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Ausgeblendet

Luftfilter


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:wackout:

Es scheint noch nichts zu geben, auch k+n hat die TE noch nicht gelistet und auf Anfrage dort vor einiger Zeit gab es leider nur ein "ist in Arbeit"

Ich hatte noch nen k+n vom BMW-PKW im Regal, dann habe ich den Original-TE "ausgehölt" (Papierzeugs raus, Kunststoffrahmen weiter verwendet), den BMW-Filter zurechtgeschnitten, das ganze mit Karosseriekleber verheiratet und nun atmet mein Tigerchen etwas freier :thumbup:

bearbeitet von Ralph
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  • 5 months later...

Bei mir steht im Juni die Inspektion an, inkl. Kopfsanatorium :D .

Hatte schon immer das Serienluftfilter gegen ein Dauerfilter getauscht, Erfahrungen scheint es ja damit bei der Exp. noch keine zu geben, wenigstens haben wir hier noch keine über die Sufu.

VOn BMC gibts mittlerweile eines, K+N hat noch nichts. Ich werd den BMC mal nehmen.

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  • 1 month later...
  • 3 weeks later...

Nachdenken- während der Garantiezeit auf einen Luftfilter eines Fremdherstellers zugreifen kann böse enden.

fredis-garage

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Warum?

Dann dürfte ich ja auch kein anderes Marken - Öl fahren mit gleicher Viskosität oder gar einen Ölfilter

einer anderen Marke.

Darf ich anderen Luftdruck auf die Reifen tun? Also nur weil die Karre "besser" belüftet ist ???

Allerdings gibt es Meinungen, dass die "Sportluftfilter" zwar mehr Luft durchlassen, allerdings auch

Fremdkörper.....

Aber dann könnte der angesprochene Ölfilter genau so Ärger machen...

Man kann auch zuviel nachdenken ..... :prost2:

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@Batzen

Hast du den Luftfilter jetzt drin?

Kannst du was dazu sagen?

Verbrauch? Lautstärke?

Danke

Ted

Nö, der Erstausstattungsfilter ist noch drin, bei 11tkm und 1 Jahr hat der Lufi noch keinen Wechselintervall, deshalb auch nicht getauscht. Bis nächstes Jahr gibt´s dann bei fälligem Tausch bestimmt was am Markt zur Auswahl.

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Ich musste dazu keine Sekunde nachdenken, weil ich in dieser Sparte zu Hause war. Andere hier aber eher nicht- sie erwarten vielleicht einen Hinweis.

Deshalb etwas deutlicher:

Während der Garantiezeit sollte man nur verwenden, was vom Hersteller des Fahrzeuges frei gegeben ist. Dazu gehört ein K&N noch nicht.

Öl wird nur empfohlen (Castrol)- Freigegeben ist alles, was der für dieses Motorrad richtigen SAE- Norm entspricht....

fredis-garage

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Naja K&N hat ja auch noch nichts, kann also auchnicht freigegeben werden. ;)

Und was heißt "sollte" verwendet werden. Ist es nun zwingend vorgeschrieben (AGBs) oder nicht.

Hier gibt es also doch eine GrauZone!?

Wenn hier schon darauf hingewiesen wird, dass man mehr Ahnung hat als andere, dann aber bitte

auch im vollen Umfang - (Spaß !! ) :wistle:

Aber ich hab da mal nachgelesen und nehm fredi mal die Arbeit ab:

Garantiebestimmung Triumph

Hier insbesondere die Bedingungen und Ausschlüsse Punkt 2 und 5

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Das hat zwar nichts mit dem Thread zu tun, aber dieser Satz aus den Garantiebestimmungen ist schon erstaunlich:

"Der erste Kundendienst muss nach 800 Kilometern oder 1 Monat erfolgen, je nachdem, was eher eintritt".

Wenn ich mir im März ein neues Bike kaufe und es schneit und regnet 4 Wochen, dann fahre ich mit ein paar Kilometer wieder zum 1.Kundendienst.

Das Zeitfenster ist viel zu Kurz.

Kommt zwar selten vor, weil die meisten die 800km nach einem Wochenende erreicht haben, trotzdem ist 1 Monat zu kurz.

Ciao

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... aber bitte nicht Gewährleistung nach BGB-Kaufrecht und Garantie / Herstellerzusage, verwechseln. Außerhalb der Gewährleistung, also im Bereich Garantie, kann der Hersteller grundsätzlich vorgeben, was er will. Bei Gewährleistung muß der Händler (nicht Hersteller) mit allem leben, was zugelassen ist (EuGH), also ABE oder Einzelabnahme.

bearbeitet von Momax
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  • 2 weeks later...

Zu dem Thema hab ich den Lacher schlechthin

Hab mir beim TH die Original LED-Blinker bestellt, Artikelnummer: A9830047

Als ich se abgeholt hab wurde mir nen netter Zettel in die Hand gedrückt mit dem ausdrücklichen Hinweis an den Händler, dass er diese "original" umetikettierten KOSO-Teile nicht an die EX anbauen darf. Die Blinker sind nicht für dieses Krad freigegeben.

Verkaufen darf er, anbauen nicht. Kann man verstehen, muss man nicht.

Hab dann zur Sicherheit mal bei Triumph nachgefragt. Vielleicht war ich auch fies zwei Emails von zwei Accounts zu schicken.

Ergebnis:

Antwort eins:

... die LED-Blinker sind zu unserem Bedauern aufgrund ihrer Bauart nicht für den Anbau an eine Explorer bestimmt. Die Befestigung ist entgegen der ab Werk verbauten Blinker nicht flexibel. Dies kann aufgrund der im Betrieb auftretenden Vibrationen zu Beschädigungen an den Haltepunkten bis zum Ausbruch des Trägermaterials führen. Nach dem Umbau kann unsererseits keine Garantie / Gewährleistung übernommen werden. Ich verweise hierbei auf unsere Garantiebestimmungen, siehe ...

Antwort zwei:

... Die von ihnen erworbenen LED-Blinker Artikelnummer: A9830047 sind nicht für den Betrieb an der Explorer bestimmt. Nach einem Einbau mit parallel verbauten Lastwiderständen 10 Ohm/ min 20 Watt Leistung, spricht jedoch nichts gegen den Betrieb. Auf den Einbau des durch Triumph angebotenen LED-Relais Artikelnummer: A9830046 kann verzichtet werden.

Nachdem es sich um ein Original-Zubehör-Teil handelt, bleibt ihr Garantieanspruch bei ordnungsgemäßem Einbau durch einen unserer Händler uneingeschränkt bestehen.

Wir wünschen ihnen viel Freude mit ....

Wäre mal super wenn jemand anders blöd bei Triumph nachfragen könnte.

Wie es scheint kommt es da auf die Tagesverfassung an welche Antwort man bekommt.

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