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Austragung der Reifenbindung


joda

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Hallo Gemeinde.

Ich will nicht nerven mit dieser Thematik. Daher schnell und knapp.

Ich bin mit den Unterlagen eines freundlichen Forum-Mitgliedes zum TÜV, um eventuell die Reifenbindung at Akta zu legen. Sagete der TÜV- Knilch:"Mach ich nie und nimmer, ist aber sowieso hinfällig". Es sei doch gerade tags zuvor eine Mail eingeschlagen, die besagt, daß ein Fabrikat vom gleichen Modell vorn wie hinten OK sei und nix ein/aus/umgetrqagen werden müsse. Toll, doch dann "man müsse nur die Freigabe des Herstellers besitzen", also nicht mal mitführen. Beim Hersteller tendierte er dann vom Motorrad zu den Reifen, warum eine Freigabe, wenn ich sie nirgens vorweisen muß und was das überhaupt für eine Freigabe sein soll war einfach nicht aus dem Kerl rauszukriegen.

Weis wer was über die "brandneue Sachlage" ?

Auf den TÜV kann man sich jar echt verlassen :prost2:

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Servus,

ich war auch letzte Woche diesbezüglich unterwegs...

Die Aussage vom nettten Dr. TÜV:

Die Reifenbindung kann er nur austragen wenn sich gleichzeitig die Reifengröße ändert, dann kann er "vergessen" die Reifenbindung wieder mit aufzuschreiben. Er kann mir aber die Reifenpaarung eintragen (auf ein separaten Blatt), diese soll ich mitführen oder in den Fahrzeugbrief/schein eintragen lassen. Lass ich diese Änderung nicht eintragen und werde dann erwischt, kostet das nur 15€. :vogel:

Sonst war der Mann aber ganz nett und nicht mal über mein Doppellicht gemerckert...

Gruß Andi

Ach ja, die Eintragung sollte auch nur 37,20€ kosten....

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Moin Joda,

da hat der Dr. TÜF aber einen ganz schlechten Tag gehabt..... Das mit der Reifenfreigabe geistert durch den TÜF bezüglich der Fahrzeuge mit Zulassung nach EU-Recht z.B. 1050er, ist aber auch dort Schwachsinn. Da unser 709er nach deutschem Recht durch die KBA-Prüfung gegangen ist, haben wir diese schwachsinnige Reifenbindung. Damit das alles hinfällig werden soll, wie dein Dr. TÜF meinte, müßte theoretisch die ganze KBA-Zulassung mit EU-Recht neu gemacht werden..... :wacko: .

Von solch einem Unsinn habe ich noch nix gehört.

Schöne Grüße

Jens

bearbeitet von Technikfan
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Hallo,

ich dachte mir schon, daß andere ähnliche seltsame Erfahrunen gemacht haben.

Will denn niemand der Offiziellen eine klare Antwort geben?

Also mit EG (somit keine 709EN) keine Bindung mehr, nur gleiche Reifen vorn und hinten,

ohne EG Bindung bis der Arzt kommt, auch wenn Reifen super getestet sind und die eingetragenen Schlappen nicht mehr hergestellt werden?

Also die Affen vom TÜV werden mir immer unheimlicher. Ich denke, ich mache vom Angebot Gebrauch und frag nach, wenn der Knilch die Mail "genau" gelesen hat und laß mich informieren.

Ansonsten für jede gepostete Erfahrung dankbar ....

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Moin Joda,

ich frage mal bei unseren Helden nach, was das für eine ominöse Regelung sein soll...... :rolleyes:

Zum Glück bin ich davon nicht betroffen.

Schöne Grüße

Jens

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Moin Joda,

ich habe hier bei uns mal bei der DEKRA und beim TÜV herumgefragt.

Es ergab sich ein sehr einheitliches, aber wenig positives Bild.

Keiner wußte etwas von einer Neuregelung der Reifenbindungen, deine ominöse Mail war nirgends bekannt. Zum Thema Reifenbindung austragen haben alle Sachverständigen abgewunken.... wird keiner machen bei Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex.

Sieht also nicht sehr gut aus. Berichte bitte weiter, was das mit der Mail auf sich hat.

MOTORRAD hat mal eine Liste HIER mit Mopped-Sachverständigen veöffentlicht, vielleicht ist einer in deiner Nähe, der dir helfen kann.

Schöne Grüße

Jens

PS: da habe ich ja einen mords Dusel gehabt.......

bearbeitet von Technikfan
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Moin Mike,

die Michelins sind ja schon bekannt - ich mag den PiRo - , aber es gibt als Tourensport-Reifen auch den Z6 in der passenden Größe und ums Verrecken keine Freigabe von Metzeler.

Bei mir ist die Reifenbindung draußen und als nächstes kommt bei mir der Z6 drauf.... ich bin ja neugierig.

Wenn du es schaffst die Reifenbindung komplett loszuwerden, kannst du ja fahren, was du willst, vom Karoo bis zum Pirelli Klebegummi.... Die Hersteller werden mit den Freigaben immer sparsammer, da wir ja ein altes Mopped haben und der Aufwand doch erheblich ist. Das rechnet sich so nicht richtig.

Schöne Grüße

Jens

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Moin Gemeinde,

kleine Ergänzung: Die Austragung der Reifenbindung ist eine Änderung der Betriebserlaubnis, sog. "E21-Vorgang". Darauf hat in den alten Bundesländern der TÜV das Monopol. In den "neuen" Ländern ist es die DEKRA. Die jeweils anderen dürfen es nicht machen !!!

Es lebe die Regelungswut !!!

Schöne Grüße

Jens

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Hallo Leute,

wie die Vorredner schon erwähnt haben, ist diese Mail offensichtlich das was der Saarländer eine "Fischblos" nennt. Nach 3 maligem Nachfragen hab ich dann den Chef der Tüv-Stelle erreicht. Der wußte von keiner Mail :blink::wacko::vogel:

Vorher hatte mir der Mail-Knilch aber gesagt, daß es eine Neuregelung zu den Neufahrzeugen wäre :vogel::vogel::vogel:

Hacken wir's einfach ab. Mit "Vergessen" einzutragen will ich lieber nicht anfangen.

Zur Frage, ich habe den Z6 drauf und eingetragen. Diese Odyssee ist hier im Forum nachzulesen ...

Der Gummi ist prima, aber sicher auch nicht ewig zu haben. Dann geht das wieder los und es wird immer teuerer einen Reifen eintragen zu lassen.

Ist das so ein Problem, wenn man sich an die Größen und Belastungen hält einen Reifen freizugeben? :motz: Man auf meiner Intruder hätte ich Stollenreifen aufziehen können und auf der Big die glattesten Straßenreifen.

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  • 3 weeks later...

Ist das so ein Problem, wenn man sich an die Größen und Belastungen hält einen Reifen freizugeben?  :motz:  Man auf meiner Intruder hätte ich Stollenreifen aufziehen können und auf der Big die glattesten Straßenreifen.

Das geht noch besser. Auf meiner BMW K100 (Bj. 83) konnte ich vorne Metzeler und hinten Michelin fahren , nur die Größe zählte.

Viele Jahre später erklärte mir einer von BMW (Kundenservice) wieviel Geld in Fahrwerksforschung investiert würde und bla, bla, bla weshalb die Reifenbindung voll gerechtfertigt wäre :vogel: . Wahrscheinlich wollte er damit dokumentieren die Fahrwerke werden schlechter weil empfindlicher. Ich bezeichnete es als Rückschritt und gab zu bedenken dass sogar ein V. Rossi zwischen hart und weich wählen und selber entscheiden dürfe.

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  • 3 years later...

Ich muss den Fred noch mal hocholen..

In meinem Fahrzeugbrief (EU) vom Gußradtiger steht keine Reifenbindung drin, schlichtweg gar nichts über Reifen.

Im Fahrzeugschein ist die Größe angegeben und der Zusatz TL, also schlauchlos.

Zwei Zusätze in Zeile 22 schreiben aber die Verwendung von Schläuchen vor und die Reifenbfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis sei zu beachten.

Heist das jetzt, wenn Road attack drauf sind, brauche ich die von Conti oder was ist gemeint?

Hatte ich mich noch gar nicht drum gekümmert. Ich versteh schon TL und Schlauchverwendung nicht. Beim Affentwin mit Speiche ist mir das klar, aber was soll das beim Gußradtiger?

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Moin,

natürlich steht in den neuen Papieren nicht mehr drinnen Hersteller XY Typ AB. Der blöde Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" holt dir aber den ganzen Schamassel zurück.

Fakt ist, dein Tiger unterliegt der Reifenfabrikatsbindung aus der KBA-Typzulassung. Du kannst alle passenden Reifen montieren, für die es eine Freigabe von Triumph oder dem Reifenhersteller gibt. Der Zettel ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. In den Freigaben für den Gussrad-Tiger steht auch nicht die Verwendung von Schäuchen drinnen - ist ja totaler Mumpitz.

Für die Contis gibt es HIER die Freigabe. Datei ist 512.pdf

Also weiterhin viel Erfolg mit der Zettelwirtschaft.

Schöne Grüße

Jens

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  • 2 weeks later...

Speichentiger 2002.... Habe letztes Jahr völlig problemlos die Reifenbindung ausgetragen bekommen, sogar ohne das Mopped überhaupt dabeigehabt zu haben (wollte es eigentlich für die ZRX, die is noch älter und da gibts ja gar nix freigegebenes mehr dafür)...

Die Zulassungsstelle Erding weigert sich allerdings, den Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" auszutragen, da sie sich nicht übers KBA hinwegsetzen dürfen. :vogel:

Jetzt hab ich zusätzlich drinstehen "Reifen nur von einem Hersteller zuässig"... Bin mal gespannt, was bei der ersten Kontrolle oder im Oktober beim TÜV-Termin passiert.... :rolleyes:

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Moin,

also zusammenfassend : Solange der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" in den Papieren steht, solange gilt auch der Trödel mit den Freigaben.... Die Rennleitung wird es bei jeder Kontrolle gerne bestätigen. Was Erding gemacht hat, ist totaler Blödsinn, da sie sich über das Gutachten hinweg gesetzt haben und der komplette Aufwand ist null und nichtig.

Ich bin die Reifenbindung mit löschung des blöden Satzes mal losgeworden, weil 2 kompetente TÜV-Inschinöre auf so einem Moppedtag langeweile hatten und mein Argument mit vielen tollen Reifen aber ohne Freigabe nachvollziehen konnten. Hat 37 Euronen gekostet und die Eintragung im Schein.

Mein Glück war, daß die Herren aus STuttgart waren, da unsere lokalen TÜV derartige Änderungen nicht mehr durchführen dürfen.

Also die Münchner und die Stuttgarter antreckern, vielleicht geht ja doch noch was....

Schöne Grüße

Jens

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ich hab ja die MZ letztes Jahr auf andere Radgrößen (19 statt 17 Zoll) gestellt und war für die Eintragung beim TÜV, der hat dann unten die Bemerkungen im Schein neu formuliert und den berühmten Satz "Reifenbindung gemäß...." nicht in sein Gutachten übernommen, damit auch klar ist, dass ich für die neuen Größen keine Bindung habe.

Was macht die Tussi bei der Zulassungsstelle? Trägt den Satz mit ein. Sag ich zu ihr "der TÜV hat doch den Satz extra weggelassen" sagt sie, das hätte er schreiben müssen, dass sie den Satz rauslassen soll.

ich hab dann wutentbrannt beim TÜV angerufen, der hat mich beruhigt.

Bei mir kann der Satz drinbleiben, weil in meiner Betriebserlaubnis so oder so keine Reifenbindung drin ist. Der Satz steht aber trotzdem im FzgSchein.

Bürokratenschwachsinn hoch 10

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Moin,

bei Änderung der Radgrößen, geht die Reifenbindung ohnehin zum Teufel, weil in der Betriebserlaubnis diese Radgrößen ohnehin nicht vorgesehen sind.

Daher ist z.B. bei den T400 die Umrüstung auf eine Felge der 709 mit Eintragung ein beliebtes Mittel die Reifenbindung endgültig zu den Akten zu legen.

@ Hero: da hast du mal einen sachverständigen Sachverständigen erwischt. Jetzt darf die Tussi auf dem Amt nur nicht aus purer Gewohnheit den blöden Satz wieder in die Papiere nageln.

Schöne Grüße

Jens

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Das ist ein wirklich richtig guter sachverständiger Sachverständiger...der hat eine Kopie des Fzg-Scheines gemacht und EXTRA DICK DURCHGESTRICHEN was das Blondchen vom Amt nicht mehr hineinschreiben soll :bang:

bearbeitet von Highwayhero
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  • 3 years later...
Am 15.3.2013 at 12:16 schrieb Technikfan:

Moin,

natürlich steht in den neuen Papieren nicht mehr drinnen Hersteller XY Typ AB. Der blöde Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" holt dir aber den ganzen Schamassel zurück.

Fakt ist, dein Tiger unterliegt der Reifenfabrikatsbindung aus der KBA-Typzulassung. Du kannst alle passenden Reifen montieren, für die es eine Freigabe von Triumph oder dem Reifenhersteller gibt. Der Zettel ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. In den Freigaben für den Gussrad-Tiger steht auch nicht die Verwendung von Schäuchen drinnen - ist ja totaler Mumpitz.

Für die Contis gibt es HIER die Freigabe. Datei ist 512.pdf

Also weiterhin viel Erfolg mit der Zettelwirtschaft.

Schöne Grüße

Jens

Ist das wirklich Fakt jetzt? Nur Freigabe mitführen und fertig? Habe heute meinen Tiger von fth geholt und mich über diese Fabrikat Bindung bewundert.. Kannte ich so bisher nicht..

 

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Moin Zooom,

 

ja , es ist leider so. Unser 709 ist noch national durch die Typprüfung gegangen (KBA) und hatte daher in den alten Papieren explizite Angaben über die zu verwendenden Reifentypen. Diese vorgeschribenen Altreifen umgehst du mit den Freigaben des Moppedherstellers oder des Reifenherstellers. Wenn diese die Verwendung des Reifen XY auf deinem Mopped getestet haben und für unkritisch im Fahrverhalten (es redet keiner davon, ob es ein guter Reifen ist) einstufen, druckst du dir den Zettel aus dem Internet aus und nimmst ihn mit dem Fahrzeugschein mit. Die Rennleitung kann es nicht beanstanden. Einfacher ist es natürlich, wenn ein sachverständiger Sachverständiger dir die Reifenbindung aus den Papieren entfernt....., Dann kannst du jeden Reifen, der in Format, Traglast und Geschwindigkeitsindex mit den Anforderungen übereinstimmt, montieren. So hatte damals der Metzeler Z6 nie eine Freigabe bekommen, aber bis 170 Km/h war er genial, darüber unfahrbar.

 

Schöne Grüße

Jens

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Gibt ja auch TüV Alternativen .....

Einfach mal vorbei und fragen was machbar ist.

Letztendlich hängt das an dem Ansprechpartner und weniger an der Organisation ...!

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Moin,

 

ich weiß nicht genau, ob jede Organisation das darf. Damals dürfte im Westen nur der TÜV und in den 5 östlichen Bundesländern nur die DEKRA diese Änderungen abnehmen.... Mach dich mal schlau.

 

Schöne Grüße

Jens

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Hallo,

leidiges Thema, da habe ich schon Lehrgeld bezahlt und die Unverschämtheiten des TÜV - Mitarbeiters und dessen Mails auch gepostet. Aber wie war das mit der EG-Zulassung im Punkt K der Zulassung mit Kennung E11......? Sollte demnach das Problem darüber nicht gehalten sein oder ist bei den 709 ohne EN kein E in K? (Ich liebe Abkürzungen :))

 

Joda

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