Mit dem Rückgaberecht bin ich mir da nicht so sicher. Kommt darauf an, was im Kaufvertrag steht oder nicht steht. Ich würde den Kaufvertrag mit einem Rechtsanwalt der sich im Vertragsrecht auskennt durchgehen. Sollte eine Rückgabe laut Kaufvertrag möglich sein, den Verkäufer darauf ansprechen und vielleicht hat er ja ein Einsehen. Falls nicht, würde ich ihm über den Anwalt ein Schreiben zu kommen lassen und wenn nötig übers Gericht gehen. Ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung die für die Geschichte auch falls nötig die Deckung übernimmt. Normalerweise ist sogar 1x im Jahr eine Rechtsberatung kostenlos frei. Hast Du keine Rechtsschutzversicherung, gehe die möglichen Kosten mit dem Rechtsanwalt durch.
Dies wäre mein Weg. Drann rumschrauben würde ich zur Sicherung der Beweislage an der Tiger nicht. Es sei denn, Du willst sie behalten.
Gruß
tommes