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Motorradimport Schweiz - MFK


triumphmartin

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Hallo zusammen,

da ich aus beruflichen Gründen seit einiger Zeit meine Zelte in der schönen Schweiz aufgeschlagen habe, möchte ich nun auch meinen treuen Tiger nachholen. Leider musste ich feststellen, das die MFK noch genauer als der Deutsche TÜV sein kann, alle EU-Genehmigungen für Auspuff, Fahrwerk, etc, haben leider nur noch Papierwert und werden nicht anerkannt. Ich habe zwar mittlerweile gelernt, das MFK nicht gleich MFK ist (jeder Kanton ist ein wenig anders), nur hilft mir das nicht wirklich.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir die Schweizer Forumsmitglieder hier Hilfestellung geben könnten, gern auch per PM.

Vielen Dank vorab.

Beste Grüsse

Martin

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Wenn Du Deinen Tiger nicht als Umzugsgut eingeführt hast, wird das schwierig. Dann muss das Teil mit allen hiesigen "Beiblättern" vorgeführt werden.

Hattest Du sie als Umzugsgut eingeführt, wäre sie so eingelöst worden, wie sie in D legal ist. Dann wären alle Papiere unwichtig - e-Nummern hätten gereicht. Aber das für Dich zuständige Strassenverkehrsamt wird Dir doch sagen können, was sie alles erwarten. Welcher Kanton ist denn zuständig?

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Hallo Martin,

grundsätzlich gibt es da zwei Wege, als normaler Import oder als Uebersiedlungsgut.

Hier ein LINK zum MFK in ZH:

LINK

Da gibt es auch ein Merkblatt für den Import eines Töffs.

Du kannst übrigens auch per Mail Fragen an das MFK stellen. Habe ich schon mehrfach gemacht und in der Regel innerhalb weniger Stunden eine Antwort erhalten.

Die CH fährt einen ziemlichen Sonderzug in Europa. Bei Anbauteilen ist das EU Gutachten nicht gültig. Du brauchst eine Eignungserklärung des Importeurs in der CH. Damit entfällt relativ rasch der Einkauf im günstigen Ausland. Wie Anbauteilen bei einem Import gehandhabt werden, weiss ich aber nicht im Detail. Habe nur mal gehört, dass da eine gewisse Kulanz vorhanden sei.

Gruss

Daniel

bearbeitet von alu
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Hallo Zusammen,

erstmal vielen Dank für Euer Feedback. Ich muss bei der MFK In LU vorstellig werden. Leider gestaltet sich die Einfuhr als Übersiedelungsgut nicht ganz so einfach wie beschrieben. Auch nicht, wenn das Motorrad für D legal ist.

Für den ESD reicht eine EG-Genehmigung oder die nicht ganz kostenfreie Eignungserklärung vom CH-Importeur. Für das Federbein und Brems-bzw. Kupplungshebel soll ich eine Bauteilegarantie vom Hersteller (Triumph) beibringen. Diese soll bestätigen, dass sich die verwendeten Teile nach den Bestimmungen des Teileherstellers für das Fahrzeug eignen. Die vorhandenen EG-Genehmigungen scheinen hier nicht zu reichen....

Ich werde mal versuchen, Triumph anzuschreiben, bin aber etwas skeptisch.

Bei der MFK hat man mir sehr deutlich nahegelegt, dass ich erst alle Papiere im Original vorlegen darf, bevor über ein Vorführungstermin überhaupt gesprochen wird.

Prinzipiell habe ich keine Probleme mit anderen Regeln, dachte immer nur schlimmer als beim Deutschen TÜV gehts eigentlich nicht....

Beste Grüsse

Martin

bearbeitet von triumphmartin
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Habe mir gerade V-Trec Brems- und Kupplungshebel hier in Basel eintragen lassen.

Die ABE des Herstellers war dabei ausreichend.

Näheres dazu im T709 Thread.

Uebrigens, während ich dort war ist auch ein Mini-Truck aus LU vorgefahren, mit ein paar Harley Umbauten hintendrauf um sie in BS abnehmen zu lassen ....

bearbeitet von prami
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