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Enduroreifen doch zulässig??


Tricy

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Heute mal wieder in diese Richtung recherchiert nach dem den letzten Satz K60 Scout aus der Produktion 2017 ergattert habe.

Im GS Forum stoß ich auf das Link hier https://www.bmw-motorrad.de/content/dam/bmwmotorradnsc/marketDE/common/downloads/service/manuals/Reifenfreigabe.pdf.asset.1525093845266.pdf

oder https://www.bmw-motorrad.de/de/engineering/faq.html unter "Reifen". Folgerichtig, wenn BMW - die anzunehmen eine gute Rechtsabteilung hat - so selbsicher die Thematik angeht, müsste für unsere Tiger auch gelten.

Ich bin kein Heizer, dafür gelegentlich auf Naturstrassen unterwegs. Da bevorzuge ich ein K60Scout, TKC80, usw.

 

Was meint ihr?

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Jein oder ja aber...... 

Vielleicht bringen dir die zwei Dokumente hier Klarheit über mein (unser) Problem.....

https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/news/105_Winterreifen-Neuregelung.htm

und

https://de.reifenwerk-heidenau.com/documents/freigaben/Triumph_Tiger_800_XC_A082.pdf

(bitte die Auflagen im Dokument lesen)

bearbeitet von TT800
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Ich verstehe es dennoch nicht, dann nutzt du halt den normalen K60 Scout ohne das M+S Kennzeichen. Dieser Reifen ist freigegeben (weil in der notwendigen Größe erhältlich, eine explizite Freigabe des Reifenherstellers ist nicht nötig).

Warum muss es denn der M+S sein?

bearbeitet von TMA
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Entschuldige bitte, aber hast du die Seiten durchgelesen?

Es geht mir nicht unbedingt um das M&S Kennzeichen. Durch die Änderung der StVZO §36 vor etwa 1 Jahr war man bis jetzt in der Annahme, keine Reifen mehr mit niedrigere Geschwindigkeitsindex als im KFZ-Schein angegeben, fahren zu dürfen. In unserm Fall (Tiger 800) Index V (bis 240 km/h). Die K60Scout haben ein Index T (bis 190km/h).

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Ach so, da ich keine Tiger 800 habe, weiß ich nicht, was da als Reifen notwendig ist. Ich war der Meinung, dass der Geschwindigkeitsindex T ausreichend ist.

Also würde ich sagen, es gilt das, was BMW da schreibt:

 

Neuregelung für den Betrieb von M+S Reifen auf Einspurfahrzeugen zum 31.05.2017:

Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:

Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), wie sie bei BMW Motorrad seit dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt dieses Verbot nicht.

Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:

1.     die Reifen M+S gekennzeichnet sind,

2.     die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und

3.     der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der EU‑Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.

 

Punkt 3 ist aber wahrscheinlich nicht der Fall, oder? Warum hat die Tiger 800 denn V-Reifen vorgeschrieben? Die läuft doch niemals annähernd 240....

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Moinsen,

 

Thomas  hat genau den Knackpunkt gefunden: .... der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der CoC genannt ist.

 

BMW und KTM haben z.B.für Ihre Mopeten den TKC80 homologieren lassen und der steht auch in dem jeweiligen CoC. Somit ist der Reifen, trotz der Neuregelung für M+S Reifen, für diese Fahrzeuge weiterhin zulässig.

 

Ohne diese Freigabe gilt die neue Gesetzgebung für M+S-Reifen.

 

Gruß

Martin

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Vielen Dank für eure Antworten.

Bauart nach meinem Verständnis besagt ob es sich um ein Diagonal-, Radial- oder sonst ein Reifen ist. Aber sagt nix über Profil usw. was aus.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege....

 

Grüße Erwin

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vor 46 Minuten schrieb TT800:

Vielen Dank für eure Antworten.

Bauart nach meinem Verständnis besagt ob es sich um ein Diagonal-, Radial- oder sonst ein Reifen ist. Aber sagt nix über Profil usw. was aus.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege....

 

Grüße Erwin

 

Korrekt, Größe, Bauart (radial oder diagonal) und Traglast sind wichtig.

Bei Abweichung im Speedindex greift die bekannte Regelung ein.

 

Diese "Novellierung" der Winterräder betrifft streng genommen nur Fahrzeuge, die mit ABE zugelassen sind.

Seit der Jahrtausendwende sind quasie alle Fahrzeuge mit EU-Zulassung homologisiert.

Glaub sogar mein 20 Jahre alter Volvo hat schon eine EU-Zulassung....

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vor 9 Minuten schrieb kleener:

Diese "Novellierung" der Winterräder betrifft streng genommen nur Fahrzeuge, die mit ABE zugelassen sind.

 

Dies ist leider falsch! siehe oben

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vor 16 Stunden schrieb TMA:

Warum hat die Tiger 800 denn V-Reifen vorgeschrieben? Die läuft doch niemals annähernd 240....

240 nicht aber 210 laut Typenschein und damit bist beim V Reifen

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  • 7 months later...

Hallo zusammen,

 

da mich dieses Thema auch immer wieder beschäftigt hat, habe ich vor ca. 14 Tagen den Triumph Kundenservice angeschrieben. Mit Erfolg. Ich habe gestern ein Schreiben des IVM an Triumph weiter geleitet bekommen in dem der IVM bestätigt, dass hier EU Recht vor nationalem Recht gilt und das BVM bereits eine Ergänzung/ Änderung in der Sommerpause zur Umsetzung des EU-Rechtes angekündigt hat. Also eine Verwendung der M+S Reifen weiterhin auf COC-zugelassenen Fahrzeugen erlaubt ist. Ich werde dieses Schreiben nun mit der Freigabe mit mir führen. Für den Fall der Fälle.

 

Habe bei Triumph nachgefragt, ob ich das Dokument hier veröffentlichen darf. Warte auf Antwort. Solange sende ich das gerne per Mail auf Anfrage.

 

Gruß

 

Mathias

bearbeitet von matz
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  • 2 weeks later...
Am 11.11.2018 at 21:40 schrieb kleener:

Diese "Novellierung" der Winterräder betrifft streng genommen nur Fahrzeuge, die mit ABE zugelassen sind.

Seit der Jahrtausendwende sind quasie alle Fahrzeuge mit EU-Zulassung homologisiert.

 

Am 13.6.2019 at 10:45 schrieb matz:

Hallo zusammen,

 

da mich dieses Thema auch immer wieder beschäftigt hat, habe ich vor ca. 14 Tagen den Triumph Kundenservice angeschrieben. Mit Erfolg. Ich habe gestern ein Schreiben des IVM an Triumph weiter geleitet bekommen in dem der IVM bestätigt, dass hier EU Recht vor nationalem Recht gilt und das BVM bereits eine Ergänzung/ Änderung in der Sommerpause zur Umsetzung des EU-Rechtes angekündigt hat. Also eine Verwendung der M+S Reifen weiterhin auf COC-zugelassenen Fahrzeugen erlaubt ist. Ich werde dieses Schreiben nun mit der Freigabe mit mir führen. Für den Fall der Fälle.

 

Habe bei Triumph nachgefragt, ob ich das Dokument hier veröffentlichen darf. Warte auf Antwort. Solange sende ich das gerne per Mail auf Anfrage.

 

Gruß

 

Mathias

 

Ziemlich genau das, was ich ja schon geschrieben hatte. ;)

bearbeitet von kleener
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Übrigens, für die Schweizer unter uns. ....

Anfrage beim ASTRA:

Zitat

Die Schweizer fahrzeugtechnischen Vorschriften sind gleich wie im EU-Recht.

Bei Motorwagen genügt die M+S Kennzeichnung eines Reifens nicht mehr, um einen Reifen zu montieren, der sich nicht für die Höchstgeschwindigkeit des Autos eignet. Der Winterreifen muss dazu mit dem sogenannte Alpinsymbol (Schneeflocke) gekennzeichnet sein und sich wenigstens für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h eignen.

image.png.2400871aa96316e115a20ff575f436b1.png

 

Bei Motorrädern hingegen genügt die M+S Kennzeichnung immer noch, um einen Reifen montieren zu dürfen, der sich nicht für die Höchstgeschwindigkeit des Motorrads, jedoch für mindestens 130 km/h eignet.

Schweizer Vorschriften: siehe Artikel 59 Absatz 3 VTS:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950165/index.html#a59

EU-Vorschriften für Motorräder: siehe Verordnung (EU) Nr. 3/2014, Anhang XV, Ziffer 4.2.2. :

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0003-20161016&qid=1560517699084&from=DE

 

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