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Neue Reifenvorschriften


mfrobi

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Aber eigentlich geht es doch nur darum Stollenreifen für mehr Offroadeinsatz montieren zu können...

Da sich Stolle und Hochgeschwindigkeit gegenseitig ausschließen, konnte man so legal mit verringertem Speedindex fahren.

Weil diese Regelung mit Aufkleber weil nicht ausreichend geht/ging nur mit "Winterreifen".

Normale Reifen MÜSSEN ja den geforderten Index haben.

 

Also entweder noch nen paar Satz Stolle mit DOT aus diesem Jahr bunkern oder darauf hoffen ungeschoren davonzukommen.

 

Immerhin dürften so die ganzen TKC80 und co auf allen möglichen scrambler, retro und sonstigen neumodernen Umbauten endlich wegfallen.

Diese Fahrzeuge haben die Stollen nur drauf weil es cool aussieht, werfen damit aber im Betrieb sehr viel Sicherheit weg.

Offroad sind die nur wenn sie mal nen Abflug gemacht haben, auch gern wegen ungeeigneter Bereifung...

 

Echte Winterreifen wird es wohl nie für Motorräder geben, aber selbst ich lasse bei Schnee und Glätte den Bock stehen.

Egal ob es mal echte Winterreifen gibt oder nicht.

TKC80 oder Anakee Wild kommen bei mir nur drauf, wenn ich auf Tour viel mit Offroad rechne, ansonsten gibt es geeignetere Semistollen die auf Asphalt besser als Vollstolle funktionieren, aber Reserven für leichtes Offroad bieten.

Wintertauglich im Sinne von Einsatz bei Eis und Schnee sind sie trotzdem alle nicht.

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Warum erschlagen, ich lerne gerne und mit Begeisterung dazu ...

 

Vielleicht bin ich einfach nicht schlau genug, oder du bist tatsächlich ein Organ der Rechtspflege (viel reden, ohne etwas zu sagen), denn ich verstehe noch immer nicht, was du eigentlich sagen willst. Alles quatsch, was ich gesagt habe und ich kann frei und fröhlich im Winter mit dem Moped fahren, ohne gegen Gesetze zu verstoßen?

 

Erhelle mich bitte ... und bitte mit einfachen, eindeutigen Worten :D

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Spezielle Reifen mit Wintereignung sind doch nur bei entsprechenden Straßenbeschaffenheiten nötig bzw. vorgeschrieben.

Und da reden wir von Sachen wie Schnee und Eisglätte, bei dem Wetter fahren nur die Verrückten zum Elefantentreffen. :D

Bei allem anderen Wetter sind keine speziellen Reifen vorgeschrieben.

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@ fredis garage

Hallo Fred,

Deine sehr tief in die Materie gehenden Recherchen und umfassenden Ausführungen wollte ich weder anzweifeln oder kritisieren. Ich hatte aber den Eindruck, dass sie für denjenigen, der nur wissen will, ob er seine M+S weiterfahren darf, etwas zu ausführlich sein könnten. Deshalb hatte ich mich zu der "Vereinfachung" und Verknappung bewegen lassen.

 

Klar wird das noch spannend werden. Man kann gar nicht blöd genug denken, wie es dann im tatsächlichen Leben kommen kann ....

 

Selbst der Schönwetterfahrer kann bei Wetterkapriolen, wie Sie z.B. im April 2017 eingetreten sind, urplötzlich in Situationen kommen, in denen er entscheiden muß, weiterfahren zu dürfen/  können/ sollen ...

 

Und wenn ich an verschiedene moderne Gespanne denke, die rechtlich Einspurfahrzeuge sind, aber auf Autoreifen fahren, für die ja nunmal Winterreifen verfügbar wären. Auch da könnte man auf Ideen kommen.

 

Gruß

Günter

 

 

 

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vor 15 Stunden schrieb TecCreator:

Erhelle mich bitte ... und bitte mit einfachen, eindeutigen Worten :D

Dazu reichen meine Fähigkeiten wohl nicht aus. Obwohl ich irgendwo in der Mitte dieses Treads den Eindruck hatte, du hättest das sehr wohl verstanden. .,,,,

Schau dir doch in meinem Blog noch mal an, was ich dort einfacher geschrieben habe, um zur allgemeinen 'Erhellung beizutragen. Link weiter vorn...

Auch Günni hat doch zur Vereinfachung beigetragen.

 

fred

bearbeitet von fredis-garage
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ja, Günni kommt der Sache schon sehr nahe, denke ich:

 

Zitat

Klar wird das noch spannend werden. Man kann gar nicht blöd genug denken, wie es dann im tatsächlichen Leben kommen kann ....

 

das meinte ich, als ich sagte, die Aufhebung der s.g. Winterreifenpflicht für Einspurige Fahrzeuge ist weniger ein Vorteil, denn ein gewaltiger Nachteil in Form eines versteckten Fahrverbotes. Wir werden sehen, wann die ersten Urteile die richtige Richtung zeigen, denn allein der Gesetzestext scheint mir nicht erschöpfend genug, um klar zu sagen, was geht und was nicht ... wie sehr häufig, leider.

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