Tigers Geschrieben April 16, 2023 Share Geschrieben April 16, 2023 (bearbeitet) Ne, Schalter ist in der Einheit mit verbaut. Aber ich habe gelesen, dass die NSW nicht zeitgleich mit dem Fernlicht leuchten dürfen, dass ist aber der Fall. Egal, wir werden sehen.... Aber im Beitrag weiter oben von Tomcat 08/2020 ist es eigentlich schon erklärt bearbeitet April 16, 2023 von Tigers Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
andijott Geschrieben April 16, 2023 Share Geschrieben April 16, 2023 Ich habe das jetzt mal an meinem PKW gegengecheckt: also da gibt es auch keine solche Schaltung. Die NSW werden dort rein manuell geschaltet, bei Fernlicht gehen die nicht aus. Genauso ist es bei diesen NSW von JS Parts auch…. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wolfixc Geschrieben April 16, 2023 Share Geschrieben April 16, 2023 (bearbeitet) Bei der Tiger 900 Rally Pro funktionieren die NSW nur mit Ablendlicht. Sobald auf Fernlicht oder TFL umgeschaltet wird gehen sie aus. Gruß Wolfgang bearbeitet April 16, 2023 von Wolfixc 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wernerz Geschrieben April 17, 2023 Share Geschrieben April 17, 2023 Habe gerade mal nachgeschaut, Nebelscheinwerfer und Fernlicht sind eigentlich laut StVZO erlaubt, daher würde ich mir da keinen Kopf machen. Laut StVZO sind Nebelschenwerfer sind nur in Verbindung mit Abblendlicht erlaubt. Fernlicht ist auch in Verbindung mit Abblendlicht erlaubt. Also ist auch Fern und Nebelscheinwerfer erlaubt. Ausnahme wäre, wenn das Abblendlicht ausgeschaltet wird, wenn man das Fernlicht anmacht. Aber ob das wirklich jemand interessiert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tomcat Geschrieben Mai 14, 2023 Share Geschrieben Mai 14, 2023 (bearbeitet) War bereits 2x beim TÜV und hatte bisher keine Probleme mit den zusätzlichen Nebelscheinwerfern (die auch bei Fernlicht brennen können da über Standlicht geschaltet) und den zusätzlichen Fernscheinwerfern. Die neue Werkstatt und deren Prüfer, zu der ich sie diesen Monat zum TÜV bringe, möchte das ich die Fernscheinwerfer mit Gummikappen abdecke + zusätzlich die Steckverbindung zum EIN/AUS Schalter trenne. Können sie haben. Ergänzung am 27.05.23. Nach erhaltenen TÜV die Info, das beim nächsten mal die zusätzlichen Fernscheinwerfer weder abgedeckt noch vom Strom getrennt werden müssen. bearbeitet Mai 28, 2023 von Tomcat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tomcat Geschrieben Mai 14, 2023 Share Geschrieben Mai 14, 2023 (bearbeitet) Am 17.4.2023 um 07:50 schrieb wernerz: Ausnahme wäre, wenn das Abblendlicht ausgeschaltet wird, wenn man das Fernlicht anmacht. Aber ob das wirklich jemand interessiert? Das Abblendlicht geht doch aus sobald man den Fernlichtschalter betätigt. Im Anhang das Merkblatt vom TÜV Süd bezüglich der Motorradbeleuchtung motorradbeleuchtung.pdf bearbeitet Mai 14, 2023 von Tomcat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tomcat Geschrieben Juni 16, 2023 Share Geschrieben Juni 16, 2023 (bearbeitet) In der „Motorrad News“ 7/23 ab Seite 94 wurden Zusatzscheinwerfer getestet und bewertet. 5x Nebelscheinwerfer Givi, Hepco & Becker, Highsider, SW-Motec, Wunderlich 1x Fernscheinwerfer Touratech Ergebnis Nebelscheinwerfer: 1 ? Testsieger SW-Motec EVO Nebelscheinwerfer LED 23 von 25 Punkten Beste Ausleuchtung der NSW Beste Montagemöglichkeiten Bester Lieferumfang Beste Verarbeitung 2 Givi Trekker LED Lights S322 18 von 25 Punkten 3 Wunderlich Microflooter LED 17 von 25 Punkten 4 Highsider LED NSW FT13-FOG 13 von 25 Punkten 5 Hepco & Becker LED Flooter 12 von 25 Punkten Auch der Rechtliche Rahmen wird angegeben. Nebelscheinwerfer: Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von Abblend- oder Fernlicht ein- und ausgeschaltet werden können. Sie dürfen lenker- oder rahmenfest montiert sein. An allen Motorrädern mit einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1961 müssen die Nebelscheinwerfer eine Bauartgenehmigung haben. Kennzeichnende E-Nummern: B oder F3. Die Lichtfarbe ist Weiß oder (Hell-)Gelb, eine - grüne - Kontrollleuchte ist zuläs-sig, aber nicht vorgeschrieben. Anzahl nach StVZO: nur einer, nicht höher montiert als das Abblendlicht Anzahl nach europäischem Recht: einer oder zwei, nicht höher als das Abblend-licht, aber mindestens 250 Millimeter über der Fahrbahn, bei einem Nebelschein-werfer: mittig, (max. 250 mm außermittig nach UN-R 53), bei zwei Nebelschein-werfern: symmetrisch zur Fahrzeugmitte Fernscheinwerfer: Fernscheinwerfer dürfen nur gemeinsam einschaltbar sein und müssen beim Abblenden gleichzeitig erlöschen. Sie dürfen die Einschlagbewegung der Lenkvorrichtung mitvollziehen. Das Abblendlicht darf gleichzeitig mit dem Fernlicht eingeschaltet werden. Kennzeichnende E-Nummern: HR (Halogen oder LED), MB = Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht Lichtfarbe: Weiß, eine blaue Kontroll-leuchte ist vorgeschrieben (laut StVZO ist auch die Anzeige durch Stellung der Betätigungseinrichtung möglich). Anzahl nach StVZO: ein Fernscheinwerfer Anzahl nach europäischem Recht: maximal zwei Fernscheinwerfer symmetrisch zur Längsmittelebene; Abstand zwischen den leuchtenden Flächen beider Fernlichtscheinwerfer oder zum Abblendlicht (bei nur einem Fernlicht) max. 200 mm Anbauhöhe für zusätzlichen Fernschein-werfer: min. 500 mm, max. 1300 mm bearbeitet Juni 16, 2023 von Tomcat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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