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Staudurchfahrten für Motorräder legalisieren, Petition


Düse

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Obwohl auch ich ein Verfechter des Gesunden Menschenverstand und gegenseitiger Rücksichtnahme bin, ist es wohl in der Heutigen Gesellschaft so, das es leider nur mit entsprechenden Gesetzen funktioniert, zumindest in D oder CH. Bin häufig in F unterwegs und dort funktioniert es selbst im Paris im Feierabendverkehr erstaunlich gut...

Ähnliches Thema aus der Schweiz zum befahren des Stand/pannenstreifens bei einer Aus- oder Einfahrt. Mittlerweilen gibt es verschiedentlich Signalisationen, dass der Streifen bei Stau zur Ausfahrt benutzt werden darf oder sogar soll, bei der nächsten ist es dann wieder verboten.

Beim Einfahren wird vom TCS oder auch von Fahrlehrern empfohlen, wenn keine Lücke besteht ein kurzes Stück den Streifen zu benutzen, da dies weniger gefährlich ist, als aus dem Stand in den mit 120 Km/H fliessenden Verkehr einzuspuren.

Grundsätzlich kostet aber das unerlaubte befahren 140.-, da ist dann auch mal der Gesunde Menschenverstand der Gesetzeshüter gefragt.

Und da wäre noch das rechts überholen auf der Autobahn, grundsätzlich verboten, kosten für mindestens 3 Monate den Ausweis, falls aber die Fahrspuren mit unterschiedlichen Zielen markiert sind, ist es erlaubt...

Gruss Stephan

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Derzeit ohne gesetzliche Regelung: Grundsätzlich fahre ich bei Stau immer in der Mitte durch, aber nur, wenn der Platz ausreicht. Aber ich darf es eigentlich nicht. Daher darf mich jeder pedantische Polizist rausziehen und mir eine Knolle verpassen. Blöd!

Mit gesetzlicher Regelung: Grundsätzlich fahre ich bei Stau immer in der Mitte durch, aber nur, wenn der Platz ausreicht. Und ich darf es. Daher wird mich kein Polizist rausziehen und mir eine Knolle verpassen. Gut!

Also, wo ist der wirkliche Nachteil einer gesetzlichen Regelung? Bitte um ernst gemeinte und ernst zu nehmende Antworten.

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Wo erwartest Du, dass es der Gesetzgeber dir erlaubt? In der Rettungsgasse? Auf dem Standstreifen? Schlag mal einen Text vor, dem auch autofahrende Parlamentarier zustimmen. Und Versicherer. Und Notdienste. Und definiere mal "wenn der Platz ausreicht". Ich bin gespannt.

bearbeitet von Barrebräu
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Hallo Hartmut,

Mir ist der Text an sich völlig schnuppe, Hauptsache ist, dass die Staudurchfahrung prinzipiell erlaubt wird.

Man nehme den Text aus irgendeinem Land der europäischen Union, in dem die Staudurchfahrung legal ist, übersetze ihn ins Deutsche und bringe ihn ins Parlament ein.

Und wenn's knallt, hast Du sowieso Pech, weil Du dann in geschätzt 90% der Fälle Schuld bist. Nur habe ich eigentlich nicht vor, es dazu kommen zu lassen. Die Entscheidung, ob Du durchfährst, mußt Du schon eigenverantwortlich fällen.

Ich will es nur dürfen!

Generell gilt immer der § 1 als oberste Maxime des Handelns im Straßenverkehr. Wenn auf einer Straße 100 km/h erlaubt sind, es aber glatt ist oder nebelig, darf ich eben nicht 100 fahren.

Wenn ich keinen Platz zum gefahrlosen Durchfahren habe, darf ich halt nicht durchfahren.

Idioten, die trotz gefahrlosem Durchfahren meinen, Dich bei der Rennleitung anschwärzen zu müssen, gab und gibt es mit und ohne gesetzliche Regelung.

Und nach Argumentation mancher Gegner der Legalisierung könnte man ja alle verkehrsrechlichen Regelungen abschaffen, weil sie ja immer interpretierbar sein könnten.......

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Und nach Deiner Argumentation könnte man das Überholverbot abschaffen, nach P1 StVO völlig überflüssig. Da würd ich sogar unterschreiben.

bearbeitet von Barrebräu
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Nee Hartmut, falsch rum: Erst gilt das spezielle Gebot/Verbot und zusätzlich generell § 1.

Und dass viele oder sogar die meisten Regelungen theoretisch überflüssig sein sollten, kann ich auch unterschreiben. Leider klaffen da Theorie und Praxis zu weit auseinander.

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Wenn ich mich bei Stau durchmogle geschieht das im Einverständnis mit den anderen Verkehrsteilnehmern, Rücksicht auf beiden Seiten.

Wenn mich einer der Dosenfahrer nun anschwärzen will, nun ja, dann soll er das, habe ich noch nicht erlebt. Und dass mich die Rennleitung deswegen belangt :vogel: die haben bei Stau meist was Wichtigeres zu tun.

Wenn es denn nun ein Gesetz gäbe, das mir das Durchfahren erlaubt, dann steht da ja auch drin "Rücksicht, Vorsicht .... §1 usw." und wenn einer der Dosenfahrer oder ein "pedantische Polizist" der Meinung ist ich würde mich nicht dran halten, dann sieht die Lage wie heute aus, ich werde "angeschwärzt", aktuell wegen nicht erlaubtem Durchfahren, dann wegen "Gefährdung" .... ob das besser ist?

Der große Unterschied wäre nur, dass aktuell der Dosenfahrer hinterm Steuer sitzt mit eingebautem "Recht" und im anderen Fall der Moppedfahrer hinter der blockierenden Dose hupt und schreit (was einige heute auch schon tun!!), weil jetzt hat er ja das "Recht" auf seiner Seite ;)

Wer mal in Paris usw. innerstädtisch das "Gewusel" der Zweiräder von hinten erlebt hat, da ist das Durchfahren ja erlaubt .... das gäbe in Deutschland ein Chaos, denn bei uns kommt "Recht" vor dem "Miteinander".

Es gibt rund 4 Millionen zugelassene Motorräder in Deutschland, etwas über 70.000 Unterzeichner der Petition, trotz breitem Presseaufruf usw. macht also 2% - so störend scheint die aktuelle Gesetzeslage bei der breiten Masse wohl nicht zu sein.

Meine unmaßgebliche ernstgemeinte Meinung :innocent:

bearbeitet von Ralph
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... Es gibt rund 4 Millionen zugelassene Motorräder in Deutschland, etwas über 70.000 Unterzeichner der Petition, trotz breitem Presseaufruf usw. macht also 2% - so störend scheint die aktuelle Gesetzeslage bei der breiten Masse wohl nicht zu sein.

Meine unmaßgebliche ernstgemeinte Meinung :innocent:

:bang:;) Gruß Eugen

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Die meisten wissen trotzdem nix von der Petition - habs am Wochenende gerade in ner großen Runde (40 Jahre und älter die meisten) angesprochen. Ich denke mal es sind immer noch kleine Gruppen die sich mit der Materie Motorrad im Netz auseinandersetzen. (Das sind übrigens wir.)

Wieviele Motorradfahrer tatsächlich aktiv fahren wäre mal interessant.

Viele haben auf Internet und alles was damit zusammen hängt einfach keinen Bock.

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Schön, dass alle Foren doch irgendwie gleich verlaufen....

Da gibt es einen Aufruf und es entbrennt eine Diskussion. In deren Verlauf kommt es immer dazu, dass mindestens einer schreibt, dass, wer da mitmacht, doch nicht ganz dicht ist und völlig verblödet. Lustig, dass es dabei auch scheinbar gar nicht auf das Thema ankommen muss...

Speziell bei rechtlichen Themen, so wie dem aktuellen, kommt dann auch immer: "Dann schreib mal den Text wie er alles abdecken soll!"

Im Grunde ist es aber gar nicht Sinn und Zweck einer Petition, den neuen Gesetzestext vorzulegen...es ist lediglich in diesem Stadium ein Abklopfen, ob es genügend Menschen gibt, die diesen Denkanstoß politisch diskutiert wissen wollen.

Wenn es dann genügend sind, gelangt die Petition zur Diskussion, denn es ist dann auch ein öffentlicher Wille dazu da.

Wie das Ganze dann umgesetzt wird, liegt doch gar nicht in unserer Hand. Dafür sind dann die Juristen da.

Und insofern ist es aus meiner Sicht alles andere als blödsinnig, sich mit einer solchen Petition zu beschäftigen und nach eigener Meinungsprüfung zu entscheiden, ob es sich lohnt, dass der Gesetzgeber sich darüber mal Gedanken macht.

Unabhängig von einer dann verordneten Rechtslage können diejenigen, die im Stau stehen bleiben, dies auch weiterhin tun...

Was aber in einer Diskussion immer fehl am Platz ist, ist die Äußerung, dass alle, die nicht meiner Meinung sind, auch gleichzeitig dumm sein müssen!

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Da gibt es doch das schöne Zitat:

"Die Geister, die ich rief ....."

Wie das Ganze dann umgesetzt wird, liegt doch gar nicht in unserer Hand. Dafür sind dann die Juristen da.

Und ob dabei das herauskommt, was die Petitionsanhänger beabsichtigt haben ist eine ganz andere Sache, wenn der Staatsapparat erst einmal anläuft kann es genau ins Gegenteil gehen.Ich brauche dafür kein neues Gesetz oder eine Änderung, ich fahr auch jetzt durch, wenn mir danach ist und wenn ich es verantworten kann, und das unter der Prämisse "ordentlich und rücksichtsvoll".

Genau so mache ich es an den Streckensperrungen für Motorräder, mit dem gleichen Risiko ewischt zu werden, und wenn da die Rennleitung steht und kassiert, nun ja, dann zahle ich eben die "Maut", muss ich am Großglockner doch auch :innocent:

Rein rechtlich ist es ja nicht verboten sich im Stau "durchzuschlängeln", solange man es ganz links tut, zwischen den Fahrstreifen könnte man es genau genommen als "Rechtsüberholen" einstufen (teuer und punktebewehrt).

Deswegen aber eine Petition starten? Wer meint, es ist notwendig und bringt was <_<

Dann wüsste ich aber auch gleich das nächste Petitions-Thema, das würde ich sogar unterschreiben:

"Der Bundestag möge beschließen, dass Motorräder im Überholverbot Autos überholen dürfen, umgekehrt ist es doch auch erlaubt"

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Speziell bei rechtlichen Themen, so wie dem aktuellen, kommt dann auch immer: "Dann schreib mal den Text wie er alles abdecken soll!"

Im Grunde ist es aber gar nicht Sinn und Zweck einer Petition, den neuen Gesetzestext vorzulegen...es ist lediglich in diesem Stadium ein Abklopfen, ob es genügend Menschen gibt, die diesen Denkanstoß politisch diskutiert wissen wollen.

Aber die Fans dieses Unsinns müssen doch zumindest eine Vorstellung entwickeln, wie das gehen soll?

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Aber die Fans dieses Unsinns müssen doch zumindest eine Vorstellung entwickeln, wie das gehen soll?

Du scheinst nicht alles zu lesen oder das zumindest nicht zu realisieren, bevor Du darüber urteilst:

Man nehme den Text aus irgendeinem Land der europäischen Union, in dem die Staudurchfahrung legal ist, übersetze ihn ins Deutsche und bringe ihn ins Parlament ein.

Aber da Du ohnehin keine andere Meinung in Betracht zu ziehen scheinst, bevor Du Dich so "liebevoll" äußerst, ist das ja ohnehin egal.

Ich ziehe mich dann mal aus dem Thema zurück.......

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Ich wiederhole mich gern....

Der Sinn, der hinter der Petition steckt, wurde formuliert...nun werden genügend Menschen gesucht, die das auch diskutiert wissen wollen...daher macht es überhaupt keinen Sinn, die Unterschreiber dieser Petition verbal anzugreifen oder sie zu Formulierungen aufzufordern...sie sind ja im Wesentlichen mit dem Grundwerk der Petition einverstanden...

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Ich wiederhole mich gern....

Der Sinn, der hinter der Petition steckt, wurde formuliert...nun werden genügend Menschen gesucht, die das auch diskutiert wissen wollen...

Diskutieren ja eher nicht, Gegenargumente hört man ungern - ich hoffe jedenfalls dass der Quatsch nicht kommt, würde in Deutschland ein unrealistischer Bürokratenkropf, siehe Wechselkennzeichen (wg. Regelungen aus einem anderen Land übenehmen), da waren auch alle Feuer und Flamme - vorher.

bearbeitet von Barrebräu
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Das entspricht den derzeitigen Stand der Lage!

Bei uns in Österreich ist es Gesetzlich erlaubt am stehenden Fahrzeug wenn es die Situation erlaubt,vorsichtig am stehenden Fahrzeug vorbeizufahren, da sollte es auch im Deutschen Land möglich sein einen Blick nach Österreich zu werfen!

Wobei ich in Italien auf Autobahnen schon den Pannenstreifen bevorzuge,und schon einige male bei Unfällen an den gestauten Fahrzeugen vorbeigefahren bin.

Und auch von der Carabinieri vorbeigewinkt wurde,obwohl es die Gesetzeslage in Italien nicht zulässt.

Wird auch dort von manchen geduldet oder auch nicht.

Durch meine nähe zu Italien bin ich auch dort dementsprechend viel unterwegs(Motorrad).

Bin bis heute noch Strafzettelfrei in Italien unterwegs!

Durchschlängeln verboten

Motorradfahrer dürfen im Stau nicht zwischen den Fahrspuren überholen

Stau1_15_ADAC.jpg

Gängige Praxis, aber verboten: Das Nutzen der Rettungsgasse bei Stau ist für Motorradfahrer verboten.

Da kann man als Autofahrer schon mal neidisch werden: Viele Motorradfahrer schlängeln sich im Stau auf der Autobahn einfach so durch. Dabei beachten viele von ihnen nicht, dass das eigentlich verboten ist: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Außerorts auch Motorräder im Stau auf deutschen Straßen stillstehen. Nach geltender Rechtslage ist sowohl das Hindurchschlängeln zwischen stehenden Fahrzeugreihen als auch das Fahren auf der Standspur verboten. Außerdem ist der Zweiradfahrer wie ein Autofahrer verpflichtet, fahrbereit am Kraftrad zu bleiben; ein Abstellen des Motorrades auf der Fahrbahn ist nicht erlaubt.

In anderen Ländern erlaubt

In Österreich ist das vorsichtige Vorbeifahren am stehenden Verkehr erlaubt, das Befahren des Pannenstreifens ist dagegen verboten. Auch in anderen Staaten wie Frankreich, Italien, Niederlande oder Großbritannien ist das Durchschlängeln im Stau gängige Praxis und bleibt ungeahndet.

Sonderregelung diskutiert

Für Motorradfahrer können Staus allerdings zur Folter werden, denn sie sind der Witterung ausgesetzt. Das stundenlange Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden des Motorradfahrers und gefährdet unter Umständen seine Verkehrstüchtigkeit. Deswegen fordert beispielsweise der ADAC eine Sonderregelung: das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen soll erlaubt werden.

In der Praxis wird ein Hindurchschlängeln von Motorradfahrern im Stau nicht zur Anzeige gebracht. Wenn dabei jedoch ein Unfall passiert, ist die Rechtslage unklar. Deshalb sollten Motorradfahrer nur im Notfall auf der Standspur an stehenden Fahrzeuge und mit ausreichend seitlichem Sicherheitsabstand vorbeifahren. Die Rettungsgasse zwischen dem linken und mittleren Fahrsteifen sollte nicht genutzt werden. Die Autobahn ist bei Stau an der nächsten Anschlussstelle zu verlassen.

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