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Ausgeblendet

270 km/h auf dem Standstreifen, 200 km/h im Gotthard Tunnel


alu

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In Oesterreich kann für das Zeigen des Stinkefingers bis zu 3 Monate Haft verhängt werden. Mokieren wir uns jetzt über die Oesterreicher? NEIN - wenn das da so ist, dann ist das so. Für die Tat des Rasers könnte gemäss StGB Art. 315 auch in Deutschland Haft verhängt werden. Negieren wir das, weil wir's einfach nicht glauben wollen oder noch nie gelesen haben? Persönlich bin ich der Meinung, dass, wenn eine gewisse Grenze überschritten wird, jemand für die anderen nicht mehr tragbar sein kann. Das war gegeben. Und die Strafe war OK. Mich hätte nur noch interessiert, was in dem seinem Hirn so als Motiv vorgegangen ist. Warum tut jemand so etwas?

Tigergrüsse

bearbeitet von Raubtierbaendiger
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Hallo miteinander.

 

Ehrlich gesagt, interessiert mich  das Strafmaß welches so ein Typ aufgebrummt bekommt herzlich wenig.

 

Was mich viel mehr interessiert: was geht in so einem Menschen bei seinem lebensverachtenden Tun eigentlich vor. Was in mir vorgeht,  wenn ich mal am Kabel ziehe weiß ich. Das ist aber nicht im geringsten mit dem des Sportwagefahrers in CH zu vergleichen - ich fahre halt einfach in einer mir bekannten sehr ruhigen Gegend abschnittsweise gern mal bissel schneller als erlaubt ohne jegliche Exzesse 

 

Überhaupt habe ich das Gefühl, dass unsere Gesellschaft in manchen Bereichen immer durchgeknallter wird. Das fängt ganz unten an und hört oben nicht auf. 

 

Das sehe ich als ein wirkliches Problem an und es wird noch schlimmer. Ob es was mit dem allgemeinen Verfall der Werte zu tun hat ?

 

 

 

Grüße Gerhard

 

Edit ..... @Raubtierbaendiger , wir haben uns jetzt bei " einer " Frage überschnitten

bearbeitet von Silver Rider
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Passt doch irgendwie in unsere Zeit: Schneller, höher, weiter!

 

Um den "Kick" zu bekommen müssen immer verrücktere Sachen gemacht werden. Und dann kommt u.a. sowas dabei raus.

Solche Menschen sind charakterlich nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen. Der dürfte nie wieder einen Führerschein bekommen.

 

Und dann immer dieser darin enthaltene Egoismus, "ist mir doch egal was die anderen..." . Schade, dass das bei uns immer mehr so in diese Richtung geht. Damit kann sehr viel kaputt gemacht werden. Aber das interessiert solche Leute überhaupt nicht. Und dass wir alle mal zu schnell sind, falsch parken... das ist so, aber wir übertreiben es halt nicht so.

 

LG

 

Ralf

 

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vor einer Stunde schrieb Batzen:

 

Hammer!  :judge:

Das hätte ich mir jetzt nur für Indien so vorstellen können.

 

Für eine strafbare Handlung das angemessene Strafmaß zu finden ist aber eine recht tückische Angelegenheit.

Um Sinn zu machen, soll ja eine Strafe eine eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen. Da ist zum einen die die Buße für den Täter oder die Wiedergutmachung der Tat dann die ordnungspolitische Lenkung sprich Abschreckung, nicht zu vergessen die Genugtuung für Geschädigte oder auch die Wirkung auf den Täter sprich die Prognose für eine Wiederholung und vieles mehr. Fast immer widerspricht sich das gegenseitig und eine Abwägung ist schwer.

Ich kann mich noch an die heftige Diskussion um die Begnadigung von RAF-Mitglied Christian Klar erinnern. Da war in den sozialen Medien der Bär los. Was man da zu lesen bekam hat mich davon überzeugt, dass es besser nicht den Laien überlassen werden darf ein Maß für eine Strafe zu finden. Saudi Arabien wäre sonst der Streichelzoo. :o

 

Kurzum, ein Strafmaß ist von so vielen Dingen abhängig, dass es niemals wirklich ein "gerechtes" geben kann.  :innocent:

 

Gruß Rheinweiss

 

 

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Zur Versachlichung der Diskussion:

Eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren wäre je nach Lage der Dinge (der Dinge, die wir nicht wirklich kennen) auch bei uns denkbar. Zu schnelles Fahren ist in unserem Land erst einmal eine Verkehrsordnungwidrigkeit, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einer Buße belegt ist.

Aber:

Straftaten wie die aus § 315 c StGB (das sind im Fachjargon die sogenannten Todsünden im Straßenverkehr, zu denen auch das zu schnelle Fahren an unübersichtlichen Stellen gehört) zusammen mit einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben für andere und mit einer besonderen Begehungsweise, die das Gesetz als grob verkehrswidrig und rücksichtlos bezeichnet. Rücksichtslos ist ein sog. inneres -ein Schuldmerkmal-. Dazu gehört bereits der Wille, um seiner selbst Willen schneller voran zu kommen.

Im Ergebnis führt diese Handlunsweise auch bei uns zu Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Das unsere Gerichte oft unverständlicherweise weit darunterbleibe, gefällt mir keinesfalls.

Die 2te Straftat kann durchaus ein Verstoß gegen § 315 b StGB -der gefährliche Eingriff- sein. Dazu wird allerdings grundsätzlich der Eingriff von außerhalb verlangt. Es gibt aber auch den Eingriff aus dem Verkehr heraus, wenn verkehrsfremdes Verhalten zu unterstellen ist. Einfaches Beispiel: Das Fahrzeug wird zur Begehung einer Straftat als Werkzeug gebraucht, d.h. der Täter bringt sein Opfer z.B. mit dem Pkw um. Und- damit paßt es wieder- die konkrete Gefährdung reicht aus. Der Täter will sein Opfer in Panik versetzen, schubst es immer wieder mit der Stoßstange an. Wer mit dem Pkw in einem Tunnel mit solcher Geschwindigkeit mehrfach die doppelte Linie überfährt, verhält sich verkehrsfremd- alles weitere gibt der hier bekannte Sachverhalt nicht her, läßt aber die Vermutung der konkreten Gefahr für Leib oder Leben zu.

Das Ergebnis: Die zuletzt genannte Straftat wird bei uns sogar als Verbrechen verfolgt, bei dem die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr liegen darf.

Wir sind also zu Recht gar nicht weit vom Strafmaß der Schweiz entfernt- auch wenn es oftmals anders scheint.

 

fredis-garage

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vor 58 Minuten schrieb Silver Rider:

Was mich viel mehr interessiert: was geht in so einem Menschen bei seinem lebensverachtenden Tun eigentlich vor. Was in mir vorgeht,  wenn ich mal am Kabel ziehe weiß ich. Das ist aber nicht im geringsten mit dem des Sportwagefahrers in CH zu vergleichen 

 

Bist du dir sicher?  Wohl möglich hast du die Antwort schon gegeben.

 

vor einer Stunde schrieb Silver Rider:

- ich fahre halt einfach in einer mir bekannten sehr ruhigen Gegend abschnittsweise gern mal bissel schneller als erlaubt ohne jegliche Exzesse

 

Ich wette das er das genau so formulieren würde.

 

Gruß Rheinweiss

 

 

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Zur Relation ...

Ein Freund, deutsch-schweizer Staatsbürger, seit mehreren Jahren in der Schweiz arbeitend, lebend und mit einer Schweizern verheiratet, hat in DE noch ein Haus. Allein darauf bassierend hat die deutsche Steuer Ihn im Visier als Steuerhinterzieher mit einer Deliktsumme im unteren 6stelligen Bereich. Angedrohtes Strafmass 450 Tage + Nachzahlung. Dauer des Verfahrens bis anhin 6 Jahre und noch kein Ende in Sicht.

Wie lange genau sass Mr. Hoeness bei einer 8stelligen Deliktsumme ... und wie lange dauerte es vom Bekanntwerden bis zum Ende .... ?

Die Relationen in den Gerichten der deutschen Banana Republik (Darf ich als Noch-Deutscher so sagen) ist also genauso bescheiden ...!

 

DIe Via Secura in der Schweiz wurde übrigens von den Stimmbürgern nach einigen schlimmen Unfällen angenommen. Sie kommt also nicht weil wir alle so brav fahren, sondern weil einige Depperte Strassen und Rennstrecken nicht unterscheiden können. Siehe hierzu auch das Thema Streckensperrungen.

 

Die meisten Menschen kann man halt nur über den Umweg des Geldbeutels erziehen und wo das nicht weiter hilft, Knast.

Im übrigen steht es Ihm Frei, die Rechtsmittel auszuschöpfen und dagegen Einspruch einzulegen.

 

Meiner Meinung nach ist das Strafmass bei dem Deppen viel zu gutmütig. Weil genau wegen solchen Typen werden die Strafen immer härter.

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vor 2 Stunden schrieb Batzen:

Mal zu meinem Einwand, dass das verhängte Strafmaß nicht in Relation steht, weil nichtsie passiert ist, aber passieren HÄTTE können.

 

Die Schweizer Justiz hat da anscheinend andere Gewichtung, sicher kann man nicht alles direkt vergleichen, aber da fällt Schweiz eben extrem auf bei Verkehrsdelikten (ohne unangebrachte Doppeldeutung zum Link !! )

 

Klick

 

 

 Da ziehst Du meiner Meinung nach den falschen Schluss: Extrem finde ich hier nicht so sehr die Gefängnisstrafe für den Vollidioten sondern die Rechtsprechung bei Sexualdelikten.

 

Gruß

Jürgen

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vor einer Stunde schrieb Einzylinder:

 

 

 Da ziehst Du meiner Meinung nach den falschen Schluss: Extrem finde ich hier nicht so sehr die Gefängnisstrafe für den Vollidioten sondern die Rechtsprechung bei Sexualdelikten.

 

Gruß

Jürgen

Im Umkehrschluss läuft also trotzdem was verkehrt bei den Strafmaßen der Justiz, aber nicht nur in der Schweiz. Deshalb stehen die 30 Monate für mich in keiner Relation, Punkt!

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vor 2 Stunden schrieb prami:

 

vor 2 Stunden schrieb prami:

 

Meiner Meinung nach ist das Strafmass bei dem Deppen viel zu gutmütig. Weil genau wegen solchen Typen werden die Strafen immer härter.

 

Das find ich auch, aber....

 

auf der einen Seite darf man sich so schnelle Fahrzeuge anschaffen, nur quasi nicht benützen. Einige Skunden nicht aufgepasst und schon weit über Limit.

Vielleicht erfndet ja ein Gesetzesmacher einen Aufkleber ähnlich wie bei den Zigaretten.

 

Es gibt wohl keine Rettung für die Menschheit so wie es scheint.

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vor 31 Minuten schrieb silberlocke:

auf der einen Seite darf man sich so schnelle Fahrzeuge anschaffen, nur quasi nicht benützen.

 

 

Gehe mal Autobahnzollamt Weil am Rhein, deutsche Seite, kurz nach Ausreise Schweiz.
Dann siehst du wie sie benützt werden :rolleyes:

Interessant aber auch zu sehen, wer drinne sitzt, welches Alter usw.  Aber das ist ein anderes Thema.

 

Wie du richtig sagst, genügen ein paar Sekunden fehlende Aufmersamkeit - und durch die immer bessere FZ Isolierung fehlt auch irgendwie die Rückmeldung des Motorengeräusches .. - und schon ist man massiv über der zulässigen Geschwindigkeit. Allerdings genügt eine weit geringere Anzahl Sekunden fehlender Aufmerksamkeit bei Geschwindigkeiten jenseits der 200 für einen fatalen Fehler ....

 

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Moin auch,

 

für mich hat die Schweiz damit auf sehr subtile Art dafür gesorgt, dass der Vollpfosten nicht mehr ins Land kommt, weil er sonst in den Knast kommen würde.

Soviel zum Thema Vollstreckung und Erziehung: wir bekommen dich jetzt nicht, aber komm du nur... 

Hab mal die Eier für den Schwachsinn die Verantwortung zu übernehmen...

Just my 2 cents

 

@Raubtierbändiger:

:thumbup:

bearbeitet von Affentwintiger
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Muss eigentlichimmer erst jemand zu Tode kommen, bevor einUrteil als gerechtfertigt angesehen wird?

 

<KLICK> (Verurteilung fahrlässiger Tötung)

 

Noch mal <KLICK> (Verurteilung wegen Mordes)

bearbeitet von Hasberger Tiger
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vor 1 Stunde schrieb Hasberger Tiger:

Muss eigentlichimmer erst jemand zu Tode kommen, bevor einUrteil als gerechtfertigt angesehen wird?

 

<KLICK> (Verurteilung fahrlässiger Tötung)

 

Noch mal <KLICK> (Verurteilung wegen Mordes)

 

stimme uneingeschränkt zu...

 

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On 24.2.2017 at 11:08 PM, alu said:

Ok,,wenn der Hamdi und der Marvin mit 160 km/h durch Berlin Innenstadt fahren ist das cool. :lol:

 

Wenn die beiden dabei den 69 jährigen Rentner Michael mitnehmen und ihn ins jenseits befördern, ist das natürlich ein Kollateral Schaden. Nicht mehr so cool, aber aus Deiner Sicht vermutlich nicht so ganz uncool..  :huh:

...

 

Hamdi und Marvin haben heute vor dem Berliner Landgericht lebenslang Haft erhalten.

 

Interessant die Begründung:

 

Mord mit „mittäterliches Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz“. 

 

Interessant auch: Die Autos der beiden Raser seien als Tatwaffen ein gemeingefährliches Mittel gewesen

 

LINK

 

Das Urteil wird vermutlich weitergezogen und wird eine Signalwirkung haben.

 

Gruss

 

Daniel

 

PS. Berlin ist in Deutschland

bearbeitet von alu
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vor 32 Minuten schrieb Batzen:

Das Urteil geht in Berufung vor den BGH und wird dort eher abgeschwächt werden. Der Mordvorwurf wird dort keinen Bestand haben.

Leider hast Du wahrscheinlich Recht. :angry::angry::angry:

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vor 52 Minuten schrieb Batzen:

Das Urteil geht in Berufung vor den BGH und wird dort eher abgeschwächt werden. Der Mordvorwurf wird dort keinen Bestand haben.

 

Das denke ich auch, ich finde den Mordvorwurf schon sehr konstruiert. Was ich mich allerdings frage: warum wird in solchen Fällen (siehe Bremen) der Strafrahmen nicht ausgeschöpft? Fahrlässige Tötung kann mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Was muss so ein Volldepp noch machen, damit Richterlein hier mal in die Vollen geht.

Meinetwegen dürfte der Gesetzgeber da auch tätig werden und für solche Fälle das Strafmaß gerne verdoppeln!

 

Gruß

Jürgen

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vor 53 Minuten schrieb Einzylinder:

Meinetwegen dürfte der Gesetzgeber da auch tätig werden und für solche Fälle das Strafmaß gerne verdoppeln!

 

Man arbeitet ja daran etwas schärfer bestrafen zu dürfen klick

 

 

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