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Ausgeblendet

Material mitbringen


T400

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Nun ja, zum einen ist Schrott auch Geld wert. Zum anderen hast Du so keine Möglichkeit mehr, nachzuprüfen, ob die Teile zu Recht gewechselt worden sind. Dir fehlt dann ja der Beweis. ;-))

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Anbauteile (z.B. H&B-Kofferträger, Sturzbügel von SW-M.), welche nicht direkt von Triumph bzw. über den nicht zu beschaffen sind, hab ich schon nach Absprache mit meinem FTH zur Anbringung mit gebracht.

Verschleißteile, Inspektionsdinge wie Filter, Öl, Kerzen usw. beziehe ich vom FTH, Ist zwar etwas teurer, aber im Rahmen dessen Mischkalkulation, Gewährleistung, Haftung ... zu verschmerzen.

Selbst die Reifen beziehe ich über ihn, weil er sie mir tutto kompletto günstig beschaffen kann. Alternativ müsste ich nach D, dort die Maschine stehen lassen und am nächsten Tag wieder holen, was Hin- und Herfahrerei und besonders den Ausfall meines Fahrzeugs zur Arbeitspendelei bedeutet. Da sind mir ein paar Euronen mehr lieber, denn ich spare letztendlich Zeit und Geld (Pendelfahrten, Busticket ...).

Ich kann mich hier der Aussage anschließen, dass man mit dem FTH und den Mechanikern auch reden kann. Das geht natürlich in einem kleineren Familienbetrieb besser als in einem großen Motorrad-"Center".

Bei meinem freien Schrauber darf ich sogar in der jetzigen, meist aber in seiner alten Werkstatt selbst Hand anlegen und dass sogar mit Unterweisung. Hab ich bei meinen bisherigen Gebrauchten oft gemacht. Schon gut wenn man beim Gabelfedertausch so ein paar Stunden der Montagekosten "abknabbern" bzw. den Mech auch entlasten kann.

Zum Thema 'Vertrauen' wurde schon einiges geschrieben, ja da muss man seine Erfahrungen machen. Zu den beiden Vorgenannten besteht dies, sonst würde ich da nicht mehr hin und ich hätte auch mit ihnen bisher nicht so alles gemacht, bzw. beim FTH (früher FSH) die Maschine gekauft.

Für ein paar Euro Ersparnis bei der Wartung riskiere ich bei einem mir fremden Händler/einer fremden Werkstatt lieber nix.

Zum Thema 'Schrott' mal ne Frage, ist es bei Euch in D nicht üblich, dass man zumindest bei nicht offensichtlichen Verschleiß- oder ausgetauschten Teilen selbige zumindest mal bei Übernahme zu Gesicht bekommt. Meine beiden machen das, die zeigen mir z.B. die ollen Kerzen, die abgenutzten Kupplungslamellen/-scheiben, auch wenn sie natürlich später in den Müll/Schrott wandern? Hab ich da vielleicht ein paar Ausnahmewerkstätten?

Und nochmal zur Eingangsfrage, ich glaube, mit einigen FTHs kann man sicherlich wegen Teileanlieferung sprechen. Mit einigen kann man bestimmt auch was vereinbaren.

Redenden Menschen/fragenden Menschen kann geholfen werden.

Hoffe Ihr habt auch so gute FTHs und Erfahrungen!

Gruß

Tron

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Das mit der Übereignung der Altteile hat nen ganz einfachen Hintergrund.

So kann nämlich kein Kunde die Werkstatt wegen Unterschlagung bezichtigen, nur weil die eine alte Schraube weggeschmissen hat.

Klingt jetzt blöd, aber was glaubt ihr mit welchen Lapalien manche Kunden sonst eine Werkstatt terrorisieren können, solche Sachen kosten nur unnötig Zeit und Nerven.

Jede seriöse Werkstatt lässt den Kunden die Altteile besichtigten oder gibt sie bei Nachfrage vorher auch mit.

Bei mir fliegt der Schrott erst raus, wenn das Auto vom Hof gefahren ist.

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Am 19.4.2017 at 11:06 schrieb Iguacu:

Die Haftung für mitgebrachte Teile kann die Werkstatt doch ausschließen und vom Kunden gegenzeichnen lassen.

 

Nein, da ist die geltende Rechtssprechung anders.Haftung für die Teile und Garantie bzw. Gewährleistung sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. 

Die Werkstatt kann lediglich die Produkthaftung (Gewährleistung) und die Garantie ausschließen. Das sollte man ich auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen. Genau so wie den Ausschluss, die Garantieabwicklung und die Montagekosten für schadhafte Teile zu übernehmen. 

Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Werkstattkunde seine Teile selbst mit bringt und dann anschließend von der Werkstatt verlangt, dass im Falle der Garantie alles von dieser geregelt wird.

Das muss man alles vorher schriftlich ausschließen, sonst landet man wieder vor dem Schiedsrichter.

 

Die Haftung dafür, dass man als Fachbetrieb hätte erkennen müssen, ob das Teil zum Einbau geeignet sei und Verkehrssicher ist, kann man nicht ausschließen.

 

Gruß Holger

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