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Ausgeblendet

Füße auf Stuzbügel ablegen


tornadotiger

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....warum fragt man überhaupt ob es erlaubt ist? ...man macht es einfach wenn man möchte, wer soll es einem auch verbieten? Wenn du dich im Damensitz aufs Mopped hockst kann dir das doch auch keiner verbieten.

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....warum fragt man überhaupt ob es erlaubt ist? ...man macht es einfach wenn man möchte, wer soll es einem auch verbieten? Wenn du dich im Damensitz aufs Mopped hockst kann dir das doch auch keiner verbieten.

z.B. die Polizei!

Wenn Du die Füße oben hast, kannst Du nicht mehr die Fußbremse betätigen.

Machst Du in der Führerscheinprüfung eine Vollbremsung ohne Fußbremse, bist Du unten durch.

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Es ist auch nicht erlaubt auf der Landstraße schneller als 100 km/h zu fahren. vereinzelt kommt es trotzdem vor.

Echt ? :o So Leute gibt es. Oder kennst Du vielleicht solche. :totlach:

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Echt ? :o So Leute gibt es. Oder kennst Du vielleicht solche. :totlach:

Davon hab ich auch schon mal gehört :cat-augenzukneifend_17: letzte Woche

manchmal sind über 70 km schon zu viel. dann bekommt man Post vom Nachbarland Tirol "Anonymverfügung".

7 km mehr kosten 30,00 € und hat man kein Taschengeld oder war das nicht, wird das Strafverfahren eingeleitet, d.h.es hat die Ausforschung das Täters zu erfolgen. Also ich benütze die vorgelegten Rasten nicht. (Falls hier der Bezirkshauptmann mit liest)

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Ich leg sie nie auf den Sturzbügeln ab, ist zu unbequem. Hab mir deshalb extra Klapprasten an die Bügel geschraubt, sehr komfortabel auf der BAB.

Aber ehrlich, das bei der Frage spassige Antworten kommen ist vorprogrammiert. :P, auch wenn du es durchaus ernst gemeint haben magst. In I gibts seit geraumer Zeit das mit den beiden Händen am Lenker, aber bei uns in D gibts da keine Vorschrift......meune Klapprasten sind auch nicht TÜV konform, juckt mich aber nicht im geringsten. Du kanst auch deine Füße auf die Soziusrasten stellen oder dich zum Fahren auf den Soziussitz setzen, wie du willst

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Ich bin regelmäßig mit einem GS-Fahrer unterwegs, der seine Zylinder auch komplett mit Sturzbügeln umbaut hat. Da schaue ich auf längeren Passagen schon manchmal neidisch in den Rückspiegel, wenn der den Tempomat drin hat, beide Beine lässig & bequem auf den Bügeln ablegt und freudig mit der rechten Hand winkt... :-)

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Ich bin regelmäßig mit einem GS-Fahrer unterwegs, der seine Zylinder auch komplett mit Sturzbügeln umbaut hat. Da schaue ich auf längeren Passagen schon manchmal neidisch in den Rückspiegel, wenn der den Tempomat drin hat, beide Beine lässig & bequem auf den Bügeln ablegt und freudig mit der rechten Hand winkt... :-)

dazu brauste aber keine GS...geht auch mit der Explorer XC...so lässt es sich entspannt auf der BAB fahren... :D;):biken2:

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Ob das erlaubt ist oder nicht, kann ich leider nicht beantworten. Könnte mir aber aus schon genannten Gründen (nicht bremsbereit) vorstellen, dass nicht.

Ich hatte vor gut 25 Jahren eine Begegnung mit einem Polizisten in Münster bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Er hielt mich einfach in der Stadt an (selber Motorradpolizist) und grüßte freundlich und ging ein ein paar Mal um meine damalige Honda CX 500 C herum.

"Schickes Motorrad. Wieviel gelaufen?"...

"Und die Fußrasten da vorne, selber dran gemacht?"

"Ja."

"Ist bestimmt bequem."

"Stimmt, gerade auf langen Strecken tuts gut."

"Sieht ja auch gut aus. Na dann noch gute Fahrt und viel Spaß mit dem Motorrad!"

Ich denke, wenn man sich ansonsten nicht wie eine Wildsau verhält, wird auch keiner großartig meckern. Höchstens mal ein erhobener Zeigefinger "Du du du...".

Gruß Holger

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Also ich hab an meiner 1050er die Sturzpads von GSG. Wenn ich irgendwann mal nicht mehr hocken kann, dann leg ich meine Beine auch nach oben auf die Pilze. Liegen dann mit den Waden auf, ist auf Dauer zwar nicht sonderlich bequem, weils in die Wadeln drückt, aber sorgt für kurze Linderung in den Knien. Ich mach das aber nur kurzzeitig auf der Landstraße auf langen Geraden oder beim bummeln durch ne 60er Zone oder so. Alternativ kann ich die Beine auch baumeln lassen druch die hohe Sitzbank. Probs mit der Rennleitung gabs noch nicht, werde so selten angehalten. :D

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Ich habe mich entschieden, die Frage ernst zu nehmen und antworte mit dieser Kopie der entsprechenden Regelung aus dem § 23 der StVO:

(3) Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Fredis-garage

PS- Merke auf: Die Regel, die es in Deutschland nicht gibt, müßte noch erfunden werden

bearbeitet von fredis-garage
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Siehste, jetzt darfst die Füsse sogar offiziell ablegen, Strassenzustand ist nicht definiert und somit eigene Ermessensache und wohin du die Füsse dabei tun sollst ist auch nicht festgelegt.

.....ich hab für mich entschieden die Frage immer noch nicht ernst zu nehmen :P, das tendiert für mich an betreutes fahren im nicht öffentlichen Verkehrsraum

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Ich habe mich entschieden, die Frage ernst zu nehmen und antworte mit dieser Kopie der entsprechenden Regelung aus dem § 23 der StVO:

(3) Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Fredis-garage

PS- Merke auf: Die Regel, die es in Deutschland nicht gibt, müßte noch erfunden werden

Danke fredis-garage, auf die Antwort habe ich gewartet.

Einige sollten mal ihr Hirn einschalten, als der Art blöde Kommentare abzugeben.

@ Batzen

Du verstehst doch gar nichts. Wo steht hier was von "ablegen"?

Vielleicht sollte man deine Antworten nicht erst nehmen?

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Moin Leute,

locker bleiben und durch die Hose atmen. Warum soll man nicht fragen, ob das Verhalten Probleme mit sich bringt? Könnte wenn erlaubt ja entspannteres Verhalten nach sich ziehen.

Auf der anderen Seite ist klar, dass so ziemlich jeder das ein oder andere "nicht ganz legale" Verhalten an den Tag legt, schliesslich wird alles bis zu Stuhlgang geregelt. :unsure: Prinzipiell gilt, in D ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ich persönlich schade niemandem, nerve niemanden, schädige niemanden und benachteilige niemanden. Aber ich hab die Füsse auf den hinteren Rasten, fahre auch schon mal 10km zu schnell, hab beide Tigeraugen an, einen DBmake im Puff, den DBeater als Atrappe, ein kleineres Ritzel, etc. ... sind halt meine 100€ bei der Spendensammlung.

Es gibt im Leben genug Formen, in die man gepresst wird ohne sich wehren zu können.

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