Hallo Arni,
ich habe mir die Conti Trai Attac 3 montiert. Das Fahrverhalten ist super handlich. Nach 2500 km ist nur wenig Verschleiß am Vorderreifen sichtbar. Der Reifen verfügt zwar über keine spezielle Freigabe seitens Conti, ist aber trotzdem zulässig. Ich habe bei Conti angefragt und folgende Antwort erhalten:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit EU-Beschluss 97/24/EU entfällt prinzipiell die Reifenbindung für Motorräder in der EU. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jede Reifenkombination, die den Größen, Tragfähigkeits und Lastindex erfüllt, auf dem Fahrzeug montiert werden kann. Jedoch wissen wir, dass nicht unbedingt jeder Reifen der diesen Mindestanforderungen entspricht, auch mit jedem Motorrad harmoniert. Um etwaige kritische Fahrzustände bei Höchstgeschwindigkeit oder Nutzung der maximalen Zuladung zu vermeiden, prüfen die Hersteller mittels eigener Reifenfahrversuche ihre Produkte auf den jeweiligen Motorradmodellen. Wenn die Fahrversuche unter allen Fahr- und Belastungszuständen keine kritischen Parameter aufweisen, erstellen sie dann für diese Produkte die jeweiligen Reifenfreigaben für das Motorrad. Dies ist ein aus unserer Sicht verkehrstechnisch wichtiger Bestandteil zur Sicherheit unserer Kunden im Straßenverkehr, besonders in Deutschland, wo keine prinzipielle Geschwindigkeitsbegrenzung existiert. In Bezug auf die Halterhaftung, ist die jeweilige Reifenfreigabe das entscheidende Dokument, um den Nachweis zu erbringen, dass die montierte und durch Freigabe dokumentierte Bereifung unter allen Fahrzuständen mit dem jeweiligen Motorrad harmoniert. Werden Motorradreifen auf ein Motorrad montiert, die zwar gemäß Richtline 97/24/EU zugelassen sind, jedoch nicht mittels Freigabedokument für das Motorrad freigegeben sind, können wir nicht ausschließen, dass unter bestimmten Fahrzuständen und Belastungen kritische fahrdynamische Zustände auftreten können. Wir empfehlen daher grundsätzlich die Montage von Reifen entsprechend der Freigaben für das jeweilige Motorrad. Wenn in Ihren Kfz.-Papieren bzw. im CoC (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) keine Reifen-Fabrikatsbindung (Reifenherstellerbindung) eingetragen ist, dürfen Sie - in den dort aufgeführten Seriengrößen - unsere Bereifung ohne weiteres fahren. Es wird keine Bescheinigung / Eintragung benötig. (Liegt eine Fabrikatsbindung vor, sind im Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief / Betriebsanleitung die entsprechenden Reifenhersteller angegeben.) Haben Sie eine Reifenherstellerbindung eingetragen, dürfen Reifen (auch in Kombination) nur so montiert werden, wie in einer Freigabe angegeben (auch nur freigegebene Indizes). Für die Triumph Tiger 1200 XRX haben wir leider keine Freigaben vorliegen. Im Falle einer eingetragenen Reifenherstellerbindung müssten Sie sich leider an einen anderen Reifenhersteller wenden Mit freundlichen Grüßen, Mike Schmidt Technischer Produkt Service Technischer Kundendienst Besucheranschrift: Continental, Jädekamp 30, 30419 Hannover