobei der Richter in Hamburg nicht so entscheiden muss wie der in Linz oder so Wenn ich auf Tour bin mit Hund im Seitenwagen müsste praktisch gesehen mein Anwalt mit Abmahnungen hinter mir her fahren, so oft wird da das Smartfon gezückt. bearbeitet Februar 2, 2017 von Ralph 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.