Meisterjäger Geschrieben am Dezember 1, 2017 Share Geschrieben am Dezember 1, 2017 Wenn das mal nicht das richtige Messer für Tigertreiber ist?! Es gibt aber bei deejo noch zahlreiche andere Gestaltungsmöglichkeiten. PS: Es weihnachtet sehr! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Barrebreu Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 Was soll ich mit einem Taschenmesser ohne Korkenzieher?! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alu Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 5 hours ago, Barrebreu said: Was soll ich mit einem Taschenmesser ohne Korkenzieher?! Wobei heute allerdings der Deckeli-Wii im Vormarsch ist. Gruss Daniel PS. Interessant sind die Damascus Messer, welche aus einer Töff Kette hergestellt werden. Gibt schöne Muster. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Raubtierbaendiger Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 Sieht wirklich gut aus, das Messer. Scheint mir aber in der Praxis etwas leicht zu sein. Mein Wunschmesser ist immer noch dieses Messer hiet: http://www.klotzli.com/de/shop/detail/86.html?no_cache=1&tx_datapool_pi1[current]=4&cHash=c705156a860b4e8de93362bd7c180246 Tigergrüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tiggi Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 Schönes Teil,aber leider nur für Euch Schweizer. In DE leider nicht 42a Konform Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Raubtierbaendiger Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 och, muss ja nicht immer jeder kleine Gesetzesunsinn eingehalten werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Meisterjäger Geschrieben Dezember 2, 2017 Autor Share Geschrieben Dezember 2, 2017 vor 6 Stunden schrieb Barrebreu: Was soll ich mit einem Taschenmesser ohne Korkenzieher?! Genau meine Meinung. Dafür habe ich so etwas: Ist aber kein Tiger drauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 (bearbeitet) vor 23 Minuten schrieb Raubtierbaendiger: och, muss ja nicht immer jeder kleine Gesetzesunsinn eingehalten werden? Sehe ich genauso. Ich habe mir vor ca. 20 Jahren ein Buck Knife gegönnt.Klingenlänge: 88 mm , Gesamtlänge 215 mm mit lebenslanger Garantie und das Teil begeistert mich heute immer noch. Ist zwar nur ein Messer aber wenn ich eins mit Korkenzieher brauche habe ich ja noch das Teil aus meiner Zeit bei Y Reisen. bearbeitet Dezember 2, 2017 von Gast Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tiggi Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 Wenn das Einschneidig ist ist doch gegen 88mm nichts einzuwenden. Meins ist auch 11,5 cm . Aber nur wegen einem Flipper ein Strafverfahren wg. Waffenbesitz zu riskieren hat ja auch keinen Sinn. Ist leider kein OWi Verfahren. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
waxman Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 Die Einhandmesser sollte man den Damen und Herren der Trachtengruppe wirklich nicht unter die Nase halten. Aber wenn man sich schon eines zulegen wollte, dann ist für mich vom Preis- Leistungsverhältnis Dieses das Maß aller Dinge. Top verarbeitet, die Klinge ist Kugelgelagert und das Beste ist der Klingenstahl: Sandvik 14C28N. Damit kann man sich rasieren. Klingenlänge 9,5 cm. Gibts bei verschiedenen Anbietern in Deutschland für knapp unter 60 Euro. Ich vermute mal, bei einer europäischen Produktion dieser Qualität wäre man mindestens das Doppelte an Euro los. Gruß Wilfried Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Raubtierbaendiger Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 Soll das heissen, dass ich mit meinem harmlosen Schweizer Klötzli Taschenmesser in Deutschland gebüsst werden kann? Tigergrüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tiggi Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 vor 5 Minuten schrieb Raubtierbaendiger: Soll das heissen, dass ich mit meinem harmlosen Schweizer Klötzli Taschenmesser in Deutschland gebüsst werden kann? Tigergrüsse Jepp... Dieser kleine Dorn oben auf der Klinge macht es "böhhhse". Ist hier leider so... "wnn" man warum auch immer es zeigen muss. Dann lieber ein feststehendes,das macht weniger Ärger,hilft aber auch beim schneiden usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
waxman Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 Hallo Raubtierbändiger, guck mal hier: Waffengesetz (WaffG)§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Siehe Absatz 1 Nr. 3. Inwieweit hier Absatz 2 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 zur Anwendung kommen kann, ist mir allerdings nicht bekannt. Ein Verstoß gegen § 42a ist (hier "führen" eines Einhandmessers in der Öffentlichkeit) allerdings keine Straftat, wie Tiggi vermutet hatte, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 10.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen kann und die regelmäßig das ersatzlose Beschlagnahmen des Messers nach sich zieht. Der Kauf und das Besitzen und Benutzen innerhalb der eigenen vier Wände ist kein Problem. Gruß Wilfried Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Raubtierbaendiger Geschrieben Dezember 2, 2017 Share Geschrieben Dezember 2, 2017 OK, bin in Deutschland ein Gesetzesbrecher. Hätt ich also nicht gedacht. Und ich geb's zu, in der Schweiz auch. Hier aber nicht wegen Waffenbesitz, sondern weil ich nicht alle 34 Meter auf den Tacho schauen kann.... Tigergrüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Barrebreu Geschrieben Dezember 4, 2017 Share Geschrieben Dezember 4, 2017 Am 2.12.2017 at 14:27 schrieb Meisterjäger: Genau meine Meinung. Dafür habe ich so etwas: Ist aber kein Tiger drauf. Ich auch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tiggi Geschrieben Dezember 4, 2017 Share Geschrieben Dezember 4, 2017 Schön isses ja das Klappi! Schade das ich kein Weintrinker bin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tron Geschrieben Dezember 5, 2017 Share Geschrieben Dezember 5, 2017 Ich auch Das Laguiole neben einem Taschenmesser, welches ich mir wegen "meiner" (oder war es doch der Gesetzgeber) Einhandmesserproblematik zum Campen gegönnt habe, wobei ich da auch gerne solch ein Teil mitnehme (Beispiel, meins ist ähnlich gestaltet, hab es aber gerade nicht im Büro), aber da ist die feststehende Klinge leider für D ein wenig zu lang. Und nein, ich steh nicht auf Hara-Kiri (wäre eh nur einmalig), sondern koche halt gern und da braucht Mann was Scharfes! Gruß Tron Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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