Düse Geschrieben am Juni 17, 2013 Geschrieben am Juni 17, 2013 Hallo, der nachfolgende Link erklärt die Benutzung des TFL für Moppeds. Tagfahrlicht ADAC Gruß Düse Zitieren
tigerjoe Geschrieben Juni 17, 2013 Geschrieben Juni 17, 2013 Subjektiv kann ich keinen Vorteil für das Motorrad (außer vielleicht Schonung der Lichtmaschine) erkennen . Mit Abblendlicht (doppelt ) fühle ich mich tagsüber auf jeden Fall "sichtbarer" unterwegs. Wer es aus optischen Gründen lieber mag, gerne tigerjoe Zitieren
Gummikuhfan Geschrieben Juni 17, 2013 Geschrieben Juni 17, 2013 Hallo, der nachfolgende Link erklärt die Benutzung des TFL für Moppeds. Tagfahrlicht ADAC Gruß Düse Hi Düse, das hatten wir schon: http://www.tigerhome.de/index.php?showtopi...ndpost&p=219618 http://www.tigerhome.de/index.php?showtopi...ndpost&p=233702 Aber wie geschrieben, für die Tiger 1050 bringt das offiziell nichts, da wir bauartbedingt das Fahrlicht nicht ausschalten können. Müßte man mal nachhören, ob es ohne Erlöschung der Betriebserlaubnis möglich ist, da einen Schalter einzubauen. Zitieren
Hasberger Tiger Geschrieben Juni 17, 2013 Geschrieben Juni 17, 2013 (bearbeitet) Aber wie geschrieben, für die Tiger 1050 bringt das offiziell nichts, da wir bauartbedingt das Fahrlicht nicht ausschalten können. Müßte man mal nachhören, ob es ohne Erlöschung der Betriebserlaubnis möglich ist, da einen Schalter einzubauen. Grad bei der 1050er bringt das was, weil man die eine Linsenfunzel kaum sehen kann (wenn sie richtig eingestellt ist). Schalter habe ich verbaut (Das hatte bei mir nichts mit der Betriebserlaubnis zu tun, bin vor 2 Wochen damit anstandslos durch die HU). Was sollte auch dagegen sprechen. Damit schalte ich ja nicht die Beleuchtung aus, sondern wechsle nur von Abblendlicht auf Tagfahrlicht. zum Beitrag <KLICK> mit Bebilderung, wo die TFL angebaut sind und der Schalter platziert ist. Gruß Holger bearbeitet Juni 17, 2013 von Hasberger Tiger Zitieren
Ralph Geschrieben Juni 17, 2013 Geschrieben Juni 17, 2013 (bearbeitet) Schon bei der Überschrift raufe ich mir wieder die Haare Tagfahrlicht beim Motorrad erlaubt Den Begriff Tagfahrlicht findet man in den deutschen Vorschriften gar nicht, Tagfahrlicht gab es mal in Österreich, in Skandinavien ist es noch gültig, bei uns wollten es einige Verbände gerne einführen, was aber zum Wohle der Erkennbarkeit von Motorrädern, die da mit Abblendlicht fahren mussten, nicht umgesetzt wurde. Jetzt dürfen Motorräder alternativ mit Tagfahrleuchten fahren, dann aber mit ausgeschalteten Abblend-/Standlicht/Positionsleuchten. Der Vorteil der TFL ist eine wirklich bessere Erkennbarkeit, da diese Leuchten eine absichtliche Blendfunktion haben... deswegen auch nur am Tage zu verwenden. Bei fachgerechtem Anbau von TFL mit Prüfzeichen (RL) und entsprechender Schaltung erlischt da auch keine Betriebserlaubnis (tut sie eh nicht wegen so was, außer ich fahre bei Nacht damit, denn dann tritt durch die Blendung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ein). Wenn man nun noch TFL nimmt, die als Positionsleuchte abgedimmt werden können (Prüfzeichen zusätzlich 01 oder 02) wird man noch besser gesehen (serienmäßige Standlichtter müssen dann aber abgeklemmt sein) , und dann noch die Nobel-Umschaltung klick dann ist man technisch auf dem Stand des wohl weltbesten Motorrades genannt GS bearbeitet Juni 17, 2013 von Ralph Zitieren
Technikfan Geschrieben Juni 17, 2013 Geschrieben Juni 17, 2013 Moin Erleutete, wegen des noch vorhandenen Lichtschalters konnte ich meine 709EN sehr einfach umrüsten. Das TFL hat jedenfalls eine bessere Erkennbarkeit als die Serienfunzeln mit Abblendlicht....wird mir immer wieder bestätigt. Angenehmer Nebeneffekt ist noch die Entlastung der nicht überdimentionierten Lichtmaschine. Die HU letztes Jahr war schon problemlos - ich bin zufrieden. Schöne Grüße Jens Zitieren
Bonny Geschrieben Juni 17, 2013 Geschrieben Juni 17, 2013 Hab mal eine Frage in die Runde: Bekanntermaßen ist es seit Jahren Pflicht bei uns auch tagsüber mit Licht zu fahren. Nun die Frage: Gilt das nur für das Abblendlicht oder auch für das Rücklicht? Dies war ja bisher zwangsläufig mit eingeschaltet. Wie sieht es nun bei TFL aus? Können die Rückleuchten ausbleiben, oder müssen die mitbrennen? Gruß aus dem Westerwald Joachim Zitieren
Ralph Geschrieben Juni 17, 2013 Geschrieben Juni 17, 2013 Genau genommen konnte man bisher ohne Rücklicht fahren, es war ja nur Abblendlicht vorgeschrieben. Beim TFL müsste genau genommen das Rücklicht aus sein, wie man aber an der vierrädrigen Oberklasse erkennt wird das auch schon irgenwie umgangen, zumindest sehe ich jede Menge dicke Dosen mit TFL und brennenden Rückleuchten Zitieren
Düse Geschrieben Juni 17, 2013 Autor Geschrieben Juni 17, 2013 Bei dem von mir gezeigten Link sind unter "Tipps und Tricks" die genaue Verwendung, besser gesagt, die gesetzlichen Vorschriften, beschrieben. Dass wir dieses Thema schon mal hatten, ist an mir vorbei gegangen. @Ralph: Tagfahrlicht ist die allgemein gebräuchliche Schreib- und Sprechweise. Damit weis wohl jeder, was gemeint ist. Das "richtige " Licht wird nach wie vor Abblendlicht genannt. Düse Zitieren
Gummikuhfan Geschrieben Juni 17, 2013 Geschrieben Juni 17, 2013 ... Schalter habe ich verbaut (Das hatte bei mir nichts mit der Betriebserlaubnis zu tun, bin vor 2 Wochen damit anstandslos durch die HU). ... Hi Holger,dass die beim TÜV nicht alles im Kopf haben, was an den einzelnen Fahrzeugen wie auszusehen hat, sollte eigentlich bei der Vielfalt klar sein. Ich bin mittlerweile auch zun dritten Mal mit LEDs - Standleuchten durch die HU gekommen. Die Sache wird immer bei Unfällen interessant, wenn die Versicherungen einen Grund finden wollen, nicht zahlen zu müssen. Das Baumuster der Tiger 1050 ist ohne Schalter für das Fahrlicht genehmigt worden. Wenn jetzt aber ein Schalter für das Fahrlicht eingebaut wird, entspricht der Zustand nicht mehr dem Baumuster. Das mag sich zwar kleinlich anhören, aber die Versicherungen finden solche Schlupflöcher. Dann zahlen sie nicht, bzw holen sich das Geld von dir wieder. Daraus folgt, wenn man gesetzeskonform fahren will, ist TFL für die Tiger 1050 nicht möglich! Zitieren
Ralph Geschrieben Juni 17, 2013 Geschrieben Juni 17, 2013 (bearbeitet) @Ralph: Tagfahrlicht ist die allgemein gebräuchliche Schreib- und Sprechweise. Damit weis wohl jeder, was gemeint ist. Das "richtige " Licht wird nach wie vor Abblendlicht genannt. Düse Ne ne, Tagfahrlicht ist ein Wort, das sich bei uns im Sprachgebrauch eingebürgert hat, so schlimm, dass es sogar in den Prüfungsfragen für den Führerschein benutzt wird. Wenn man dann aber mal den Fahrlehrer oder sogar Prüfer fragt, was das sein soll, wo das denn in irgendeinem Gesetztestext steht kommt immer das große Erstaunen mit den tollsten Ausführungen. Definitiv: Tagfahrlicht gibt es rechtlich nicht in diesem unserem Lande Ich lese da die Gesetze immer genau, denn in meinem Arbeitsfeld ist es manchmal mehr als wichtig die klitzekleinen Grauzonen zu nutzen.... frag mal meine Sachverständigen beim TÜV, wie oft ich denen schon erklärt habe, dass "ihre Praxis" keine Grundlage hat, außer der Gewohnheit, dazu gibt es immer die böse Frage von mir: "Und wo steht das genau?" Im Bedarfsfall frage ich beim Verkehrsministerium nach .... und bisher hatte ich öfters Recht als die Herren in blau ... Schalter habe ich verbaut (Das hatte bei mir nichts mit der Betriebserlaubnis zu tun, bin vor 2 Wochen damit anstandslos durch die HU). ... Hi Holger,dass die beim TÜV nicht alles im Kopf haben, was an den einzelnen Fahrzeugen wie auszusehen hat, sollte eigentlich bei der Vielfalt klar sein. Ich bin mittlerweile auch zun dritten Mal mit LEDs - Standleuchten durch die HU gekommen. Die Sache wird immer bei Unfällen interessant, wenn die Versicherungen einen Grund finden wollen, nicht zahlen zu müssen. Das Baumuster der Tiger 1050 ist ohne Schalter für das Fahrlicht genehmigt worden. Wenn jetzt aber ein Schalter für das Fahrlicht eingebaut wird, entspricht der Zustand nicht mehr dem Baumuster. Das mag sich zwar kleinlich anhören, aber die Versicherungen finden solche Schlupflöcher. Dann zahlen sie nicht, bzw holen sich das Geld von dir wieder. Daraus folgt, wenn man gesetzeskonform fahren will, ist TFL für die Tiger 1050 nicht möglich! Durch die HU kommen ist kein Indiz für Vorschriftentreue, eher ein Maßstab für wenig Wissen oder Gründlichkeit, manchmal auch ein gewisses "drüber hinwegsehen" der Prüfer. Aber die Frage ist nicht uninteressant mit dem Schalter, fragt doch mal beim TÜV ob man den eintragen muss .... oder besser gleich direkt da, hier bekommt man recht schnell eine verbindliche Antwort. Wenn die TFL vorschriftengetreu und fachgerecht montiert sind und auch eine entsprechende Zulassung haben spricht wohl nichts gegen die Montage mit einem entsprechenden Schalter ... meine Meinung und die werde ich auch demnächst in der Praxis umsetzen bearbeitet Juni 17, 2013 von Ralph Zitieren
Roland_S Geschrieben Juni 18, 2013 Geschrieben Juni 18, 2013 Guten Morgen! Im ersten Link auf den ADAC ist dann auf der Seite ein weiterer Link auf das IFZ, in dem die genauen Vorschriften dargestellt werden, hier der Link direkt auf das IFZ. Demnach muß das Rücklicht brennen, die Kennzeichenbeleuchtung aber nicht. Schönen Tag Roland Zitieren
Technikfan Geschrieben Juni 18, 2013 Geschrieben Juni 18, 2013 Moin Roland, und genau bei dem Rücklicht hat das IFZ Mist geschrieben. Das Rücklicht muß NICHT brennen, da sich die Ausführungen der geänderten StVO nur auf das TFL beziehen und TFL-Einheiten gibt es nur mit der Kennzeichnung "RL" und diese gelten nur für die Front..... Schöne Grüße Jens Zitieren
fredis-garage Geschrieben Juni 18, 2013 Geschrieben Juni 18, 2013 Ich mische mich da mal ein- meine Studenten brachte ich mal bei : "Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung" hier die gültige Textpassa aus der StVZO: (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für 1. Parkleuchten, 2. Fahrtrichtungsanzeiger, 3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung), 4. Arbeitsscheinwerfer an a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, 5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. fredis-garage Zitieren
Hasberger Tiger Geschrieben Juni 18, 2013 Geschrieben Juni 18, 2013 (bearbeitet) Die Sache wird immer bei Unfällen interessant, wenn die Versicherungen einen Grund finden wollen, nicht zahlen zu müssen. ... Das mag sich zwar kleinlich anhören, aber die Versicherungen finden solche Schlupflöcher. Dann zahlen sie nicht, bzw holen sich das Geld von dir wieder. Hallo Jürgen,soweit ich informiert bin darf eine Versicherung die Regulierung nur dann verweigern bzw. von mir zurück verlangen, wenn die bauliche "Unzulänglichkeit" ursächlich für den Unfall war. Das mögen sie mir bitte vor Gericht nachweisen, dass mein zugelassenes (Prüfzeichen vorhanden für TFL und Standlicht) und nach Vorschrift angebrachtes TFL die Ursache für einen Unfall war. Nachweislich (wurde oben auch schon als Argument gebracht) ist man mit TFL besser zu sehen als mit dem Abblendlicht, demnach keine Verschlechterung der Sichtbarkeit. Das nehme ich für mich als Grundlage und fahre völlig beruhigt mit einem Schalter für das Licht, das Baumuster geht mir in diesem Fall gewaltig am A... vorbei. Eine eventuelle Owi der Polizei deswegen nehme ich da in Kauf. Gruß Holger bearbeitet Juni 18, 2013 von Hasberger Tiger Zitieren
Ralph Geschrieben Juni 18, 2013 Geschrieben Juni 18, 2013 (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für 5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. fredis-garage So einfach kann man es sagen Das nehme ich für mich als Grundlage und fahre völlig beruhigt mit einem Schalter für das Licht, das Baumuster geht mir in diesem Fall gewaltig am A... vorbei. Eine eventuelle Owi der Polizei deswegen nehme ich da in Kauf. Gruß Holger Im besten Fall gibt das einen Mängelbericht, und mit dem fährt man dann zum TÜV und klärt das .... Wobei die Rennleitung schon mehr als gelangweilt sein muss um sich um so einen Käse zu kümmern, die haben nämlich so viel zu tun (Sparmaßnahmen sei Dank ) dass Ihnen so ein Lichtlein ziemlich egal ist. Kurze Mail an den freundlichen Sachverständigen und schon gibts die Infos zum Anbau Zitieren
Ralph Geschrieben Juni 18, 2013 Geschrieben Juni 18, 2013 Und da habe ich Euch noch die Antwort des TÜV-Sachverständigen zur Schalterfrage mit einfachen Worten und einfacher Logik: Lt. Vorgabe muss die TFL „automatisch“ mit der Zündung einschalten und selbsttätig ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab – demnach kann nur ein Schalter für das Abblendlicht eingebaut werden, um dieser Vorgabe zu genügen, das es für das Abblendlicht keine Vorgabe „automatisch“ mit der Zündung …“ gibt. Soweit darf man ein Mopped schon verändern, da die Lichttechnik nicht in Verbindung mit dem Schalter geprüft wurde. Zitieren
Ritchie Geschrieben Juni 18, 2013 Geschrieben Juni 18, 2013 Servus zusammen, so eine Latte an Diskussionen wegen zweier Lampen (oder Lichter oder gar Leuchten ?) . Wenn sich alle wegen anderer Dinge auch so reinsteigern würden, na dann "Habe die Ehre!", wie man bei uns sagen würde. Nicht böse sein, aber wer von den Offiziellen (TÜV, DEKRA, Rennleitung, ...) kümmert sich denn schon um so nen Kram, da muss ich dem Ralph schon Recht geben. Und außerdem bezweifle ich ganz stark dass sich die selber auskennen und somit die Finger aber so was von davon lassen! Zitieren
Düse Geschrieben Juni 19, 2013 Autor Geschrieben Juni 19, 2013 Moin, ich denke auch, dass alles gesagt wurde, aber: Und außerdem bezweifle ich ganz stark dass sich die selber auskennen ((und somit die Finger aber so was von davon lassen!)) Genau das kann zum Problem werden, wenn bei einer Kontrolle ein nichtahnunghabender Schlaumeier der Rennleitung "sein" (Un)Wissen als Macht demonstriert. Haben wir schon alle erlebt. In diesem Fall gehe ich nicht davon aus, dass es so kommen wird, aber ganz so doof sind die auch nicht. Bin auch überrascht, welche Dimensionen dieser Thread angenommen hat. Düse Zitieren
WilliL Geschrieben Juni 19, 2013 Geschrieben Juni 19, 2013 ... und so lange man Garantie auf des Moped hat sollte man das nicht machen, da dies sonst ein unerlaubter Eingriff ist bzw mit dem FTH abklären Zitieren
silberlocke Geschrieben Juni 19, 2013 Geschrieben Juni 19, 2013 im letzten Training sprach der angeheuerte Polizist von 53% der Fälle, bei der das Motorrad nicht bemerkt und andere die Schuld haben. Das ist für mich "Nebel" deshalb sind die bei mir zusätzlich an. Es hat mich ich noch keine Polizei deswegen aufgehalten. Egal ob sie setlich oder vor mir fuhr. Erst einmal in der Stadt hat mich jemand mit Lichthupe ständig von hinten belästigt, was mich aber nicht gestört hat. Dann sollte ich dem Polizeifahrzeug hinterherfahren. Meine Nebelleuchten hatten sie nicht mal erwähnt..... Zitieren
DerChef Geschrieben Juni 20, 2013 Geschrieben Juni 20, 2013 Der Vorteil der TFL ist eine wirklich bessere Erkennbarkeit, da diese Leuchten eine absichtliche Blendfunktion haben... deswegen auch nur am Tage zu verwenden. Zumindest für den PKW Bereich gilt das so nicht: ab obere Mittelklasse leuchten die regelmäßig als LED ausgeführten Tagfahrleuchten auch bei Abblendlicht mit, wenn Xenon verbaut wurde und so ein intelligentes Lichtssystem (bei Mercedes ILS) verbaut wurde. Ist das Ablendlicht Halogen dann werden vom Hersteller die Tagfahrleuchten bei Einschalten des Ablendlichtes ausgeschaltet und zwar hauptsächlich deswegen, weil die Lichtfarbe von LED und Halogen nicht zusammenpassen, LED ist kälter in der Lichtfarbe. Eine absichtliche "Blendfunktion" der LED Tagfahrleuchten wäre mir neu. Zitieren
lumpi Geschrieben Juni 20, 2013 Geschrieben Juni 20, 2013 Der Vorteil der TFL ist eine wirklich bessere Erkennbarkeit, da diese Leuchten eine absichtliche Blendfunktion haben... deswegen auch nur am Tage zu verwenden. Zumindest für den PKW Bereich gilt das so nicht: ab obere Mittelklasse leuchten die regelmäßig als LED ausgeführten Tagfahrleuchten auch bei Abblendlicht mit, wenn Xenon verbaut wurde und so ein intelligentes Lichtssystem (bei Mercedes ILS) verbaut wurde. Doch, auch im PKW- Bereich gilt das so. Wenn die TFL auch in Verbindung mit Abblendlicht leuchten, werden sie abgedimmt, um nicht mehr zu blenden. Sie übernehmen da auch die Funktion des Standlichts. Ausgerichtet sind sie aber auch hier direkt in den Gegenverkehr.Genau das macht den Unterschied TFL > Abblendlicht. Zitieren
Ralph Geschrieben Juni 20, 2013 Geschrieben Juni 20, 2013 (bearbeitet) Der Vorteil der TFL ist eine wirklich bessere Erkennbarkeit, da diese Leuchten eine absichtliche Blendfunktion haben... deswegen auch nur am Tage zu verwenden. Eine absichtliche "Blendfunktion" der LED Tagfahrleuchten wäre mir neu. Wie Lumpi das schreibt: Ausrichtung in den Gegenverkehr. Vielleicht ist "Blenden" etwas übertrieben, aber die Ausrichtung der TFL geht Richtung Augen ( siehe Montage TFL waagerecht plus minus 10°) des Gegenverkehrs und normales Licht geht auf die Fahrbahn. Die ersten TFL noch mit herkömmlichen Grlübirnen hatten 5 Watt und waren/sind bei richtiger Montage von vorn besser erkennbar als 50 Watt Abblend. Bei den aktuellen Fahrzeugen mit serienmäßigem TFL wird das bei den meisten in Verbindung mit Abblendlicht gedimmt als Positionsleuchte, bzw. zwischenzeitlich hat sich die Leuchte ja als Designobjekt eingebracht, so sieht man auch im Dunkeln an der Lichtleiste ob ein Q7, BMW oder Daimler entgegenkommt. Einfach mal hingehen und im Dunkeln 20 Meter vor ein Fahrzeug mit eingeschalteten TFL stellen und dann umschalten auf Abblendlicht, bei Variante 1 mit 4 Watt brennts in den Augen und bei Nummer 2 mit 100 Watt sind die Schuhe beleuchtet bearbeitet Juni 20, 2013 von Ralph Zitieren
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