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Ausgeblendet

Österreichische ,,Laserschützen"


x11

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Servus

 

Ist mir jetzt schon  2x passiert, ein Österreichischer Polizist steht im hinterhalt mit seiner Laserkanone und zielt auf mich. Jedes mal am Ortseingang wo man noch rollen lässt..

Springt nach ,,abschuss" aus seinen hinterhalt und hält mich auf, jedesmal nur ein Mann mit Kanone. ( gut waren mal 20,mal 25 euro,ist ja grad nicht die welt, aber immerhin)

 

Frage an die Österreicher, oder sollche die sich mit Österichischen Gesetz auskennen.

Was würde sein wenn man den ,,Schützen einfach links stehen lassen würde und weiterfährt?  Man könnte ihn ja einfach nicht bemerkt haben.  Beweissfoto und Zeugen gibt es ja nicht, wer sagt ob er das Kennzeichen in der hektik richtig abgelesen hat? oder so?

 

 

gruß Peter

 

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Keine !

Die Aussage des Polizisten ist ausreichend!

 

Dies ist laut Gesetz übrigens auch in Deutschland so

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vor 17 Minuten schrieb FASchmidt:

und welche Beweismittel

 

Welche Beweismittel brauchst du noch?

Eine Amts Person ertappt dich bei einer Straftat und macht eine Anzeige.

 

vor 9 Stunden schrieb x11:

Was würde sein wenn man den ,,Schützen einfach links stehen lassen würde und weiterfährt?  Man könnte ihn ja einfach nicht bemerkt haben.  Beweissfoto und Zeugen gibt es ja nicht, wer sagt ob er das Kennzeichen in der hektik richtig abgelesen hat? oder so?

 

 

Für genau solche Fälle wartet meistens ein besetzter Streifenwagen!

Glaubst du wirklich, wir in Österreich sind so rückständig und die Polizei hat keine Funkgeräte?

 

Fraunz

 

bearbeitet von Funbiker1
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Servus

 

Bin mir sicher das die Österrichische Polizei Technisch auf der höhe der zeit liegt, stand auch net zur frage.

 

Nur in beiden fällen war der Beamte alleine,ich sah auch beim weiterfahren nirgendwo einen Streifenwagen,oder ein Dienstkrad stehn.

Jetzt In letzten Fall. bin ich nach benden der Amtshandlung ca. 100 m weitergefahren und hab auf die Mädels gewartet die mit mir unterwegs waren und Zigarettenpause gemacht, so ca. 20min  standen wir.

Seinen Streifenwagen hatte er gegenüber  vorwärts in einer Waldweg geparkt,also ziemlich ungünstig für eine schnelle verfolgung, konnte auch bei der weiterfahrt dann keine weitern Dienstfahrzeuge sehen.

 

Daher mein gedanke  was wäre wenn ich weitergefahren wäre?

 

Ein bekannter der wurde auch mit der Laserpistole ,,abgeschossen" Ca 160km/h Landstrasse   in Deutschland. Hatte dies aber bemekt und vor der Kontrollstelle gewendet, es kam nie was an bei ihn.

 

Gruß Peter

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Probier es doch einfach mal aus! Bei der Häufigkeit der Kontrolle sollte sich bald eine Gelegenheit ergeben.

Und das die Aussage der Polizei rechtsverbindlich ist, ist so nicht ganz richtig. Auch hier wird man ohne nachvollziehbar Beweise nicht bestraft. Ich hatte den Fall mal, da haben 2 Polizisten! in einem Streifenwagen behauptet, ich wäre bei rot über die Ampel (Auto) gefahren. Sie sind mir nachgefahren und haben mich eingeholt. Mein Anwalt und ich konnten dann nachweisen, daß die Beamten die Haltelinie gar nicht sehen konnten und somit auch den Rotlichtverstoss zeitlich nicht einschätzen konnten. Damit war die Sache vom Tisch!

in dem hier beschriebenen Fall stünde Aussage gegen Aussage (du bist natürlich nicht zu schnell gefahren) und somit wird nichts passieren. Ich würde auch um eine Person, die mir plötzlich vors Vorderrad springt einen Bogen machen, hat man beim Sicherheitstraining so gelernt.

bearbeitet von TG800
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Ob es stimmt weiß ich nicht, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass in Österreich noch nicht mal Beweismittel notwendig sind. Es reicht die blanke Einschätzung eines Polizisten, dass man zu schnell gefahren sei.

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Es stellt sich eher die frage wie hoch der Verstoss ist. Geht es in Richtung Fahrverbot wäre es vielleicht gar ned so abwegig weiterzufahren, oder wie in dem oben genannten fall umdreht und sich entfernt. Aber wie schätzt man in dem Fall die lage richtig ein? Und ist meine Nummer dann irgendwo hinterlegt und beim nächsten Österreichurlaub erwartet einen bei der normalen kontrolle nachträglich die Strafe, wenn man nicht mehr damit rechnet?  Sind vielleicht aufgrund der vermehrten abgehauenen doch Streifenwagen oder so positioniert? Und dann wäre es unklug sich zu entziehen. Ist übrigens Rechtens das die Österreichische Polizei über die Grenzen verfolgt. Dürfen die Deutschen umgekehr genauso. Auch gibt es dieses Abkommen mit jedem angrenzenden EU Land.

Rechtsverbindlich wird dir das keiner sagen können, da es wahrscheinlich auch immer vom Fall, Verstoss abhängig ist. Post bekommst auf alle Fälle. Ob du dich dagegen wehrst ist aber dann wieder ein anderer Fall.

 

Ich persönlich hatte bis jetzt glück.  Die Polizisten in Österreich haben nämlich einen grösseren Ermessensspielraum bei den Strafen wie die Deutschen.  Vor allem wenn er allein ist, kann es passieren das er dir ein Standpauke hält, und dann ohne Strafe weiterschickt. Hatte ich auch schon einmal. Ist wie es zumeist ist. So wie man in den Wald schreit, so schreit er zurück. Ich bin bis jetzt mit Freundlichkeit immer gut weggekommen.

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vor 29 Minuten schrieb TMA:

Ob es stimmt weiß ich nicht, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass in Österreich noch nicht mal Beweismittel notwendig sind. Es reicht die blanke Einschätzung eines Polizisten, dass man zu schnell gefahren sei.

Das war einmal. Brauchen sie nicht mehr da jedes Fahrzeug mit Laser ausgestattet ist.

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Diesel, das stimmt nicht ganz. In D wird der Fahrer bei einem Geschwindigkeitsverstoß direkt belangt. Dazu muß zweifelsfrei feststehen wer diese Person war. Entweder muß direkt angehalten werden oder es wird ein Photo direkt beim Verstoß gemacht. In Österreich gilt auch bei solchen Verstößen die Halterhaftung. Die Polizei darf daher auch von hinten messen und nur das Kennzeichen photografieren. Der Halter muß dann den Fahrer benennen oder selbst bezahlen. 

Da dies in D nicht erlaubt ist gibt es für solche Fälle aus D auch keine Amtshilfe. Zumindest war das in meinem Fall so als ich im Auto von hinten abgeschossen wurde. Ich hatte ein Schreiben bekommen als Halter, welches ich mit der Bitte beantwortet habe ob man mir ein aussagekräftiges Photo zur Identifizierung des Fahrers schicken könnte, damit ich an der "Aufklärung" des Falls mitwirken kann. Darauf erfolgte dann kein weiteres Schreiben mehr.

Was anderes gilt für Verstöße im ruhenden Verkehr. da gilt auch in D die Halterhaftung und wird auch in Amtshilfe unterstützt. D.h. um ein fettes Parkknöllchen aus dem Ausland kommst du nicht mehr rum.

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vor 2 Stunden schrieb Klaubieh:

Diesel, das stimmt nicht ganz. In D wird der Fahrer bei einem Geschwindigkeitsverstoß direkt belangt. Dazu muß zweifelsfrei feststehen wer diese Person war. Entweder muß direkt angehalten werden oder es wird ein Photo direkt beim Verstoß gemacht. In Österreich gilt auch bei solchen Verstößen die Halterhaftung. Die Polizei darf daher auch von hinten messen und nur das Kennzeichen photografieren. Der Halter muß dann den Fahrer benennen oder selbst bezahlen. 

Da dies in D nicht erlaubt ist gibt es für solche Fälle aus D auch keine Amtshilfe. Zumindest war das in meinem Fall so als ich im Auto von hinten abgeschossen wurde. Ich hatte ein Schreiben bekommen als Halter, welches ich mit der Bitte beantwortet habe ob man mir ein aussagekräftiges Photo zur Identifizierung des Fahrers schicken könnte, damit ich an der "Aufklärung" des Falls mitwirken kann. Darauf erfolgte dann kein weiteres Schreiben mehr.

Was anderes gilt für Verstöße im ruhenden Verkehr. da gilt auch in D die Halterhaftung und wird auch in Amtshilfe unterstützt. D.h. um ein fettes Parkknöllchen aus dem Ausland kommst du nicht mehr rum.

Inwiefern stimmt dann das meinige nicht? Habe die Fahrer und Halterhaftung nicht in meinen Ausführungen aufgezeigt? ?

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Am 18.8.2019 at 00:15 schrieb x11:

Was würde sein wenn man den ,,Schützen einfach links stehen lassen würde und weiterfährt?  Man könnte ihn ja einfach nicht bemerkt haben.  Beweissfoto und Zeugen gibt es ja nicht, wer sagt ob er das Kennzeichen in der hektik richtig abgelesen hat? oder so?

Wieso Hektik?

Der Polizist dreht sich gemütlich um und lasert dein Kennzeichen, welches er dann sicher gut ablesen kann.

Da steigt er sicher nicht in sein Auto und fährt dir nach, wenn er alleine vor Ort ist.

Wenn er dich von hinten gelasert hat, wird über die Messung ein Protokoll geführt (schriftlich) und falls du nicht stehen bleibst und umdrehst, also weiter fährst, bekommst du folgende Post von Osterreich.

(bzw. der Besitzer des Fahrzeuges)

-> Look (Anonymverfügung)

 

P.S.: die Reichweite eines solchen Lasers beträgt meines Wissens zwischen 500 ... 1.000m

bearbeitet von Gsiberger
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Also :wistle:

Da ich andere nicht für dümmer halte, als ich es selber bin - die Österreicher schon gleich garnicht wenns um Geld geht ;) - würde ich IMMER anhalten.

 

Nur ein einziges Mal in meinem Motorradleben bin ich vor der deutschen Polizei erfolgreich geflüchtet. :P Ist aber auch schon über zehn Jahre her u. eine andere Geschichte .

 

 

Grüße gerhard

 

bearbeitet von Silver Rider
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:cat-augenzukneifend_05: es ist ein kurzes und vor allem teures Vergnügen sich zu weit von der Vorgabe zu bewegen. 

 

An den berüchtigten Kurven Strecken lauert der Leaser, unter der Woche biegt der Tracktor ohne Blinker ab. An Feiertagen sind die um die Gegend schauenden unterwegs und dazwischen die SMS Freaks.

 

? Wohl dem der 300 km ungeschoren davon kommt.

 

Oder 3 Km in der Ferienregion zur Urlaubszeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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On ‎20‎.‎08‎.‎2019 at 10:59 AM, Diesel said:

Inwiefern stimmt dann das meinige nicht? Habe die Fahrer und Halterhaftung nicht in meinen Ausführungen aufgezeigt? ?

 

Dieser Satz ist eben nur teilweise richtig:

"Ist übrigens Rechtens das die Österreichische Polizei über die Grenzen verfolgt. Dürfen die Deutschen umgekehr genauso. Auch gibt es dieses Abkommen mit jedem angrenzenden EU Land. "

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vor 3 Stunden schrieb Klaubieh:

 

Dieser Satz ist eben nur teilweise richtig:

"Ist übrigens Rechtens das die Österreichische Polizei über die Grenzen verfolgt. Dürfen die Deutschen umgekehr genauso. Auch gibt es dieses Abkommen mit jedem angrenzenden EU Land. "

Ich denke eher das DU mich falsch verstehst. Ich meinte nicht die Verfolgung per eintreibung, sondern das Österreichische Polizei über die Grenze nach Deutschland, einen flüchtigen verfolgen kann, und darf. Und umgekehrt genauso. Deutsche Polizei darf genauso einen flüchtigen nach Österreich, Tschechien, Schweiz usw verfolgen. 

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