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  1. Hallo Tigerhome-Freunde, es geht um das Thema Umtauschpflicht bei Führerscheinen. Da hier im Forum nicht alle der jüngsten Generation angehören, kommt schon in 2022 auf die Ersten die Umtauschpflicht zugerollt. Dies gilt nur für PKW- und Motorrad-Führerscheine. LKW + Bus sind ab dem 50. Lebensjahr eh limitiert. Um für PKW + Töff etwas Licht ins Dunkel zu bringen, habe ich das zusammengefasst: Wer vor 1953 geboren ist, muss erst bis 19.01.2033 umtauschen und kann alles Nachfolgende vergessen. Für alle anderen geht es nun hier weiter: Stichtag der Ausstellung (nicht Prüfung!!!) ist der 19.01.2013 Ausstellungsdatum (z. B. bei Ziffer 4a) davor: Führerschein muss zwingend getauscht werden Ausstellungsdatum danach: Führerschein muss nicht getauscht werden, alles Nachfolgende kann vergessen werden - es gilt das "Haltbarkeitsdatum" auf dem Kärtchen. Für die Umtauschpflichtigen gilt entweder oder Natürlich darf freiwillig auch schon früher getauscht werden. Allerdings haben die neuen Führerscheine nur eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren, man "verschenkt" also eventuell Zeit/Gebühren. Wem das hier zu unübersichtlich ist, hier die Quelle Gruß joe
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