Überschreitet ein Fahrzeugführer in erheblichem Maße die zulässige Höchstgeschwindigkeit, so ist er selbst dann weit überwiegend für die Folgen eines Unfalls verantwortlich, wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 23. Februar 2016 entschieden (9 U 43/15).
http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/vorfahrtsverletzung-mit-fatalen-folgen-125668.php?vc=newsletter&vk=125668