Tobias Geschrieben am August 28, 2017 Share Geschrieben am August 28, 2017 (bearbeitet) Am Sonntag in den Vogesen... Wer trägt in diesem Bild nicht die vom Gesetzgeber geforderte Schutzkleidung? bearbeitet August 28, 2017 von Tobias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben August 28, 2017 Share Geschrieben August 28, 2017 Waldi! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Deepblue Geschrieben September 4, 2017 Share Geschrieben September 4, 2017 Tobias, das Rätsel-Bild ist super! L.G. Fritzi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tobias Geschrieben September 4, 2017 Autor Share Geschrieben September 4, 2017 In echt war das zum schreien komisch. Überall moppeds und touris und krach und dann dieser völlig entspannte hund... Hab verpasst zu fragen wie schnell das gespann fahren darf. Waren franzosen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kallebadscher Geschrieben September 4, 2017 Share Geschrieben September 4, 2017 Hallo Tobias hab schon mehrere fahrbare, zweirädrige Hundehűtten gesehen......aber die auf dem Bild ist echt gut zum Gespann in D.Land gilt fűr Motorräder mit Anhänger prinzipiell max. 60.......egal wieviel das Teil im Heimatland darf oder kőnnte ;-) Gruss Tom.........schmunzelnd an Ralf und seinen Ice im Schwenkergespann denkend Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tobias Geschrieben September 4, 2017 Autor Share Geschrieben September 4, 2017 60 in D ist klar. Die vogesen sind aber seit 45 wieder französisch somit könnte schneller wenn - ja wenn? Weiss es jemand? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bär-Tiger Geschrieben September 5, 2017 Share Geschrieben September 5, 2017 Meines Wissen darf in Frankreich jeder, so schnell er kann und darf, d.h. auf der Autobahn 130 und Landstrasse 90. Unterschiede für Moppeds gibts nicht. Zweispurige Anhänger hinter Motorrädern in Deutschland max. 60 km/h ist korrekt, ich kenne aber mindestens einen Fall, der hat eine Kombi wie die auf dem Bild, also Einradanhänger mit einer festen Anbindung, verschraubt über Kardangelenk als "Gepäckständer mit Rad" eingetragen. Der Motorkuli ist somit Gepäck und von der Geschwindigkeitsbegrenzung komplett ausgenommen. Sorgt bei Kontrollen immer für lustige Diskussionen. Heute ist so eine Eintragung aber wohl nicht mehr machbar. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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