Jump to content
Ausgeblendet

Heidenau K60 Scout Eintragung


Timberwolf

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

da wir unsere beiden Tigerchen im nächsten Monat zum TÜV bringen dürfen und gerne den Heidenau weiter fahren würden frage ich hier mal ob von euch den schon jemand eingetragen bekommen hat.

Nach Aussage von Heidenau muss der wegen der Bauart eingetragen werden. 

Der zweite Punkt wäre der Geschwindigkeitsindex... Da habe ich bis dato Widersprüchliche Aussagen zu Aufklebern bekommen. Heidenau sagt das ginge.. andere sagen das ginge nicht mehr.

 

viele Grüße 

 

Oliver

bearbeitet von Timberwolf
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Maßgeblich ist § 36 StVZO, dort insbesondere der Abs. 4. Es ist demzufolge bei Winterreifen (mit Piktogramm/M&S) erlaubt, die vorgegebene Höchgeschwindigkeit von Reifen oder die des Kfz.  zu unterschreiten, wenn im Sichtbereich ein entsprechender Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit des verwendeten Reifens angebracht oder dies in den Instrumenten angezeigt wird. Diese Geschwindigkeit darf auch nicht überschritten werden. Wenn der Heidenau also das Piktogramm eines Winterreifens hat, darf er im Sinne der Absätze 4 und 5 verwendet werden. Weitere Details und Möglichkeiten sind für diese Frage eigentlich ohne Belang .

 

fred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb fredis-garage:

Maßgeblich ist § 36 StVZO, dort insbesondere der Abs. 4. Es ist demzufolge bei Winterreifen (mit Piktogramm/M&S) erlaubt, die vorgegebene Höchgeschwindigkeit von Reifen oder die des Kfz.  zu unterschreiten, wenn im Sichtbereich ein entsprechender Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit des verwendeten Reifens angebracht oder dies in den Instrumenten angezeigt wird. Diese Geschwindigkeit darf auch nicht überschritten werden. Wenn der Heidenau also das Piktogramm eines Winterreifens hat, darf er im Sinne der Absätze 4 und 5 verwendet werden. Weitere Details und Möglichkeiten sind für diese Frage eigentlich ohne Belang .

 

fred

Hi Fred, 

ist inzwischen gesichert, dass Reifen ohne Winter-Logo aber mit M+S unzulässig sind? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der TKC 70 ist im Übrigen kein Heidenau, sondern ein Conti.. Der war nicht gefragt, ist allein deshalb zulässig, weil es ein H-Reifen ist (210 km/h). Dagegen ist der Heidenau ein Reifen mit der Bezeichnung T - liegt damit bezüglich Geschwindigkeitsindex bei 190 km/h.

Jeder (Luft) Reifen, der hinsichtlich seiner Größe,  seiner Bauweise und des Geschwindigkeitsindex den Vorgaben der ABE, bzw. des COC oder denen des Motorradherstellers entspricht,  darf auch gefahren werden. Egal, ob Winterreifen oder "normaler" Reifen.

Eine Ausnahme gilt nur bei Winterreifen (Piktogramm) bezüglich des Geschwindigkeitsindex- wie eingangs bereits geschrieben mit entsprechendem Aufkleber oder Anzeige.

Die Bezeichnung M&S  (Mud and Snow ist keine geschützte Bezeichnung) ist zwar für Winterreifen noch zulässig, gilt aber nur noch vorübergehend für Reifen, die bis Dezember 2017 gebaut worden sind. Andere umfangreiche Regelungen für Winterreifen betreffen keine Krafträder- deshalb hierzu keine Aussage.

Wer nun noch keine Kopfschmerzen hat, darf sich gerne die ECE Regelungen oder/und den § 36 StVZO durchlesen.

Viel Spaß dabei

 

fred

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Conti TKC 70: 90/90-21 54H TL (M&S) . Beispiel Vorderrad- aktuell. Das H hinter der 54 steht für die Geschwindigkeit also bis 210 km/h. Andere TKC 70 kenne ich nicht. Wenn es andere gab, werden sie nicht mehr gebaut.

Oder was ist gemeint? Gefragt war ja Heidenau.

 

fred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob K60 Scout oder TKC 70 ist doch egal, das Problem steht im Gesetz. Aber so egal ist es nicht. Habe jetzt bei mopedreifen.de gelesen, dass man für T Version des Vorderrades des TKC 70 einen TÜV-Eintrag benötigt, aber für den Heidenau (auch T-Index) nicht. Das siehst man, wenn man sich die Reifen auf der Homepage auswählt Und ich dachte schon, dass ich mir ohne weiteres die T-Version des TKC 70 wieder aufziehen lassen kann
Wenn man dieses Wirrwar liest, wundert es mich nicht, das die EU und die Bundesregierung unfähig bei der Bewältigung der Coronakrise ist. Vielleicht sollten die mal Leute einstellen, die davon Ahnung haben, spart auch eine Menge Beraterkosten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

 

zur Abkürzung der Diskussion:

weicht dein Wunschreifen im Geschwindigkeitsindex nach unten oder in den Dimensionen ab, so ist der Reifen einzutragen (ggf. mit Kleberchen am Tacho). Eine Abweichung der Traglast nach unten ist nicht zulässig. Dieses gilt für alle Tiger mit Zulassung nach europäischen Recht.

Tiger mit KBA-Zulassung (z.B. 709er Typen) brauchen bei Abweichungen gegenüber der Fabrikatsbindung immer eine Eintragung.

 

ODER

 

man montiert ausgehärtete Reifen mit Produktionsdatum DOT vor 2020 (will aber niemand ernsthaft).

 

Schöne Grüße

Jens

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beryll:

Was du da gelesen oder interpretiert hast ist schlicht und ergreifend falsch.

Technikfan:

Nur bei echten Winterreifen gilt, dass der Geschwindigkeitsindex nach unten abweichen darf, wenn ein Aufkleber oder eine entsprechende andere Anzeige im Blickfeld des Fahrers die höchstzulässige Geschwindigkeit des Reifens anzeigt und diese auch eingehalten wird. Maßgeblich auf bundesdeutschen Straßen ist dafür nach wie vor der § 36 StVZO in der gültigen Fassung. Eine Tüv -Abnahme -sprich Änderung der BE- ist nicht gefordert. Auch die Anhänge des § 36 StVZO geben nichts anderes her. Für die Ungläubigen

hier der maßgebliche Textteil (Nachlesen und Erkennen der Zusammenhänge würde ich mir wünschen):

Zitat:
Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum.
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
 
fred
bearbeitet von fredis-garage
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb fredis-garage:

Beryll:

Was du da gelesen oder interpretiert hast ist schlicht und ergreifend falsch.

Und das schreibt ein Reifenhändler, ich habe nicht interpretiert.

 

Bei der Freigabesuche bei Heidenau bekommt man im Vorfeld folgenden Hinweis:

"Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen am Kraftrad

 

Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert.

Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.

Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.

Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:

  1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
  2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen

Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen."

 

Hier ist von Dimensionsänderungen die Rede (ist mit Bauart M+S gemeint?). Sucht man nach dem K60 Scout, findet man eine Freigabe für die Tiger 800 XCx Fahrzeugtyp C301. Hier wird allerdings der Geschwindigkeitsindex als eintragspflichtig erwähnt. Also liegt mopedreifen.de mit ihrer Freigabe falsch. Das erklärt auch die Eintragspflichtigkeit der T-Version des TKC 70.

 

Ich werde wohl auf einen anderen Reifen umsatteln, dazumal man neben dem Eintrag noch einen Aufkleber braucht.

 

Ich frage mich, wozu man in der Praxis diesen Eintrag benötigt. Da sollte doch der Aufkleber einen an die zulässige Höchstgeschwindigkeit erinnert. Bei 200 km/h holst du doch nicht die Papiere aus der Tasche.

 

Also um bei mit einem K60 Scout oder TKC 70 T-Version älter 2020 bei der HU zu bestehen, braucht man den Eintrag und den Aufkleber, richtig? Es sei denn, der Prüfingeneur hat das Wirrwar genauso wenig verstanden wie manch anderer Motorradfahrer/Reifenhändler.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb fredis-garage:

.....

Nur bei echten Winterreifen gilt, dass der Geschwindigkeitsindex nach unten abweichen darf, wenn ein Aufkleber oder eine entsprechende andere Anzeige im Blickfeld des Fahrers die höchstzulässige Geschwindigkeit des Reifens anzeigt und diese auch eingehalten wird....

 
fred

Moin Fred,

 

dann werden wir mal richtig kleinlich. Deine Aussage ist korrekt, sofern es sich um einen richtigen Winterreifen (Kennzeichnung Schneeflocke; M+S Kennzeichnung wird rechtlich nicht mehr anerkannt) handelt. Jetzt bleibt die Frage, welcher dieser Klötzchenreifen hat die Schneeflocke und wie erklärst du bei der Kontrolle/TÜV dem Prüfenden, daß du im Hochsommer mit mit schmiernden und überhitzten Winterreifen durch die Gegend rutscht?

 

Der TKC70 hat nur eine M+S Kennzeichnung und ist somit kein Winterreifen im Sinne der Vorschrift und ebenso der K60 Scout. Also bekommt man den Reifen in der notwendigen Dimension mit dem nötigen Geschwindigkeitsindex, so braucht man keine Eintragung. Reicht der Geschwindigkeitsindex NICHT (beim K60 Scout nur bis T, beim TKC70 teilweise bis V), so muß man eintragen und mit Kleber am Tacho fahren. Nichts anderes habe ich geschrieben....

 

Schöne Grüße

Jens

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht bei der Eintragungspflicht oder halt nicht weniger um den Geschwindigkeitsindex, sondern in erster Linie um die Reifenbauart.

Also ob es ein Diagonalreifen (Kennung - ), Diagonal-Gürtelreifen (Kennung B ) oder Radialreifen (Kennung R ) ist.

Unterscheidet diese sich von der Serienausführung muss eingetragen werden.

Wenn nur der Geschwindigkeitsindex abweicht genügt der Aufkleber.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So ist es. Du hast absolut verstanden. Selbst das von mir eingestellte Zitat aus der StVZO kam ja nicht an. Es ist auch deshalb schwierig, weil die 2019 eingeflossenen Veränderungen mit den Vorgaben der StVZO durcheinander geworfen werden. Ich habe ja nicht nur 1 mal geschrieben, wann der Aufkleber (Geschwindigkeit) genügt. 

Fredis garage 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 28.3.2021 um 12:06 schrieb fredis-garage:

Der TKC 70 ist im Übrigen kein Heidenau, sondern ein Conti.. Der war nicht gefragt, ist allein deshalb zulässig, weil es ein H-Reifen ist (210 km/h).

Der H-Reifen erfüllt auch nicht die Vorgaben für die Tiger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Conti schreibt das, was ich schon dazu gesagt habe. Dieser Reifen ist zulässig- ohne wenn und aber. Das ist auch keine Erfindung  von Conti, sondern eine Entsprechung der Betriebserlaubnis. Es ist eben ein Reifen, der in seiner Bauart und Größe den Vorgaben entspricht. Wenn ein Sachverständiger das nicht weiß  sollte er seine Unterlagen bemühen.

Tüv und Dekra verfügen bei den größeren Standorten über digitale Listen der zulässigen Reifen, die ständig erweitert werden. Auch Besonderheiten (Schlauch) sind aufgeführt. Wobei das in aller Regel auch aus der Reifenbezeichnung (tube) erkennbar ist. Nicht erkennbar ist z.B. dass für die Tiger 800 A 08 eine Reifenfreigabe für einen breiteren Vorderreifen seitens Triumph existiert. Von dieser Möglichkeit machen auch andere Fahrzeughersteller im Rahmen ihre Befugnisse Gebrauch. Wie gesagt- es ist ein sehr besonderes Thema.

 

 

fred

bearbeitet von fredis-garage
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb fredis-garage:

Entsprechung der Betriebserlaubnis. Es ist eben ein Reifen, der in seiner Bauart und Größe den Vorgaben entspricht.

Du hast selber explizit dies geschrieben:

 

Zitat

Der war nicht gefragt, ist allein deshalb zulässig, weil es ein H-Reifen ist (210 km/h).

 

Du widersprichst dir also selbst. Entweder ist nur die Bauart und die Größe relevant, oder der Speedindex auch. Wenn der Speedindex auch relevant ist, dann ist der TKC70 nicht den Vorgaben im Schein entsprechend. Denn da steht der Speedindex V.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bauart:

- Ist der Aufbau der Karkasse

Darüber hinaus:

- Speedindex

- ggf. Traglast

Der Speedindex darf überschritten werden, die Traglast ebenfalls.

-V- liegt über -H- (210/240)

 

fred

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um das hier zu einem verständlichen Ende zu bringen. Auf der 800er Tiger dürfen Reifen gefahren werden, ohne diese eintragen zu müssen, wenn diese mit dem Geschwindigkeitsindex über der Vmax liegen (H und V) und in der zugelassenen Bauart gefertigt worden sind (radial oder diagonal, welche wären es denn bei diesen genannten Reifen?).

Sobald man aber Reifen aufzieht, die unterhalb der Vmax der Tiger liegen (T-Reifen, egal ob von Heidenau, Conti oder MIchelin...), muss man zum TÜV und sich diese eintragen lassen und einen Aufkleber auf den Tacho kleben (oder reicht eines von beiden aus?). Von einer ausreichenden Traglast gehe ich aus.

Schöne Woche!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Sobald man aber Reifen aufzieht, die unterhalb der Vmax der Tiger liegen (T-Reifen, egal ob von Heidenau, Conti oder MIchelin...), muss man zum TÜV und sich diese eintragen lassen und einen Aufkleber auf den Tacho kleben .

- Sobald man Winterreifen aufzieht, die unterhalb der V-max der Tiger liegen, ( bzw. unterhalb der in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Geschwindigkeit liegen) ist der Aufkleber erforderlich.  Eine Tüv-Abnahme ist dann nicht erforderlich.

 

- Normale Reifen, die nicht als Winterreifen gekennzeichnet sind, müssen den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsindex haben- selbstverständlich auch die vorgeschriebene Bauweise. Sie sind sonst überhaupt nicht eintragungsfähig. Das ist der Grundsatz.

 

fred

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke Fred. Streng genommen sind Winterreifen nun mit einer Schneeflocke gekennzeichnet. Die M&S-Bezeichnung war nur der Trick der Reifenhersteller, um mit niedriger zugelassener Vmax auf die Felgen von schnelleren Motorrädern zu kommen, aber sind nicht wirklich Winterreifen - richtig? Dann wäre der Scout kein Winterreifen, es sei denn, er hat die Schneeflocke bekommen - richtig? Oder gelten Reifen, die nur die M&S Bezeichnung haben auch noch als Winterreifen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das habe ich hier schon alles geschrieben. Die M&S-Kennung ist übergangsweise gültig, wenn der Reifen bis 2017 gebaut wurde- also schon aufgrund des Alsters nicht von Bedeutung. Das Piktogramm (Alpin/Schneeflocke) ist die heutige rechtswirksame Kennzeichnung eines Winterreifens.

Du findest ansonsten in meinem Blog alles zu Reifenfragen- einschließlich die gültigen rechtlichen Bestimmungen im Original sowie den Kommentar zur Winterreifenpflicht.

 

fred

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Reifenvernichter,

 

hier kann alles noch einmal genau nachgelesen werden:

 

KLICK MICH

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Verwerfen und Editor leeren.

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...