Jump to content

Community durchsuchen

Zeige Ergebnisse für die Stichwörter "'bundesrat drucks. 771/16'".

  • Suche mithilfe von Stichwörtern

    Trenne mehrere Stichwörter mit Kommata voneinander
  • Suche Inhalte eines Autors

Inhaltstyp


Forum

  • Infobereich und Eingangshalle
    • Supportforum - alles auf einen Blick
    • Vorstellung neuer Member
  • Treffen und Ausfahrten
    • Tigerhome-, Tiger- & Triumphtreffen
    • Stammtischbereiche
    • Sonstige regionale Events, Ausfahrten oder andere Treffen
  • Fahrzeugtechnik und Offtopics
    • Benzingerede
    • Lustiges, Witze...
    • Triumph-, Tiger- und RAT News
    • Technik Tiger Sport 660 (ab 2022)
    • Technik Tiger 1200 (ab 2022)
    • Technik Tiger 900 (ab Bj. 2019)
    • Technik Tiger Serie mit 1215 ccm (ab Bj.2012)
    • Technik Tiger Serie mit 800ccm (ab Bj. 2011)
    • Technik Tiger 1050 (ab Bj.07)
    • Technik Tiger Sport (ab Bj.2013)
    • Technik Tiger 955i (Bj.01-06)
    • Technik Tiger 885i (T709 Bj.99-00)
    • Technik Tiger 900 (Bj.93-98)
    • Triumph Twins
    • Triumph, nicht Tiger Triples
    • Andere Marken
  • Tigergalerie
    • Galeriebereich
  • GPS, Intercoms, Cams, Bekleidung und Sport
    • Zusatzelektronik (GPS, Cams, Intercoms, Handy)
    • Bekleidung und Helme
    • Rennstrecken-, Touren- & Sportevents

Finde Suchtreffer ...

Suchtreffer enthalten ...


Erstellungsdatum

  • Beginn

    Ende


Zuletzt aktualisiert

  • Beginn

    Ende


Suchtreffer filtern nach ...

Benutzer seit

  • Beginn

    Ende


Gruppe


Skype


ICQ


Webseite URL


Facebook


Ich fahre


und


Fahrweise


Wohnbereich


Interessen


Hier zum:

1 Ergebnis gefunden

  1. Der Bundesrat hat soeben die Drucksache 771/16 (Änderung unter anderem des §2 Abs. 3a StVO) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. D.h. es ist noch nicht der abschließende Gesetzestext- wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit so durch den BMV (Bundesminister für Verkehr) umgesetzt. Für Motorradfahrer ist von großer Bedeutung, dass einspurige Kfz. (dazu gehören Motorräder) von der Verpflichtung, nur mit Winterreifen bei entsprechender Witterung zu fahren, ausgenommen sind. Ich zitiere der Einfachheit halber aus Art. 1 der Vorlage: In § 2 Absatz 3a werden die Sätze 1 bis 3 durch folgende Sätze ersetzt: v Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- glätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbe- schadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Ab- satz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für 1. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, 2. Einspurige Kraftfahrzeuge, 3. Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, 4. Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassun...... Ich habe bereits 2010 (Inkrafttreten der jetzigen noch gültigen Regelung)in einem Fachaufsatz dargelegt, dass m.E. der Rückgriff auf diverse Richtlinien der EU fehlerhaft war, da in diesen Regelungen nur mehrspurige Kfz. genannt wurden. Auch die verlangte Kennzeichnung mit M+S war fehlerhaft, weil sie keine sinnvolle Rechtsgrundlage hatte (die Kennung M+S ist nicht geschützt). Zukünftig wird als Kennung das Alpinsymbol (Schneeflocke) verlangt- die M+S Kennung wird aber vorrübergehend weiter anerkannt. Die Ausnahme für die o.g. Fahrzeuge (auch Krafträder) führt dazu, dass der Führer des Kfz. (Zitat) vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen hat, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist, 2. während der Fahrt a) einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser im km/h angezeigten Zah- lenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten, nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist Das sorgt natürlich wieder für Verwirrung, denn was heißt schon „das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist…….“ Ergo besteht erneuter Klärungsbedarf. Ehrlich gesagt halte ich auch diese Vorlage wieder für stümperhaft, wie so manches, was in den letzten Jahren das Bundesverkehrsministerium verlassen hat- siehe Maut. Aber- wie schon gesagt- noch ist die Änderung nicht im Bundesverkehrsblatt erschienen. Darauf berufen würde ich mich im Fall des Falles aber schon, wenn ich bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen auf meinem Motorrad unterwegs wäre- schließlich ist mein Ziel nicht mit anderen Verkehrsmitteln erreichbar, weil der Weg das Ziel ist. fredis-garage
×
×
  • Neu erstellen...