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Tiger Sport NH01 und OSRAM NIGHT BREAKER H7-LED


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Hallo zusammen,

 

die LEDs sind dann ja wohl nur für den Scheinwerfer „E9 1270“ zugelassen. Bei meiner 2016er NH01 kann ich keine Nummer finden… hat mal jemand rausbekommen, was das für ein Scheinwerfer ist und in welchen Modellen / Baujahren die verbaut waren?

 

Grüße Andi 

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vor 31 Minuten schrieb andijott:

Hallo zusammen,

 

die LEDs sind dann ja wohl nur für den Scheinwerfer „E9 1270“ zugelassen. Bei meiner 2016er NH01 kann ich keine Nummer finden… hat mal jemand rausbekommen, was das für ein Scheinwerfer ist und in welchen Modellen / Baujahren die verbaut waren?

 

Grüße Andi 

Also bei mir findet man diese Nummer direkt auf dem Scheinwerfer am unteren Rand des Glases...also bei der 2008er (keine Sport) wo es bei der Sport ist weiß ich nicht..

Lg

Erhard

20230503_163752.png

bearbeitet von ewc1111
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…danke dir, hatte nur innen geschaut :-( 

 

An der NH01 stehen aber ganz andere Nummern, so ein Mist. Damit stehen wir bei der NH01 wieder bei Null, die Osram LED haben dafür keine ABE (nur für die 115NG).

 

Reife Leistung von OSRAM….

 

Grüße Andi 

IMG_4633.jpeg

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Ist doch eindeutig , bei den NH 01 ist 13292 als Scheinwerfer Nummer. Somit nicht frei gegeben. Da die Hersteller der LED‘s alles nur Intellektuelle Ingenieure sind und keine Ahnung von den Modellen haben, schmeißen sie alles in einen Topf, da sie nur vom Optischen aus gehen. Die meisten Besitzer von den Mopeds haben auch nicht das technische Wissen und lesen nicht zwischen den Zeilen. Kaufen Ahnungslos drauf los , dann kommt die böse Überraschung wenn sie an einen Oberinspektor kommen. Da die Teile auch schon bei Tante Louis ankommen sind, sagen sich die meisten, es muss ja dann okay sein. Die Hersteller machen dann Kasse . Wenn ich euch sagen dürfte was der Erzeugerpreis ist, würdet ihr heulen. Leider bin ich zu Verschwiegenheit  verurteilt.

Ich sage nur abwarten und sehen wie es weiter geht . 


 


 

 

bearbeitet von Cloanto
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vor 14 Stunden schrieb andijott:

Damit stehen wir bei der NH01 wieder bei Null, die Osram LED haben dafür keine ABE (nur für die 115NG).

 

Reife Leistung von OSRAM….

Hallo Andi Du meinst sicher Philips.  Bei Osram gibt es derzeit noch keine Freigabe für Motorräder.

Philips bringt da wohl eh bei der Tiger einiges durcheinander mit den Genehmigungsnummern.

VG Erhard

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…entschuldige mich bei OSRAM??…. Ja, PHILIPPS hat es offenbar nicht gebacken bekommen. Aber letztlich: keiner der großen Anbieter bekommt das hin und das ABE- Gedöns versteht man eh kaum noch….

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Am 8.5.2023 um 10:08 schrieb SW-Tiger:

Die NH01 hat doch eigentlich so schon ein recht brauchbares Licht.

 

ich habe dann noch die weißen Night Racer drin und habe echt keinen Bedarf die teuren LED Teile zu verbauen.

 

das dachte ich auch immer. Und im Vergleich zu den Vorgängermodellen eine deutlichere Verbesserung.

Aber genauso ist die Verbesserung mit LED zum Serienscheinwerfer der Sport sichtbar.

 

Wenn Du desöfteren bei Dunkelheit fährst und dann womöglich noch zusätzlich die NSW hast dann ist es einfach eine imho sichere Angelegenheit

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Ich hatte mir die Nachrüstung für meine Tiger Sport auch schon überlegt, aber da ich auch aus Sicherheitsgründen so gut wie nie nachts fahre ist das wohl eher unnötig. 

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Die Osram H7 LED in den Abblendlichtern hatte ich beim letzten  TÜV übrigens eingebaut gelassen. Ebenso die Osram LED in den Standlichtern und Kennzeichenbeleuchtung. Ging ohne Beanstandung durch. 


Die Osram H11 LED in den Fernlichtern (kamen erst nach dem letzten TÜV ins Motorrad) werde ich in den kommenden Tagen vor dem neuen TÜV Termin zurückbauen.
Da es hier noch keine H11 LED mit Freigabe gibt, sehe ich diese eher als potentielle Beanstandungsgefahr.

Geht ja bei den Fernlichtern wirklich schnell und 1zu1.
Kein Gefummle wie bei den Abblendlichtern. 
 

Ergänzung am 27.05.23

TÜV trotz LED Abblendlicht ohne Beanstandung.

 

Im Auto ging übrigens eine Osram H11 LED im Nebelscheinwerfer nach 1 3/4 Jahren kaputt. Wurde von LEDperf  kostenlos ersetzt. 

bearbeitet von Tomcat
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  • 10 months later...
Gerade eben schrieb Banovic:

   ...   Ich habe bei meiner Tiger Sport NH01 auch die Osram H7 Led eingebaut   ...  

 

Hi,

 

hat Osram denn mittlerweile eine Freigabe für die Tiger Sport?  Bisher war mir nur bekannt, dass Philips eine Freigabe für ihre LED-Lampen für die normale Tiger hat.

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sicher nicht. Hat aber auch meinen TÜV Prüfer genauso wenig interessiert.... und ich habe LED in allen Scheinwerfern verbaut

bearbeitet von Tigers
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Es gibt halt immer solche und solche TÜV Prüfer.

Ich hatte schon eine Prüferin, die hat quasi nichts Interessiert, außer die "Fahrsicherheit". Die ganzen Anbauteile incl. ABE wollte die nicht sehen. War auch mein Glück, da der Zubehörlenker so nicht für meine Maschine zugelassen war, was mir damals nicht bewusst gewesen ist. Ich musste nämlich eine Einzelabnahme nach Paragraph 21 incl. der Lenkererhöhung machen lassen. 

Es kann aber auch passieren, dass man an einen anderen Prüfer kommt bzw. in eine Kontrolle und sich dort jemand auskennt. 

Deshalb empfehle ich zumindest eine zugelassene Lampe mitzunehmen und ggf. vor Ort zu wechseln. Ansonsten kann die Weiterfahrt verwehrt werden, was natürlich blöd wäre. 

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vor 3 Stunden schrieb Dave1972:

Ansonsten kann die Weiterfahrt verwehrt werden, was natürlich blöd wäre. 

 

Hast Du da eine verifizierte Quelle/Link zum nachlesen?

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vor 5 Stunden schrieb Tigers:

 

Hast Du da eine verifizierte Quelle/Link zum nachlesen?

Warum willst du dafür eine Quelle?

Wer einen Führerschein hat, sollte eigentlich Wissen, dass durch den nicht genehmigten Umbau des Scheinwerfers, Thema falsches Leuchtmittel, die Zulassung des Scheinwerfers, diese Zulassung findest man normalerweise auf dem Scheinwerfer, erlischt. Und wenn du ohne zugelassen Scheinwerfer unterwegs bist, kann dir die Weiterfahrt untersagt werden. Am Ende ist es nichts anderes, wie wenn der DB Killer bei einem Auspuff ausgebaut wird. Auch dann ist dieser Auspuff für den öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr zugelassen.

Und beim TÜV wäre die Nutzung der nicht zugelassen LED Lampe ein schwerer Mangel, wenn das auffällt und der Prüfer kein Auge zudrückt. 

Quelle: Ein guter Kumpel der TÜV Prüfer ist und den ich dazu mal befragt hatte. 

Und man kann zum Thema Scheinwerfer Umbau und die Konsequenzen auch genug Informationen im Internet finden. 

Ich habe deshalb bei meiner alten Maschine immer ein Halogen Standlicht mitgenommen, weil die von mir eingebaute LED nicht zulässig war. Ist beim TÜV übrigens auch ein schwerer Mangel, da bei einem Motorrad mit nur einer Standlichtlampe diese auch ordnungsgemäß sein muss. 

Quelle: Siehe weiter oben. 

 

Mir geht es auch nicht darum den Finger zu heben. Sondern nur den Hinweis, dass es blöd enden kann und man nicht weiter fahren darf. Aber die Wahrscheinlichkeit ist sicherlich nicht gerade hoch, außer man ist in Gegenden unterwegs, wo oft Motorräder kontrolliert werden. 

 

bearbeitet von Dave1972
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Dachte ich mir, dass Du das nicht verifizieren kannst......

 

Dass es illegal ist ist bekannt, aber ich zweifle es an, dass man nicht weiterfahren darf, und das hast Du eben getan.

 

Ich werde es einfach mal für Dich tun....

 

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Moin.Ich habe mich mal kurz informiert,zwecks Einzelabnahme H7 Led für die Tiger Sport NH 01.Es besteht keine Möglichkeit das umzusetzen.Weil der Reflektor dafür nicht vorgesehen ist.Der Aufwand wäre Technisch und Kostenmäßig nicht vertretbar.Also fahre ich mit den Led H7  weiter.

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Am 5.4.2024 um 21:50 schrieb Tigers:

   ...   Dass es illegal ist ist bekannt, aber ich zweifle es an, dass man nicht weiterfahren darf,    ...  

 

Hallo Richie,

 

dazu kann ich dir sagen, dass mir der TÜV meine Tiger wegen einer LED-Standlichtlampe stilllegen wollte. Nur weil ich die LED-Leuchte sofort gegen eine herkömmliche Glühlampe getauscht habe, konnte ich das verhindern.

 

Vorher bin ich 10 Jahre lang ohne Beanstandung durch die Prüfung gekommen. Es kommt also immer auf den Prüfer an. So kann das auch der prüfende Polizist sehen und du gehst zu Fuß weiter. Rechtlich gesehen korrekt!

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Am 5.4.2024 um 12:54 schrieb Tigers:

 

Hast Du da eine verifizierte Quelle/Link zum nachlesen?

 

Am 5.4.2024 um 21:50 schrieb Tigers:

Dachte ich mir, dass Du das nicht verifizieren kannst......

 

Dass es illegal ist ist bekannt, aber ich zweifle es an, dass man nicht weiterfahren darf, und das hast Du eben getan.

 

Ich werde es einfach mal für Dich tun....

 

Es gibt genug Informationen dazu im Internet. Die findest du ganz alleine innerhalb kürzester Zeit. 

Und wenn du ein nicht zugelassenes Leuchtmittel in deinem Scheinwerfer hast, ist die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers erloschen. Und ohne zugelassen Scheinwerfer darfst du nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Sollte eigentlich klar sein, wenn man einen Führerschein hat und muss nicht noch extra belegt werden.

Aber jede Polizeidienststelle/ Prüfstelle kann dir da auch helfen, wenn die normale Logik nicht reicht. 

 

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vor 25 Minuten schrieb Gummikuhfan:

 

Hallo Richie,

 

dazu kann ich dir sagen, dass mir der TÜV meine Tiger wegen einer LED-Standlichtlampe stilllegen wollte. Nur weil ich die LED-Leuchte sofort gegen eine herkömmliche Glühlampe getauscht habe, konnte ich das verhindern.

 

Vorher bin ich 10 Jahre lang ohne Beanstandung durch die Prüfung gekommen. Es kommt also immer auf den Prüfer an. So kann das auch der prüfende Polizist sehen und du gehst zu Fuß weiter. Rechtlich gesehen korrekt!

Genau das habe ich ja weiter oben auch bereits geschrieben. Selbst eine nicht zugelasse Standlichtlampe sorgt dafür, weil es halt ein gravierender Mangel ist. 

Deshalb LED rein, Halogen dabei und ggf. vor Ort wechseln. Da es dann aber Vorsatz ist, wird es ggf. auch noch einmal etwas teurer bei einer Kontrolle. Aber auch hier nur, wenn es sehr genau genommen wird. Aber bei den reinen Motorradkontrollen wird es das sehr sehr oft.

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Am 1.8.2022 um 21:41 schrieb Gummikuhfan:

Hallo Werner,

 

weiß nicht, ob das Panikmache ist. Hatte schon berichtet, dass ich wegen LED-Standlichtern Probleme hatte. Der Tüv-Mensch wollte mir die Tiger stilllegen, weil die Betriebserlaubnis erloschen sei. Ich durfte aber nach Hause fahren und die Lampen tauschen. Er behielt aber meine Papiere zur Sicherheit da. 

 

@Gummikuhfan, ich weiß. Das hast Du ja bereits schon vorher einmal erwähnt. Aber mit dem TÜV hatte ich ja schon persönlichen Kontakt und um die Angelegenheit geht es mir gar nicht mehr. Illegal ist klar. Hatte in allen Tiger 1050 seit 2012 schon die Standlicht LED´s drin, nie bemängelt. Hatte halt einfach Glück.

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vor 2 Stunden schrieb Dave1972:

 

Es gibt genug Informationen dazu im Internet. Die findest du ganz alleine innerhalb kürzester Zeit. 

Und wenn du ein nicht zugelassenes Leuchtmittel in deinem Scheinwerfer hast, ist die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers erloschen. Und ohne zugelassen Scheinwerfer darfst du nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Sollte eigentlich klar sein, wenn man einen Führerschein hat und muss nicht noch extra belegt werden.

Aber jede Polizeidienststelle/ Prüfstelle kann dir da auch helfen, wenn die normale Logik nicht reicht. 

 

 

Genauso ist es. Es ist illegal, ist mir klar. Wie jede Veränderung am Mopped sonst auch, selbst ne Zubehör MRA. Aber ich habe noch nie etwas davon gehört, dass jemals bei einer Polizeikontrolle eine Weiterfahrt wegen so etwas untersagt wurde. Immer nur nachbessern und vorführen.

Das ist schon etwas anderes wie völlig abgefahrene Reifen o.ä. Natürlich habe ich auch immer Austauschbirnen dabei und weiß das das ich nicht konform unterwegs bin.

Und nur um das geht es mir, sonst nichts. Und nun warte ich auf meine Rückmeldung die ich hier natürlich beifügen werde.

 

Und vielleicht schreibt auch mal einer dem man bei einer Kontrolle die Weiterfahrt wegen fehlerhafter Beleuchtung tatsächlich untersagt hat.

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Und genau das ist halt das Problem. Der eine drückt ein Auge zu und der andere untersagt die Weiterfahrt, weil wegen dem illegalem Leuchtmittel der Scheinwerfer keine Zulassung mehr hat und somit auch die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Mein Kumpel, der Prüfer, sieht das z.B. relativ entspannt. Der weiß eh, dass zu Hause wieder zurück gebaut wird und macht deshalb kein Fass auf. Es gibt nur noch einmal den Hinweis auf die Konsequenzen und dann war es das. Deshalb fällt bei ihm keiner durch die HU. 

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vor 12 Minuten schrieb Tigers:

 

Genauso ist es. Es ist illegal, ist mir klar. Wie jede Veränderung am Mopped sonst auch, selbst ne Zubehör MRA. Aber ich habe noch nie etwas davon gehört, dass jemals bei einer Polizeikontrolle eine Weiterfahrt wegen so etwas untersagt wurde. Immer nur nachbessern und vorführen.

Das ist schon etwas anderes wie völlig abgefahrene Reifen o.ä. Natürlich habe ich auch immer Austauschbirnen dabei und weiß das das ich nicht konform unterwegs bin.

Und nur um das geht es mir, sonst nichts. Und nun warte ich auf meine Rückmeldung die ich hier natürlich beifügen werde.

 

Und vielleicht schreibt auch mal einer dem man bei einer Kontrolle die Weiterfahrt wegen fehlerhafter Beleuchtung tatsächlich untersagt hat.

Aber nur weil die Reifen abgefahren sind, ist ja die Betriebserlaubnis nicht erloschen. Wenn da eine falsche Größe drauf wäre, sieht das schon wieder ganz anders aus. Das eine ist ein Mangel und das andere ist rein Rechtlich eine ganz andere Geschichte (Betriebserlaubnis). Und der TÜV reagiert ja auch nicht ohne Grund so. Und am Ende darf der eine Weiterfahren und der andere halt nicht. 

bearbeitet von Dave1972
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Guten Morgen Herr B.,

wenn sie ein Leuchtmittel tauschen, egal für welche Beleuchtungseinrichtung, Hauptscheinwerfer, Rückleuchten, Blinker etc. und diese Leuchtmittel haben kein Prüfzeichen, dann erlischt die Betriebserlaubnis ihres Fahrzeugs. In aller Regel wird das entsprechende Leuchtmittel ausgebaut und als Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren sichergestellt und somit ist eine Weiterfahrt nicht möglich. 

Würde im praktischen Fall bedeuten, dass sie von den Kontrollörtlichkeit nicht mehr weiterfahren können/dürfen. 

So ist es im Übrigen mit allen Bauteilen, welche sie an ihre Fahrzeuge anbringen können. Auspuffanlagen, Lenkererhöhungen, Schutzgitter vor dem Scheinwerfer etc. Sie benötigen überwiegend eine Genehmigung, dass sie die Teile im öffentlichen Straßenverkehr benutzen dürfen. 

Das Bußgeld kann von 70 Euro ohne Punkt bis hin zu 135 Euro mit einem Punkt für den Halter des Fahrzeugs gehen. Dass sind alles Regeltatbestände, welche auch deutlich höher ausfallen können. 

Ich hoffe, ich habe soweit ihre Anfrage beantworten können und wünsche ihnen und ihrer Gruppe von Motorradfahrern eine Unfallfreie und schöne Motorradsaison. 

Mit freundlichen Grüße

▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀▀

POLIZEIPRÄSIDIUM STUTTGART

 

Schutzpolizeidirektion

Verkehrspolizeiinspektion

Kradgruppe B

Löwentorbogen 9A

70376 Stuttgart

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Leute, ich denke die Diskussion können wir noch bis zum Sank Nimmerleinstag fortsetzen.

Wenn man Pech hat, heißt es halt laufen, wenn man Glück hat nicht.

Dass ist halt eine Grauzone, da wird es immer beide Varianten geben.

 

Sieht man ja an dem Quatsch das der Typ von der Kradstaffel schreibt. Leuchtmittel ausbauen zur Beweissicherung. Ha, ha, ha. 

Dass ist schon ziemlich Blödsinn. Soll er mal bei gewissen Fahrzeugen machen. Da gibt es Autos, da muss die Stoßstange dazu abgebaut werden. Da gibt es nur weiter fahren lassen oder die Weiterfahrt untersagen wegen dem Mangel und nicht weil das Leuchtmittel ausgebaut wurde. 

 

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Rein rechtlich gesehen ist es halt KEINE Grauzone, nur weil der eine mal ein Auge zudrückt und der andere nicht. Es ist trotzdem klar geregelt, dass es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, da der Scheinwerfer nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. 

Und das führt halt dazu, dass die Weiterfahrt rechtlich gesehen zu untersagen IST.

Wenn das vor Ort anders praktiziert wird, ist das für den Betroffenen sicherlich schön, ändert aber nichts daran, dass es falsch ist und halt keine Grauzone.

Wo kein Kläger da aber auch kein Richter, wie so oft im Leben. 

 

bearbeitet von Dave1972
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Hallo...

wenn Osram und Philips das nicht fertig bringt , auch für die

NH 01 eine Freigabe zu machen dann kaufe ich auch diese Leuchtmittel nicht ganz einfach.

Die Lichtausbeute ist auch mit normalen Birnen nicht soooo schlecht. Und es gibt ja auch bis zu 200% stärker H7 Birnen.

Das Abblendlicht ist doch gut. Und wie oft fährt man im Dunkeln??? Da sollte man auch einige Stufen zurückhaltender fahren  können.

Sonnige Grüße

BlauRSKlaus

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…sehe ich genauso, schwache Leistung dieser Firmen….ich befürchte, die hatten nicht geschnallt, dass es verschiedene Modellvarianten gibt….

 

Gruß Andi

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Warum schwache Leistung der Firmen?

Vielleicht hat der Scheinwerfer die Prüfungen mit dem Leuchtmittel einfach nicht bestanden. Und extra wird sicherlich keine neue LED gebaut. Da lohnt sich ja der geringe Absatz überhaupt nicht. 

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vor 12 Stunden schrieb andijott:

…sehe ich genauso, schwache Leistung dieser Firmen….ich befürchte, die hatten nicht geschnallt, dass es verschiedene Modellvarianten gibt….

 

Gruß Andi

Quatsch, was heißt hier schwache Leitung der Firmen?

Wieviel unterschiedliche Motorradtypen gibt es?

 

Die konzentrieren sich ganz einfach auf die Modelle mit der größten Verbreitung, oder auf Fahrzeuge, bei denen vielleicht ein interessierter Fahrer sich um eine TÜV-Abnahme selbst gekümmert hat und die Daten an Osram weiter geleitet hat.

 

Ein schwaches Bild ist es, dass ein Standard-H4 oder H7 Leuchtmittel für jeden Scheinwerfer einzeln geprüft werden muss, obohl er bereits für hunderte von Scheinwerfern eine Freigabe hat. Dass ist Geldmacherei von TÜV und co. Bei normalen H4 oder H7 Leuchtmittel, gibt es das ja auch nicht. Da haben die Lobbyisten wie bei so vielen Themen (Reifenbindung, Reifenfreigaben) gute Arbeit geleistet.

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