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Ausgeblendet

TÜV


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Hallo,

mal eine Frage in die Runde, da ich da keine Ahnung habe, wie es gehandhabt werden muß.

Tüv wäre im Novermber 2013 bei meinem Tigerschen fällig. Wenn ich die gez im Okt. abba abmelde, und erst im März 2014 wieder anmelde, darf ich dann im März mit dem Kätzchen zum Tüv navigieren, oder ist das dann wegen der fehlenden Tüvplatkette nicht erlaubt?

Danke für eure Hilfe. :rolleyes:

Markus :bang:

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Freilich darfst du, es wird auch nicht mehr zurück datiert, also ab dann immer März.

Weiss nicht genau wie die aktuelle Regelung ist, ab einer bestimmten Überziehung kann der TÜV

einen kleinen Gebührenaufschlag verlangen. Dem TÜV ist es egal wie lange du

überziehst, das interessiert nur die Polizei. Am besten beim TÜV dann einen Termin vereinbaren,

dann darfst du zu diesem Termin auch mit dem Mopped fahren ohne das dich die

Polizei bei dieser Fahrt wegen der Überziehung belangen kann.

Edit: willst du abmelden oder Saisonkennzeichen?

bearbeitet von Batzen
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Moin Markus,

wenn du im WInter definitiv nicht fahren willst (kalt, glatt usw.), dann spar dir den An- und Abmeldekram. Stell die Katze in einen warmen Stall über WInter und hole dir im März einen TÜF-Termin, zu dem du mit schriftlicher Bestätigung sogar fahren darfst. Gibt dann bei TÜF die leicht erhöhten Kosten.

Schöne Grüße

Jens

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Du kannst zum TÜV fahren, aber nur zum TÜV.

Du solltest aber einen Termin vereinbaren, falls Dich die Rennleitung zu dieser Fahrt kontrolliert, hast Du dadurch einen Nachweis.

Der TÜV kostet dann nach mehr als 2 Monate 20% Aufpreis und wird nicht zurück datiert.

Und das sind die Strafen von der Rennleitung:

Um mehr als zwei Monate € 15,-

Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten € 25,-

Mehr als acht Monate € 40,- und 2 Punkte in Flensburg

bearbeitet von tornadotiger
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Hallo Leute,

wenn ich mir das dann recht überlege laß ich die Katze dann durchlaufen. Muß halt einiges an der Katze schrauben und habe halt überlegt das erst im Frühjahr zu machen, Geld sparen, Mat. anschaffen... schrauben, dann im neuen Jahr wieder durchstarten. Hatte sie ja auch die letzten 2 Jahre durchlaufen lassen.

Mom ist halt neuer Kettensatz, Bremsbeläge, oberer Kettenschleifer (wieder einmal, aber kein Wunder bei der verhunzten Kette), Gaszug, Kühlmittelwechsel, Bremsflüssigkeitswechsel, Scotoiler macht auch nicht das was er soll, etc. an der Reihe aber das Geld ein wenig knapp :(

Also fang ich mit dem Kettensatz an (habe mich übrigens für den von Motofreakz entschieden, 164 Euronen). Gerade bestellt.

Danke Männer für die Infos.

Markus :bang:

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Du kannst zum TÜV fahren, aber nur zum TÜV.

Du solltest aber einen Termin vereinbaren, falls Dich die Rennleitung zu dieser Fahrt kontrolliert, hast Du dadurch einen Nachweis.

Der TÜV kostet dann nach mehr als 2 Monate 20% Aufpreis und wird nicht zurück datiert.

Und das sind die Strafen von der Rennleitung:

Um mehr als zwei Monate € 15,-

Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten € 25,-

Mehr als acht Monate € 40,- und 2 Punkte in Flensburg

Ich habe Deine Frage nicht richtig gelesen, darum ist o.s. Antwort falsch.

Du darfst im Frühjahr nicht zum TÜV fahren, weil dein Tiger abgemeldet ist.

Anmelden kannst Du auch nicht, weil der TÜV fehlt.

Also jetzt TÜV machen, oder im Frühjahr mit Tiger auf dem Hänger zum TÜV.

bearbeitet von tornadotiger
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Mit anderen Worten, nicht abmelden und durchlaufen lassen. Ist wirklich kaum ein Unterschied zum Ab- und Anmelden. Und wie oft ist es zwischendurch so schön trocken und relativ warm, dass man ohne Weiteres auch mal fahren kann. War so z.B. letztes Weihnachten...

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Hallo Marcus,

wenn du den Tiger im Herbst abmeldest (Kennzeichen dann reservieren lassen für Wiederzulassung) und dann über den Winter Tüv-fertig machst, kannst du im Frühjahr mit der EVB-Nr. ( elektronische Versicherungsbestätigung) von deiner Versicherung(bitte in Papierform zuschicken lassen) sowohl auf direktem Weg zum Tüv, wie auch zur Zulassung mit dem Fahrzeug fahren.

Lass dir aber auf jeden Fall einen Termin beim Tüv geben.

So wärst du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und Dir kann niemand was wegen der Überziehung vom TÜV.

Gruß Karin

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Fahrten die mit der Erlangung der Zulassung (dazu gehört auch Tüv) zusammenhängen sind immer möglich. Soweit ich weiß aber nur in deinem Zulassungsbereich und in den benachbarten, also keine großen Runden zum Tüv :D

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Fahrten die mit der Erlangung der Zulassung (dazu gehört auch Tüv) zusammenhängen sind immer möglich. Soweit ich weiß aber nur in deinem Zulassungsbereich und in den benachbarten, also keine großen Runden zum Tüv  :D

Siehe:

Fahrzeug-Zulassungsverordnung-FZV §10, Abs.4

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

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