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Unendliche Geschichte... Reifenfreigaben


Technikfan

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Moin,

 

ich weiß, das Thema ist überall schon mehrfach aufgekocht worden, aber es gibt neue Erkenntnisse, die nicht typbezogen sind, und so setze ich das Thema in das Benzingerede.

 

Anlaß war ein unwissender Polizist und mein Bedarf an neuen Reifen in ca. 500 Km. Der nette Ordnungshüter :nono1: erklärte mir im Vorbeigehen als ich meine dicke Eule auf dem Gehweg abstellte, daß ich einen zu breiten Reifen auf der Hinterradfelge habe. Ich muß wohl etwas verwirrt geschaut haben, da er mir erklärte, daß Reiseenduros immer einen 150er Hinterreifen haben. Das kurze Vorzeigen meines Fahrzeugscheins für die Explorer V201 (Baujahr 2016) konnte ihn von seiner Fehlinformation überzeugen.

Und dann war ich wieder bei meinem Reifenthema, da ich absehbar neue Gummis brauche. Metzeler hat jetzt den Touren-Sportreifen Roadtec 01 als Nachfolger für den Z8 gebracht (der Z6 war damals auf der 955er klasse). Was der Michelin PilotRoad 4 Trail auf der Tiger kann, weiß ich inzwischen, also mal was Neues. Nach Aussage von Metzeler gibt es den 01 in den für die 709er/ frühe Explorer benötigten Größen 110/80 R 19 59V und 150/70 R 69V und auch für die Explorer > 2016/Tiger 1200 in 120/70 ZR 19 60W und 170/60 ZR 17 72W. Natürlich Alles ohne "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" für unsere Tiger.

Also bei den Sachverständigen-Organisationen (TÜV, Dekra, GTÜ) vor Ort mal vorbeigeschaut und das Thema ZR-Reifen statt R-Reifen angesprochen. Zu meinem Erstaunen gab es von 3 verschiedenen Sachverständigen 3 gleiche Antworten :wacko:. Ich hätte mit mindestens 5 Meinungen :mainzelpartyani: gerechnet. So leicht gebe ich nicht auf und habe das Freigabethema angesprochen (nur für Deutschland, alle Anderen brauchen nicht weiterlesen). Aus den 3 Aussagen kristallisierte die folgende einheitliche Aussage heraus (hat wohl für Alle eine Schulung gegeben):

 

Grundsätzlich: Die Angaben im "Fahrzeugschein" (Zulassungsbescheinigung Teil 2, der kleine zum Mitnehmen) sind bezüglich Geschwindkeitsindex und Traglastindex nur die Mindestanforderungen. Höhere Indices dürfen immer und sind problemlos.

 

Jetzt zu den Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Hier gibt es 3 Klassen von Motorradfahrern.

 

1. Alte Zulassung oder Zulassung des Fahrzeugtyps über das KBA (nationales Recht)

Hier sind im Fahrzeugschein die zulässigen Reifenhersteller und -Typen vermerkt. Da diese Reifen uralt sind und nicht mehr im Handel zu finden sind, kann man neuere Reifentypen aufziehen, sofern man die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers bzw. des Reifenherstellers mit Stempel und Unterschrift hat. Dieser Zettel ist mitzuführen. Wichtig für die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist, daß Bescheinigung und Fahrzeugmodell exakt zueinander passen. So geht eine Bescheinigung für eine 955er (709EN) nicht für eine 885er (T709) durch, auch wenn es quasi das gleiche Mopped ist.

 

2. Zulassung nach EU-Recht

Hier hat man in den Zulassungspapieren nur die allgemeinen Reifenangaben (Breite/Höhe Bauart Lastindex Geschwindigkeitsindex), jedoch steht im Bemerkungsfeld in der Regel "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Jetzt wird es wieder blöd. Die Betriebserlaubnis für das Mopped kann man bei jeder Prüforganisation einsehen, sind so ca. 300 Seiten Text :fire:. Hat man den Text bezüglich Betriebserlaubnis in den Papieren, braucht man nach offizieller Lesart auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hierbei ist es unerheblich, daß ein Schreiben von T existiert, das es seit Zeiten der 1050er (115NG) keine Reifenbindung mehr gibt. Verstehe wer will :yessir:.

 

3. Zulassung nach EU-Recht mit weniger Bemerkung

Hier sind die glücklichen Tigerfahrer :wub:, weil sie der Bescheinigungskram nicht zu kümmern braucht. Hier fehlt der Satz aus 2. in den Papieren und es steht nur sinngemäß, daß die Reifen beide von einem Hersteller sein müssen bzw. überhaupt nix. Hier kann man unter Beachtung der allgemeinen Reifenangaben als Minimum alle Reifen montieren, die der Markt hergibt.

Diesen Zustand erreicht man z.B. Eintragung einer geänderten Felgengröße (SuMo-Umbau), durch die Eintragung eines Austragungsgutachten der Prüforganisation oder indem man die Tussi nette Dame auf der Zulassungstelle dichtquatscht und ihr glaubhaft versichert, daß der Satz wegen bestehendem EU-Recht sinnlos ist. Das hat bei mir geklappt. Also bei jeder Anmeldung oder Eintragung auf der Zulassungsstelle darauf achten, daß der Satz bei Umbauten gelöscht wird (es ist nicht mehr das Fahrzeug im Zustand der Erteilung der Betriebserlaubnis) oder schlicht "vergessen" wird. Wird man ganz kleinlich, müßte bei jeder Eintragung eines Anbauteils mit Teilegutachten (Abnahme erforderlich) der Text mit der Betriebserlaubnis gelöscht werden. Die Zulassungsstellen sind nur zu "uninformiert".

 

In den Fällen 2 und 3 hat man den Vorteil gegenüber 1. daß die Rennleitung bei einer Kontrolle nachweisen muß, daß man einen nicht zulässigen Reifen fährt.

 

Also in D wiehert der Amtsschimmel fröhlich weiter und als Fahrer sollte man besser nicht nach dem SInn fragen. Übrigens ist nach Aussagen der Sachverständigen die Unbedenklichkeitsbescheinigung, falls man sich mal auf die Schnauze packt wegen wegrutschendem Vorderrad, nichts wert und zieht den Reifenhersteller nicht in die Haftung. Sachverständiger: "Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eigentlich nix wert und sagt nur, daß du keinen absoluten Schrott auf der Felge hast, außer es gibt einen Produktionsfehler." Der Nachweis eines Produktionsfehlers obliegt dann aber einem anderen Unfallsachverständigen....

Ob natürlich die Heißdüse bei der Rennleitung bei der nächsten Kontrolle diese Feinheiten auch alle kennt, steht auf einem anderen Zettel. Im Bedarfsfall muß man sich halt dem "Bildungsauftrag" stellen.

 

Übrigens hätte ich ja so den Roadtec 01 ohne Bescheinigung montieren können, aber der Markt gab ihn nicht her. So wird es der nächste Satz PiRo 4 Trail....

 

Ich hoffe jetzt sind alle verwirrt und schöne Grüße

Jens

 

 

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Ich bin nicht verwirrt, sondern sehe mich in meiner bisherigen Meinung bestätigt.

Bei mir im Fahrzeugschein der 1050er (115NG) von 2009 ist das Bemerkungsfeld übrigens komplett leer. :bang:

Somit falle ich in Kategorie 3.

Sehr schön geschrieben, Jens :prosttogether:

 

Gruß Holger

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Moin Holger,

 

dann bist du einer der wenigen. Bei uns im Stadt- und Landkreis nageln die Unwissenden den Text immer in die Papiere. Da muß man schon viel Glück haben....:cat-augenzukneifend_02:

 

Schöne Grüße

Jens

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Wie ist das dann mit den Unbedenklichkeitsbesch. ? Wenn ich mir selbst den Reifen aufziehe, wer stempelt mir die dann? 

 

Was bin ich froh, dass bei mir nur noch der Satz: *Reifenpaar nur von einem Herst. Zul.* drin steht ??

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bearbeitet von Tiger-Hai
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Moin Jonas,

 

da bei dir die breitere Felge hinten und der 150er eingetragen wurden, paßt das nicht mehr mit der ursprünglichen Betriebserlaubnis. Folglich hast du die Kategorie 3 und die Wahlfreiheit.

Paßt doch alles.

 

Schöne Grüße

Jens

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