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Ausgeblendet

Neue Reifenvorschriften


mfrobi

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Vielleicht wurde es hier schon mal gepostet.

Dann soll das ein Erinnerungsthread sein.

Die Staatsbürokratie hat mal wieder an der Schraube (sprich Gesetzt) gedreht. Und dabei ist nichts Gutes herausgekommen.

lest selber:

StVZO ab 2018 für Motorräder (mal nur für Deutschland)

Schau ma amol was die EU macht!

LsK Manfredo

bearbeitet von mfrobi
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Wieder ein hilfreicher Text von mopedreifen.de.

 

Was unsere Juristen in der Gesetzgebung hier wieder verzapfen, ist typisch für fast alles, was die "Elite" so fabriziert.

In der vollen Überzeugung, doch alles richtig zu machen und alles bedacht zu haben, wird ein Gesetz raus gehauen.

Und dabei nicht mal versucht, über den Tellerrand hinaus zu schauen.

 

Solche unsinnigen Dinge ziehen sich durch die gesamte Politik der vergangenen Jahre.

Man denke nur an die Verträge mit der LKW Maut. Oder in der Atom-Politik. Oder TTIP und ähnliches.

Auch in der Umweltpolitik.

Es ist ein Graus. Dilettantentum auf der ganzen Linie mit einer Arroganz, die zum :kotz: ist.

 

Würden wir in der freien Wirtschaft so arbeiten, wären wir längst weg vom Fenster.

 

Gruß Holger

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Und ich lass mir trotz all dieser unmöglichen Gesetze nächstes Jahr den

Michelin Anakee Wild auf die Felgen ziehen, immerhin fahre ich auch auf unbefestigten Straßen, Gesetz hin oder her :totlach:

LsK Manfredo

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Über etliche Jahre war ich Dozent für Verkehrs- und Zulassungsrecht. Das verlinkte Schreiben von Mopedreifen. de geht tatsächlich an der Realität in wesentlichen Punkten vorbei. Richtig ist aber, dass der Versuch, einspurige (Kraft) Fahrzeuge mit Winterreifenpflicht zu beglücken von Anfang an dilletantisch war. Der erste Versuch ging daneben, weil die Verpflichtung in einer Verhaltensvorschrift (der StVO) manifestiert wurde, obwohl die Formulierung eine technische Verpflichtung beinhaltete (die wiederum in D in die StVZO gehört). Das hat seinerzeit der BGH gekippt. Der erneute Versuch ging wieder über die StVO (§ 2 StVO) bezog sich aber auf EG-Vorschriften. Dazu gibt es auch einen Fachaufsatz in meinem Blog, in welchem erneute fehlerhafte Zitate aufgezeigt werden. Dennoch hat es 5 Jahre gedauert, bis der Spuk weitestgehend vorbei war -jetzt.

Jetzt ist die Vorschrift richtigerweise in § 36 StVZO verankert und verlangt als Kennzeichnung die einzig nachprüfbare Kennung- die Schneeflocke (Alpinsymbol). Wenn die Reifenindustrie sich bis heute eines Tricks bedient hat -nämlich ein nicht geschütztes Symbol- zu verwenden, um Geländereifen verkaufen zu können, liegt der Fehler erst einmal dort. Für den Laien: Jeder konnte bisher das M&S oder das M+S aufbringen, weil es dazu keine Vorschrift gab, welche Voraussetzungen ein M+S -Reifen erfüllen musste. Zumindest das ist nun klar.

Wenn nun bis Ende 2017 produzierte Reifen bis 2024 genutzt werden dürfen, ist das ein Zeitraum, in dem an einem Motorrad genutzte Reifen ihr Leben längst ausgehaucht haben. Es läge nun an der Industrie, geeignete Geländereifen für Motorräder zu produzieren, die ab 2018 die neuen Forderungen erfüllen, also z.B. das Schneeflockensymbol tragen. Die auf EG-Ebene nicht vorhandene Regel zur Prüfung der REifen bei Einspurfahrzeugen kann eingeführt- bzw. ergänzt werden -oder- noch einfacher- in der ABE des Motorrades legitimiert werden. Dieser Weg ist rechtlich gesehen in Deutschland über das KBA möglich.

Was bleibt sind auch aus meiner Sicht erhebliche Zweifel an der Souveränität unseres Gesetzgebers...

fredis-garage

bearbeitet von fredis-garage
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So,bin ja nicht so im Thema! 

Was bedeutet das jetzt für mich / uns?

Ich will nächstes Jahr entweder vorne auf Wild umstellen. Hab hinten noch einen guten Anakee 2

oder als Alternative die Avon Trailraider oder die Scorpion Trail 2.

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vor 2 Stunden schrieb Tiggi:

So,bin ja nicht so im Thema! 

Was bedeutet das jetzt für mich / uns?

Ich will nächstes Jahr entweder vorne auf Wild umstellen. Hab hinten noch einen guten Anakee 2

oder als Alternative die Avon Trailraider oder die Scorpion Trail 2.

 

So wie ich das verstehe, gilt diese Regelung ja nur in Kombination M+S und Speedindex. Der Avon zB hat M+S und Speedindex V= bis 240 kmh. Nach meinem Verständnis sollte dieser Reifen kein Problem darstellen.

Ausser im Winter, da er kein Winterreifen im Sinne des neuen § 36 ist.

 

Oder hab ich es doch falsch verstanden???

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vor 49 Minuten schrieb prami:

Inwieweit betrifft dies eigentlich im Ausland zugelassene 2-Räder, die in DE fahren ?

Moin Prami,

 

es betrifft die Ausländer nicht, da sie durch ihr Heimatrecht zugelassen sind. Sind die Fahrzeuge dauerhaft länger als 1/2 Jahr in DE, dann müssen sie in DE zugelassen werden und dann schlägt das deutsche Recht zu.

 

Schöne Grüße

Jens

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ok, danke

vor 1 Minute schrieb Technikfan:

Moin Prami,

 

es betrifft die Ausländer nicht, da sie durch ihr Heimatrecht zugelassen sind. Sind die Fahrzeuge dauerhaft länger als 1/2 Jahr in DE, dann müssen sie in DE zugelassen werden und dann schlägt das deutsche Recht zu.

 

Schöne Grüße

Jens

 

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vor 1 Minute schrieb HarzTiger:

 

So wie ich das verstehe, gilt diese Regelung ja nur in Kombination M+S und Speedindex. Der Avon zB hat M+S und Speedindex V= bis 240 kmh. Nach meinem Verständnis sollte dieser Reifen kein Problem darstellen.

Ausser im Winter, da er kein Winterreifen im Sinne des neuen § 36 ist.

 

Oder hab ich es doch falsch verstanden???

Da hakts bei mir. Ist halt kein Winterreifen...muss es ja auch gar nicht mehr nach neuem Recht. Und wenn er kein Winterreifen ist darf er nur bis zum angegebenen Geschwindigkeitsindex fahren. Im Sommer & Winter. Das ist beim Avon nun relativ leicht. ;-) 240 schafft die T709 nun eh nicht

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Moin,

 

ist doch recht einfach die neue Regelung. Egal welchen Reifen du auf dem Tiger fährst, er muß den in den Papieren angegebenen Speedindex haben. Dabei ist es egal, ob es ein Straßenprofil oder Klötzchen ist. Jetzt hat man den Notausgang für den Reifenbäcker geschlossen, einen "langsamen" Reifen per M+S für eine schneller Maschine mit Aufkleber tauglich zu machen. Jetzt wird es schwierig für Michelin, Conti und Co. die Klötzchenreifen hochgeschwindigkeitsfest zu machen. Somit werden unsere Zweirad SUV zukünftig vorerst mit Schraßenreifen Vorlieb nehmen müssen....

Für meine Zwecke reicht der PiRo4 :biken2:.

 

Schöne Grüße

Jens

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Rechtsvorschriften in Kürze:

Fahrzeuge aus dem außer-europäischen Raum: Zugelassen in D nach IntKfzVo - die an sich nur grob regelt.

Fahrzeuge aus Europa: grundsätzlich nach europäischen VO und Richtlinien (EG RiLi)- aber auch inländische, wie z.B. rot schraffierte Warntafeln bei Fahradträgern in Italien, Erste Hilfe Sets in Fr. usw.

Verhaltensregeln z.Zt. nur nach jeweiligen inländischen Vorgaben der einzelnen Länder, weil es dort noch keine umfassenden europäischen Vorschriften gibt. Verkehrszeichen sind in Arbeit.

Sozial- und andere Vorschriften (Lenk/Ruhezeiten, Gefahrgut usw.) Deutsche Vorgaben nahezu alle durch europäische- und internationale Vorgaben ersetzt.

 

Möglich bezüglich Winterreifen oder sonstige Sonderreifen: Zulassung über das deutsche KBA durch Freigabe in der Fahrzeugbetriebserlaubnis eines hier zugelassenen Kfz. oder Anhängers. (Dann aber Probleme außerhalb, wie z.B. Beispiel bei Leichtkrafträdern alter Art, die hier auch BAB nutzen durften- in den NL aber nicht). Bekannt bezüglich Reifen auch der Alleingang in D bei der Eintragung der Reifenmarke entgegen der europäischen Richtlinie. Hier wurde selbst in den deutschen Bundesländern unterschiedlich gehandelt. Die Möglichkeit der Reifenzulassung  über das KBA wird wohl verstärkt genutzt werden.....

Es bleibt spannend- schließlich würden Rechtsanwälte Existenzängste bekommen und ich könnte nicht mehr in meinem alten Lieblingsfach (auch genannt "Schräubchenkunde") argumentieren.......

Schönen Abend

fred

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vor 42 Minuten schrieb Technikfan:

Somit werden unsere Zweirad SUV zukünftig vorerst mit Straßenreifen Vorlieb nehmen müssen....

Für meine Zwecke reicht der PiRo4 :biken2:.

 

Schöne Grüße

Jens

Und wie soll das dann im Offroadgelände funktionieren, mit Straßenslicks herumgurken,

No bravo, des bringst.

Aber Jens, weiß ich, das Gesetz haben andere gemacht ?

wir können nur hoffen, dass die Gesetzgeber ihre Fehlentscheidung reparieren.

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Moin mfrobi,

daher schrieb ich ja "... vorerst....." bis die brauchbare Novelle des §36 StVZO auftaucht, wie Fred schon anmerkte. Die Freunde des Erdferkelns mit dem Tiger werden so lange mit den Straßenpellen in der feuchten Wiese mehr Kreativität aufbringen müssen. Ich bezweifel, daß dieses das Ziel des Gesetzgebers war, aber "so steht es geschrieben". Also hat mal wieder die Qualitätssicherung der deutschen Gesetzgebung versagt - kennen wir ja schon.

 

Schöne Grüße

Jens

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Gesetze sollten nur gültig werden, wenn ein normal gebildeter Mensch sie versteht und nicht ein Jurastudium absolviert haben muss.

Meine bisherigen Lieblingsreifen sind der PST II und der TKC 70 (der hat eine Freigabe bis 140 km/h oder ähnlich). Wenn es mir in 3 Jahren in den Sinn kommt, einen Heidenau Scout K60 aufzuziehen, falls es den dann noch geben sollte, geht das nicht mehr? Oder muss ich mir dann eine Maximalgeschwindigkeitstafel wie beim Krause Duo oder beim Ligier anbringen?

 

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Eine alte Weisheit lautet, den Text immer bis zu Ende zu lesen ..

 

Die ollen Pellen dürfen doch noch bis 2024 gefahren werden, wenn sie DOT 2017 sind.  Hoffentlich weisss die Rennleitung das nicht, dann kann man erfolgreiche Einspruchsverfahren führen.

 

Also noch schnell mit den Knöppskes eindecken. Ich zumindest  habe funkel-nietnagel-neue Scout 60 liegen.

 

Gruß

Günter

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@Günni aus H Das ware eine Prinzipfrage, da hätte auch in 10 Jahren stehen können.

Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, müssen die Reifenhersteller die Stollenreifen, die jetzt eine M&S Kennung haben, den entsprechenden Geschwindigkeitsindex aufweisen. Warum verkauft man diese Reifen dann nicht einfach ohne M&S Kennung aber mit Geschwindigkeitsbegrenzung?

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@Beryll: Grundsätzlich durfte kein Fahrzeug mit Reifen betrieben werden, die für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht zugelassen sind. Der Index gibt die zulässige Geschwindigkeit für den Reifen an. Die M+S - Kennung machte(e) davon eine Ausnahme.

 

Nach deinem Vorschlag dürfte man die Reifen aber gar nicht fahren.

 

Der Unfug, der Hinter der Neuregelung steckt, wurde weiter oben schon beschrieben. Es gibt gar kein Zulassungsverfahren für den echten Winterreifen für ein Zweirad.

 

Die Heidenauer Reifenwerke werde sich bedanken. Ich habe zwar keinen Einblick in deren Umsatzzahlen, aber im Motorradbereich habe die einige Produkte, die von der M+S Kennung profitierten.

 

Gruß

Günter

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Das ist recht einfach- ein Beispiel: günni war schneller..

 

 

150/60 ZR17 (73 W) die unkomplizierte Erklärung: ein typischer Motorradreifen im sog. Niederquerschnitt mit einer Radialkarkasse und einem Geschwindigkeitsindex von 240 km/h.

Die Zahlen in den Klammern geben den Loadindex (belastbar) und W die in diesem Zusammenhang auch möglichen 270 km/h wieder.

Jede dieser Bezeichnungen muss eingehalten werden. Davon darf allein der Geschwindigkeitsindex nach oben, jedoch niemals nach unten abweichen. Mit der M+S Kennung erreichten die Hersteller, dass eine weitere Ausnahme (für PKW und Motorräder) wirksam wurde:

Mit dieser Zusatzkennung  durfte der 150/60 R 17 auch verwendet werden, ohne die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Pkw oder Motorrades unbeschadet erreichen zu können.

 

fredis-garage

bearbeitet von fredis-garage
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Hier der Paragraph für uns ÖSIS

 

§ 36 StVZO Bereifung und Laufflächen

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

  • die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
  • die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Noch ist das also bei uns kein Problem.

Nachdem unsere Regierung gerne alles den Deutschen nachmacht, ist es nur mehr eine Frage der Zeit, bis das bei uns gleichgestellt wird. No servas

Dem Bild könnt ihr entnehmen, wie der Gesetztestext von mir ausgelegt wurde, und seit Jahren vollkommen ausreicht.

Dabei dürf ma eh nur 130 Km/h fahren. :totlach:

 

Lg Manfredo

 

190kmh.JPG

bearbeitet von mfrobi
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vor 18 Stunden schrieb mfrobi:

Ach ja, ich fahre den Heidenau K60 Scout

Zugelassen für unser Möpi 190 Km/h

Könnt ihr ja mal euren Blitzgneißern vorschlagen.

Ist vielleicht ein guter Vorschlag von uns Österreichern.

(So wie das Wechselkennzeichen, um dass uns alle beneiden)

 

LsK Manfredo

 

bearbeitet von mfrobi
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Hat etwas gedauert, bis ich mit meiner Recherche fertig war. Ich stelle an dieser Stelle fest, dass die Darstellung von "Mopedreifen" weit an der Realität vorbei geht. Die Originalfassung des § 36 StVZO des BMV (Bundes-Minister-für Verkehr) enthält neben dem M+S Symbol auch bereits das Piktogramm/Alpinsymbol. Das heißt, dass auch zukünftig mit diesem Symbol gekennzeichnete Reifen unterhalb der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges mit entsprechendem Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers verwendet werden dürfen. Hier habe ich das für Freunde des Winterreifens zusammengefasst: http://www.fredis-garage.de/2017-12-07/293-Motorradreifen-Gesetzgebung-ab-2018-M+S.html#extended

Damit kein Irrtum entsteht: Der Zwang, dass bei entsprechender Witterung auch einspurige Kfz. winterbereift sein müssen, ist vom Tisch- siehe Neuregelung des § 2 StVO. Jetzt gilt, dass man sie benutzen darf, wenn sie den Voraussetzungen des § 36 StVZO entsprechen.

 

fredis-garage

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Am 4.12.2017 at 07:50 schrieb greinsen:

Diese Panikmache von Mopedreifen.de nervt.

 

Bin 100% bei Dir!

 

Davon aber mal abgesehen: ich stand u.a. mit dem Pressesprecher von Avon in Kontakt, da -das wurde hier schon richtig erkannt- die Schneeflocke nur für Zweispurfahrzeuge vorgesehen ist (also das Prüfverfahren, um die Tauglichkeit nachzuweisen), bedeutet die neue Gesetzeslage defacto ein Fahrverbot für Motorräder im Winter (wenn alle "Altreifen" bis 2024 aufgebraucht sind).

 

Mal schauen, was noch passiert ...

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vor 9 Stunden schrieb fredis-garage:

Damit kein Irrtum entsteht: Der Zwang, dass bei entsprechender Witterung auch einspurige Kfz. winterbereift sein müssen, ist vom Tisch- siehe Neuregelung des § 2 StVO. Jetzt gilt, dass man sie benutzen darf, wenn sie den Voraussetzungen des § 36 StVZO entsprechen.

 

Damit nicht zu viel Freude entsteht: du musst künftig dann aber nachweisen, dass die Fahrt notwendig und nicht mit Öfis zu bewerkstelligen war ... oder?

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Der Pressesprecher bezieht sich auf ECE-Regelungen. Zusätzlich maßgeblich ist die Regelung des § 36 Abs.  Zitat

die mit dem Alpine-Symbol j1282-1_0010.jpg (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind. Zitatende

Diese Vorschrift wird mit einem Federstrich auf einspurige Fahrzeuge übertragen.

§ 2 Abs. 3a StVO ff. nimmt einspurige Kfz. eindeutig von der Winterreifenpflicht aus.

Eine Anwendung der nachfolgenden Bestimmungen des § 2 Abs. 3a StVO zur verantwortlichen Prüfung der Wetterverhältnisse damit verbunden der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schließe ich nach dem Wortlaut aus- ist so nicht anwendbar.

 

fredis-garage

 

 

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wie ICH es verstanden habe (gilt NACH 2024):

 

ich darf  im Winter Moped fahren, wenn ich einen Reifen habe, der den winterlichen Anforderungen genügt (Schneelockenbergesymbol). Diesen Reifen wird es aber nie geben, da das Prüfverfahren hierzu nur zweispurige Fahrzeuge beschreibt.

 

Da es diesen Reifen also nicht geben wird, darf ich als Führer eines einspurigen Fahrzeuges bei winterlichen Bedingungen trotzdem fahren wenn

 

1) die Fahrt nicht auch mit einem Öfi möglich wäre

 

UND

 

2) ich dann nicht schneller als 50km/h fahre 

 

ziemlich sinnfrei, oder?! Wo genau steht (verständlich), dass ich mich geirrt habe?

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Nicht so viel denken mehr Moped fahren.

Interessiert keinen Menschen mit welchen Reifen du bei Winter mit dem Moped unterwegs bist, da es keine Winterreifenpflicht für einspurige Fahrzeuge gibt. Den Polizisten möchte ich erleben, der einen Mopedfahrer im Winter anhält um die Reifenkennzeichnung zu Prüfen. Da haben die doch keinen Bock drauf bei Eis, Schnee oder Regen so ne arme Sau anzuhalten, der mit dem Moped unterwegs ist. Und wenn schönes Wetter ist, ist es dann eh wieder egal. Und meinst du die haben den ganzen Rechtskram intus? vergiss es.

Wenn du dich auf die Schnauze legst bist du eh der Dumme, da hilft dir auch keine Schneeflocke oder ähnliches auf den Reifen.:sh:

 

Vor was man alles Angst haben kann :o man, man, man.

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Am ‎03‎.‎12‎.‎2017 at 14:53 schrieb fredis-garage:

Was bleibt sind auch aus meiner Sicht erhebliche Zweifel an der Souveränität unseres Gesetzgebers...

 

wenn ich immer wieder in den letzten jahren von gesetzen lese die erlassen wurden und regelmässig von den gerichten wieder kassiert werden weil sie unsinnig sind, schwammig vormuliert oder gegen eigenes bzw. EU recht verstoßen dann hat meiner meinung nach unser deutscher gesetzgeber seine souveränität schon seeehr lange über den jordan springen lassen :huh:

 

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vor 3 Stunden schrieb wernerz:

Vor was man alles Angst haben kann :o man, man, man.

 

Wieso Angst? Nach gültiger Rechtsgrundlage zu fragen hat nichts mit Angst zu tun.

 

Du fährst ganz gechillt mit deinem Moped in die Stadt, fliegst ohne "geeignete" Bereifung auf die Nase, dein Moped rutscht auf den Gehweg und tötet dabei das kleine Kind, das dort gerade an der Ampel stand. Sag dem karrieregeilen Jungstaatsanwalt einen schönen Gruß von mir und erwähne unbedingt, dass Du vollkommen angstfrei warst :rolleyes:

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Im Grunde genommen ist es ganz einfach zusammenzufassen:

 

Für Moppeds sind zwei Fälle zu unterscheidem:

1. Winterreifenpflicht

2. Bauart der Reifen

 

zu 1.

- Bei winterlichen Bedingungen sind grundsätzlich geprüpfte Winterreifen zu nutzen.

- Eine der Ausnahmen: Einspurigen Kfz / § 2 Abs. 3a S. 2 Ziff. 2 StVO

- Dann ist aber vor Fahrtantritt zu prüfen, ob die Fahrt nicht entbehrlich ist. Rumgurken zu Spass fällt damit aus. (Krad mit "normalen Reifen"

weitere Ausnahme: Bis 2024 gelten M+S Reifen, die bis 31.12.2017 produziert sind, als geeignete Winterreifen. Der Tigertreiber mit M+S Reifen darf also auch bei winterlichen Verhältnissen bis 2024 rumgurken bis er liegt oder mit kalten Fingern / Füßen freiwillig nach Hause fährt.

-

zu 2.

Mit den M+S Reifen bis DOT für 2017 darf man bis 2014 auch fahren, wenn der Index niedriger liegt, als für die Höchstgeschwindigkeit angegeben, wenn man ein Schildchen im Sichtbereich hat, dass darauf hinweist, dass die Höchstgeschwindigkeit mit den aufgezogenen M+S Reifen bei ... Km/h liegt. ( § 36 Abs 4a StVZO)

 

Nixxe so kompliziert, oder ...... :o:biken2:

 

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@Günni aus H, ne, ist nicht kompliziert, sag ich ja: der Punkt 1 deiner Aufzählung kommt defacto einem Fahrverbot gleich (mit wenigen Ausnahmen). Denn im Gesetzt steht ja noch ein bissel mehr zu dem Thema "entbehrlich". Man kann das Fahrziel mit Öfis erreichen? Prima, dann muss das Moped stehen bleiben. Man kann das Fahrziel nicht mit Öfis erreichen, okay, dann darf das Moped ran ... allerdings nur bis max. 50km/h. Und wer bitte würde eine solche fahrt ernsthaft in Erwägung ziehen?! Autobahn fiele schon mal komplett flach, weil da musste bissel schneller fahren als 50 :rolleyes:

 

Bei dem Teil deiner Ausführungen zum Thema M+S bin ich komplett bei Dir. Nach 2024 haben die halt auch ausgedient und das war es dann ...

 

Ich wollte ursprünglich auch nur sagen, dass ich den "Jubel" (Hurra, Mopeds sind von der Winterreifenpflicht befreit) nicht ganz nachvollziehen kann, weil das Moped nämlich in wahrscheinlich 99,9% der Fälle schlicht und ergreifend stehen bleiben muss.

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Tatsache ist, dass es immer schon wenige Betroffene gab. Tatsache ist aber auch, das nur das Lesen des Gesetzestextes- nicht aber seine Auslegung unkompliziert ist. Ich darf hier 2 Aussagen meiner Vorredner als Beispiel dafür nehmen, was kompliziert ist und gleichzeitig bitten, mich deshalb nicht zu erschlagen. :innocent:Ich möchte nur denen helfen, die z.B. kein Auto haben und von berufswegen (Schichtdienst, abgelegene Gebiete) mit dem Motorrad fahren müssen:

Beispiel 1:

Auf BAB müssen Kfz. eine bHG von mindestens 60 km/h haben (§ 18 Abs. 1 StVO). Die bHG ist grundsätzlich eine technische Vorschrift- deshalb muss man auf BAB keinesfalls schneller als 50 km/h fahren, schon gar nicht, wenn es die Witterung nicht erlaubt. Das Fahrzeug selbst muss nur schneller fahren können. Fahrzeugführer, deren Kfz. diese bauartbestimmte Höchstgechwindigkeit nicht erreichen, dürfen die Autobahn oder Kraftfahrstraße nicht benutzen.

Beispiel 2:

Winterreifen mit dem Alpine Piktogramm und einer unter der bHG des Fahrzeuges gelegenen zulässigen Geschwindigkeit dürfen mit einem entsprechenden Aufkleber im Blickfeld des Fahrers ebenso fahren, wie Fahrzeuge, die Reifen mit dem alten M+S Symbol (bis 2024) montiert haben......

 

Es heißt auch nicht einfach, dass zu prüfen ist, ob die Fahrt erforderlich ist. Es ist zu prüfen, ob  das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist- ist das nicht der Falle, gilt die Fahrt mit dem Einspurfahrzeug als erforderlich. Allerdings nur, wenn man ausschließlich § 2 StVO zu Rate zieht. 

 

An dieser Bestimmung werden sich noch einige Kommentatoren ihre Zähne ausbeißen, bis durch die Verkehrsgerichte (OLG, BGH) Klarheit geschaffen ist. Ich bin selbst kein Laie und habe mir schon einen Zahn ausgebissen......:ph34r:

 

fredis-garage

(der sich genötigt sah, doch komplizierter zu werden)

 

 

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