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Ab wie viele Garantiefälle kriegt man eine Neue?


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Wenn ich lese, dass bei meiner nun auch noch das Motorsteuergerät getauscht werden muss, überlege ich ernsthaft eine Neue (gerne gegen Zuzahlung) zu verlangen.

Der Motorsteuergerätetausch wäre die 9. Reparatur (auf Garantie) - bin zuversichtlich, dass ich auf 10 nicht lange warten muss. :sh:

Was meint ihr?

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Du musst Dein Wandlungsbegehren beim Händler anmelden.

Es ist aber erst einmal zu prüfen, ob eine Wandlung vorliegt.

Hängt von der Zahl der Mängel ab und ob es immer der gleiche oder unterschiedliche Mängel waren.

Ich wäre gespannt, wie Dein Händler auf Dein Ansinnen reagiert.

Wird dem stattgegeben ist es eigentlich eine einfache Rechnung.

Dir werden vom Kaufpreis in der Regel 0.67% pro angefangene 1000 Kilometer abgezogen, womit die Nutzung abgegolten ist.

Im Falle einer laufenden Finanzierung bekommst Du alle gezahlten Raten zurück erstattet und Abrechnung wie oben .

Ich denke aber, dass Dein Händler nicht ohne weiteres einer Wandlung zustimmen wird.

Vielleicht macht man Dir im Rahmen einer "kaufmännischen Rückabwicklung" ein für Dich gangbares Angebot.

Du siehst es ist ein spannendes Thema.

Wäre schön wenn Du uns auf dem Laufenden hältst.

Gruss aus LEV

Heiner

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Genau genommen ist es ganz einfach:

Wandlung kannst Du verlangen wenn ein Mangel vorliegt und der :rolleyes: diesen in drei Instandsetzugsversuchen nicht beheben kann.

Wohlgemerkt: Der gleiche Mangel.

Wenn Du am laufenden Band neue, andere Mängel findest und diese auf Garantie innerhalb drei Versuche jedesmal behoben wird - Pech gehabt, dann kann man nur auf Kulanz hoffen und eine ordentliche Verhandlung bei Inzahlungnahme und Neukauf. :unsure:

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Hallo cobradax,

ich erfülle alle Kriterien für eine Wandlung.

Kannst Du mir sagen, wo Du diese Aussagen bezogen hast?

Wo kann ich gesetzliche ausagekräftige Informationen finden?

Vielen Dank im Voraus

Ecki

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Hallo Ecki

Ralph hat Recht.

In der Regel müssen drei Nachbesserungen stattgefunden haben, bevor man eine Wandlung in Betracht ziehen kann.

Meistens ist es leider notwendig sein Begehren mit Hilfe eines Rechtsanwaltes durch zu setzen, da der Händler kein Interesse an einem überteuerten Moped haben wird.

Wenn Du also der Meinung bist, dass eine Wandlung rechtens ist, würde ich erst mit dem Händler sprechen um zu sehen wie er reagiert,

ansonsten liesse ich einen Rechtsanwalt diese Arbeit tun.

Das beschriebene Procedere ist gängige Praxis und findet so vor deutschen Gerichten Anwendung.

Wir sind gespannt wie es bei Dir weitergeht.

Gruss aus LEV

Heiner

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Danke für eure Kommentare. Klar geht das wohl nur mit einem guten Gespräch beim Händler (oder eben RA). :wacko:

Aber nach eueren Feedbacks zu urteilen, ist das Ganze also gar nicht so von der Hand zuweisen.
Die 8x sind schlecht artikuliert - das waren die Fahrten zur Werkstatt. Da sind bei einer Anfahrt natürlich oft mehrere Sachen angestanden.
In Summe sieht meine Liste so aus :o :
  • 3x vordere Bremse
  • 3x Lenkkopflager
  • 2x Schaltgetriebe
  • 1x Undichtheit bei der Einspritzung (Fremdluft)
  • 1x Kupplungsscheibe
  • 1x Blinkerschalter (keine Rückstellung mehr)
  • 1x Heizgriff (Gummi geschmolzen)
plus die üblichen Nachbesserungen:
  • 1x Sitzbank
  • 1x Zylinderkopf
  • 1x demnächst Motorsteuergerät
(x Updates und 2x deaktivierter Tempomat erwähne ich nicht)
Klar, wenn ich bei 5 Grad frischen Morgenwind durch die Bundeshauptstadt zur Arbeit zische, könnte ich mir gar nicht vorstellen mich von der "Alten" zu trennen. :bang:
Umgekehrt, wenn ich an die geplante Norwegen-Tour denke, habe ich bei so einer Serie ein mulmiges Gefühl. :unsure:
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Die rechtliche Frage ist aber einfach:

Sind die aufgezählten Mängel alle beseitigt worden oder bestehen nach 3 Nachbesserungsversuchen immer noch reproduzierbare Mängel?

Wenn ja kann man auf Wandlung plädieren, da braucht es nicht unbedingt einen Anwalt, da reicht ein freundlich konkret formuliertes Schreiben mit den Fakten und einer Frist. Ohne noch bestehende Mängel hat man schlechte Karten.

Fredi hat ja auch jede Menge Probleme gehabt und da war es dann wohl ein klärendes Gespräch zwischen ihm und dem :) , was dann eine neue EX mit erträglicher Aufzahlung brachte.

Aber da muss natürlich auch der :) mitspielen.

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Entscheidend könnte hier auch der Plan für das nächste Motorrad sein. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Händler sich "wandlungswilliger" zeigt, wenn beim ihm gleich eine neue Maschine gekauft wird.

Was passiert eigentlich mit gewandelten Maschinen? Gehen die direkt wieder in den Verkauf und müssen dabei als "Wandelfall" gekennzeichnet werden?

Gruss,

Udo

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Gewandelte Motorräder gehen ganz normal ins Gebrauchtgeschäft über.

Sicher wird der :) das Motorrad auf die angegebenen Mängel hin untersuchen, nach Möglichkeit nachbessern,

er wird es beim Verkauf aber nicht als gewandeltes Motorrad deklarieren, auch von Gesetzes wegen nicht müssen.

Eher wird er sich bei z.B. unsichtbaren Mängeln, wie Geräusche auf den "Stand der Serie" berufen, soll heissen Du musst als Konsument mit diesem vermeintlichen Mangel leben.

Wie Ralph bereits geschrieben hat, sollte man immer versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem :) zu finden.

Letztendlich ist Triumph nicht an negativer Presse und schon gar nicht was die Explorer betrifft interessiert.

Ich finde z.B. die Art und Weise wie mein :) mit dem Thema Rückruf umgeht sehr angenehm.

Er ist locker und freundlich aber bestimmt in der Sache und redet nicht lange drum rum, sondern stellt den Mangel ab und gut ist.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall eine glückliche Hand.

Gruss aus LEV

Heiner

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@proandi

Ich kenne die Gesetze in der Alpenrepublik nicht, aber in der Schweiz würde ich:

- Alle erkannten Schäden und Reparaturen dokumentieren

- Möglichst die Kommunikation mit dem Händler schriftlich machen

- Ihn schriftlich anmahnen und ihm angenemessene Zeit geben, um den gleichen Fehler zu beseiten

- Falls der gleiche Fehler nochmals auftaucht, ihn nochmals schriftlich anmahnen

- Und erst wenn er es im dritten Anlauf nicht hingekriegt hat, dann Antrag auf Wandlung stellen.

Deine Reparaturen gehen aber eher quer Beet durch alle Bereiche. Sieht nach einem Montags Töff aus. Ich vermute, dass Du stark auf Kulanz angewiesen bist.

Aber ich wünsche Dir viel Erfolg und würde mich freuen zu hören, wie die Geschichte ausgeht.

Gruss

Daniel

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Danke für eure vielen Feedbacks.

Ich bekomme also im April eine niegelnagelneue Explorer (mit eine FIN über 65..). :D

Ich zahle 4000,- dazu, das inkludiert aber alle Extras die ich hatte (und das ist fast alles außer Handschutz).

Nicht zu vergessen, die 4 Jahre Garantie... Bei meiner Alten ist sie nächstes Monat aus.

Es geht nichts über ein gutes Gespräch mit dem Händler. Eigentlich hatte er sofort Einsicht.

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Hi Proandi,

super. Das heisst, Du wandelst nicht im rechtlichen Sinne, sondern gibst Deine Ex in Zahlung und zahlst für die neue Ex ein paar Euro dazu!

Hätte mich auch gewundert, wenn das Deinem Händler nicht gefallen würde.

Viel Spass mit der zweiten Ex.

Gruss,

Udo

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Ja, so ist es, Udo.

Hauptsache ich habe eine zufriedenstellende Lösung. cobradaxs Rechnung kommt aber auch hin: ~3.000,- für Abwertung + ~1.000,- für die Extras. Damit kann ich und der Händler auch leben. Das mit den Extras war mir recht wichtig.

Eine andere Rechnung, selbes Ergebnis: die Neue kostet in Österreich 16.310,- eine EX BJ 2012 wird man max. um 12.000,- los. Ist also auch die gleiche Differenz. Dann hat man die Extras aber noch nicht erledigt.

Freue mich schon auf die "zweite EX"! :bang:

LG aus Wien

ProAndi

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Hallo ProAndi

Gratuliere zum neuen Moped.

Du bist den richtigen Weg gegangen, was man mit "kaufmännischer Rückabwicklung" bezeichnet.

Eine freundliche Art der Wandlung, wo jeder etwas Kompromisse macht und am Ende jeder mit dem Ergebnis zufrieden ist.

Dass Du dann noch mit der 0,67% Regelung klar gekommen bist ist um so besser für Dich.

Wünsche Dir eine pannenfreie Saison und Gruss nach Wien

Heiner

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Ich schreibs mal so:

Meine erste EX war super, und die zweite noch mal ne Nummer besser :D

Da wünsch ich Dir viel Spaß mit dem neuen Teil und fehlerfreie Fahrt :bang:

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Dass Du dann noch mit der 0,67% Regelung klar gekommen bist ist um so besser für Dich.

So ist es, dein Hinweis war eine gute Orientierungshilfe und ist im Nachhinein eine Bestätigung, dass es passt.

Meine erste EX war super, und die zweite noch mal ne Nummer besser :D

Ja, ich gehe davon aus, dass ich das im April auch sagen kann :)

Ansonsten möchte ich mich noch bei allen für die positiven und netten Kommentare bedanken - ich mag das Forum.

Jetzt müssen wir noch hoffen, dass Ecki eine zufriedenstellende Lösung widerfährt...

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Gratuliere, dass das die "kaufmännische Rückabwicklung" geklappt hat. Ich habe da leider andere Erfahrungen machen müssen.

Nach dem zweiten kapitalen Motorschaden (bisher drei Monate Werkstattaufenthalt) hatte ich auch die Idee, dass auf dem Wege eines Neukaufs eine gütliche Einigung möglich sein müsste.

Die Reaktion fand ich aber eher beleidigend. Auf meine Anfrage bekam ich völlig inakzeptables Angebot. So als wäre es meine Schuld, dass die Maschine drei Monate zur Garantie-Abwicklung in deren Werkstatt stand.

Sollte noch mal etwas passieren, weiß ich dank eurer Beiträge schon mal welche Regelungen bestehen.

Grüße

Woy

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2 Motorschäden bei einem neuen Motorrad - das würde ich auch nimmer wollen.
Bei mir waren es unter anderem zwei Schaltgetriebe-Reparaturen - meiner Meinung nach bringt man sowas nicht mehr 100%ig hin.

Ich habe einfach kein gutes Gefühl, wenn man so einen sensiblen Teil wie Getriebe oder Motor dauernd auf und zu macht.

Lasst dich nicht klein kriegen, du hast genug hingeblättert, da ist man nicht Bittsteller.

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