Meine Meinung als ehemaliger Dozent für Zulassungsrecht:
Motorräder mit Telegabel, deren Außenrohre durch Klemmfäuste gehalten werden, sind regelmäßig an den Klemmungen verstärkt (Durchmesser geringfügig größer). Die Verstärkung erlaubt ein geringfügig weiteres Durchstecken der Gabel. Innerhalb dieser Vorgabe erkenne ich kein Erlöschen der Betrieberlaubnis. Bei Übertreibungen käme es jedoch erkennbar zu einer Gefahr-
Zitat § 19 StVZO: eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist . Dass Erlöschen der BE wäre die Folge
Anders die Schwinge
Das Anbringen der anderen Schwinge bedarf der Eintragung in Form der Einzelabnahme. Der Prüfer muss dazu besondere Befugnisse haben, die nicht bei jedem Sachverständigen vorliegen. Er erstellt ein entsprechendes Gutachten und trägt ein- oder auch nicht. Deshalb ist bei derartigen Umbauten eine vorherige Rücksprache immer angebracht.
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