TLaxxx Geschrieben am September 25, 2015 Share Geschrieben am September 25, 2015 Hi zusammen, wie beschrieben wurde ich im März 15 schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt. (PKW mit Wendemanöver) Unfallverurscher, "Oh es tut mir so leid hab ihn nicht gesehen" dazu noch einen mitfühlenden Anruf bei meiner Frau, tausendmal Entschuldigung, das wars. Von einer weiteren Strafverfolung durch die Staatsanwaldschaft habe ich abgesehen, einen Knollen bekam er trotzdem. So weit so gut! Jetzt nach mehr als einem halben Jahr ist die Sache noch immer nicht abeschlossen. Die gegnerische Versicherung beruft sich auf die bestehende Betriebsgefahr meines Motorrades und der Klotzkopf behauptet jetzt, ich wäre zu schnell gefahren, obwohl er sich vorher nicht erklären konnte woher ich gekommen bin . . . aber meine gefahrene Geschwindigkeit kennt er. Ich möchte nur zum Ausdruck bringen, dass man wohl als Motorradfahrer schon mit einer speziellen Behandlung, Unfallabwicklung rechnen muss. Die Sache geht jetzt vor Gericht. Tatsache ist, er war in Airbags eingehüllt blieb unverletzt, ich lag auf der Strasse, 2Tage im Krankenhaus und 6 Wochen in Behandlung und habe noch den materiellen Schaden. Künftig . . Gott bewahre werde in einem ähnlichen Fall immer auf eine strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft bestehen, auch wenn die Sachlage getrennt bewertet wird. . .somit hätten wir dann beide etwas vom Unfall. Ich möchte mir nicht ausmalen wenn die Verletzungen heftiger ausgefallen wären. Ach ja, jetzt das Beste . . . habe mit meinem neuen Tiger tolle 11.000 km runtergeritten und habe noch immer eine feuchte Hose wenn ich absteige . . . wenn der Unfall nicht gewesen wäre, würde ich wahrscheinlich noch auf BMW Gurke reiten... doch Glück gehabt! Also, Uffbasse und eine private Rechtschutzversicherung ins Auge fassen. (Ne, bin kein VV) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
silberlocke Geschrieben September 28, 2015 Share Geschrieben September 28, 2015 Das sind die Spieregeln von Versicherungen. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist nötig, weil du sonst das Nachsehen hast. Finde ich auch und man wird durch deinen Bericht wieder mal erinnert. Verkehr hat mit Menschlichkeit nichts zu Tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Ceri Geschrieben September 28, 2015 Share Geschrieben September 28, 2015 Das sind die Spieregeln von Versicherungen. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist nötig, weil du sonst das Nachsehen hast. Finde ich auch und man wird durch deinen Bericht wieder mal erinnert. Verkehr hat mit Menschlichkeit nichts zu Tun. Recht haben oder Recht bekommen hat mit Menschlichkeit nichts zu tun! Ist in anderen Bereichen nicht anders....! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mufys Geschrieben September 28, 2015 Share Geschrieben September 28, 2015 Hallo TLaxxx, das ist eine ganz üble Geschichte mit den Versicherungen. Da kann ich auch ein Lied von singen. Aber eine kleine Richtigstellung hätte ich für Dich. Du darfst hier nicht Straf- und Zivilrecht in einen Topf schmeissen. Wenn dein Unfallgegner einen Strafbefehl bekommt, hast du noch lange nicht deinen Schaden bezahlt. Das hast du richtig erkannt. Deine Ansprüche an die gegnerische Versicherung haben mit der strafrechtlichen Verfolgung deines Unfallgegners (hier wegen fahrlässiger Körververletzung) nichts zu tun. Versicherungsansprüche sind immer Zivilrecht und auf dem Privatklageweg zu erstreiten (vorzugsweise durch einen GUTEN Rechtsanwalt). Auch wenn ich mich jetzt in die Nesseln setze behaupte ich, es gibt nur wenig gute Zivilrechtsanwälte. Denn Zivilrecht ist Dschungelrecht. Der stärkere gewinnt. Das musste auch ich leidlich erfahren. Ein versäumter Antrag...ein anzweifelbares ärztliches Gutachten und rum ists. Die Versicherungen gehen immer öfter dazu über Ansprüche zu kürzen. Kleinbeträge meist. Aber genau die können eine Versicherung in Schieflage in der Summe ganz schnell wieder sanieren. Beispiele gibts dafür zu Hauf (musst mal googeln, da fallen Dir die Augen aus). Der neuste Schrei ist Gegengutachten der Versichung zu erstellen und das Gutachten deines Sachverständigen auszuhebeln...und das ist sogar legal und höchstrichterlich abgesegnet, denn du sollst ja nach dem Unfall nicht besser dastehen als vorher. Die Masche...kürze an jedem Gutachten 10%. das ist im Einzelfall nicht viel und der Geschädigte wird sich nicht wehren. In der Summe aller Schäden aber bringt dieses Spiel Millionen Gewinne in die Kassen der Versicherung und die werden dann vom Vorstand in Thailand verhurt und versoffen...liebe xxxx-Versicherung...Sorry der musste jetzt raus! Schmerzensgeld wird nach Tabellen bezahlt, die sich die Versicherungswirtschaft größtenteils selbst erstellt haben. Da werden Summen aus vergleichbaren Zivilgerichtsverfahren als Anhaltpunkte genommen. Und wenn eine Versicherung der Meinung ist, dass die Anspürche zu hoch sind, dann kürzt sie halt oder kommt mit der von Dir beschriebenen Betriebsgefahr. Du bist diesen Versicherungen einfach nahezu machtlos ausgeliefert. In meinem Fall muss ich mir z. B. seit Jahren anhören, dass ich die Kasko-Versicherung nur gnädigerweise mit Einschränkungen und Aufschlägen bekomme. Grund...ich habe in einem Jahr drei Kaskoschäden gemeldet die bedingt durch einen Brandschaden natürlich höher waren als mein Jahresbeitrag. Ich stelle "O-Ton" des Sachbearbeiters ...von nun an für die Versichrung ein wirtschaftliches Risiko dar... NOCH FRAGEN? Kündigen? Fehlanzeige! Du musst die Vorschäden der neuen Versicherung mitteilen und wenn du Pech hast kriegst du dort gar keine Kasko mehr. Ich wünsche Dir einen guten Ausgang deines Unfalls und dass du zu deinem Recht kommst. Schöne Zeit! VG Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ted Geschrieben September 28, 2015 Share Geschrieben September 28, 2015 (bearbeitet) Entschuldigung!? Bei dem Bericht stehen mir gleich die Harre zu Berge! Sind wir Motorradfahre immer die Doofen? Darf ich mal fragen, warum kein Anwalt direkt nach dem Unfall genommen wurde? Dieser wir von der gegnerischen Versicherung bezahlt! Genau wie ein Gutachter, wenn der Schaden nicht den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Schon aus diesem Grund wird eine Versicherung die Kosten des Anwaltes nicht in die Höhe treiben wollen. Natürlich muss der Anwalt auch was davon verstehen! Ich hatte einen Flachkopfanwalt und einen taffen Anwalt und extra einen Gutachter bei "Motorradabräumern" gehabt. Einmal 7000 € verloren (unwissend das, dass die gegnerische Vers. hätte bezahlen müssen) und einmal 3400 € gewonnen! (wie oben beschrieben) Ratet mal wem ich nun mein rechtliches Vertrauen schenke. So schlimm es klingen mag! Durch eine umfangreichen Rechtsschutz lasse ich mir von keinem mehr ans Bein pissen! Bei Schuldteilung geht es ja auch um den Verlust der SF- Klasse! Das kann echt teuer werden! Nur mal so... Ted PS.: 3 Kaskoschäden toleriert keine Versicherung so ohne weiteres! Es sei denn dein Portfolio bei der Gesellschaft ist mit anderen Verträgen interessant genug. Soviel zu dem Spruch jede Versicherung bei einer anderen Gesellschaft... bearbeitet September 28, 2015 von Ted Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TLaxxx Geschrieben Oktober 29, 2015 Autor Share Geschrieben Oktober 29, 2015 Hi, wollte nur kurz mitteilen wie die Sache ausgegangen ist. Habe mittels Anwalt ein Klage auf volle Begleichung der entstandenen Kosten bei Gericht eingereicht. Nach vielen Telefonaten hat sich die gegnerische Versicherung mit meinem Anwalt auf die volle Kostenerstattung geeinigt. Die Verhandlung vor Gericht wurde abgesagt. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MG011 Geschrieben Oktober 29, 2015 Share Geschrieben Oktober 29, 2015 Hallo Michael. Ich freue mich für dich, denn es gibt genug Ungerechtigkeiten auf dieser Welt... Der letzte Satz zeigt die richtige Einstellung. Super gemacht, und gewonnen. Gruß Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hein Mück Geschrieben Oktober 30, 2015 Share Geschrieben Oktober 30, 2015 Da beschwerst Du Dich wegen 6 Monaten??? Meine Partnerin ist von einer Dose abgedrängt worden und dann auf dem Seitenstreifen gestürtzt und durch einen Baum gebremst worden: Mit dem Heli ins Krankenhaus, dort 4 Wochen Aufenthalt (eine woche davon auf Intensiv). Anschliessend 8 Wochen reha und nach 1.5 Jahren Wiedereingliedeung in den Job. Heute nur noch in der Lage 80% zu arbeiten. An der Unfallstelle hat die Frau des Fahres den Fehler noch zugegeben, aber als die Polizei da war, hatte er sie schon eingestielt, was sie zu sagen hat. Der Fall ist anfangs April 2009 passiert. Von Verkehrsstrafgericht wurde der Dosentreiber freigesprochen und hat sogar noch eine Entschädigung für seine Anwaltskosten erhalten. Die Zivilklage ist zawr eingereicht, aber es fehlt noch immer ein Verkehrsgutachten. Der erste Gutacher hat die Sache verschleppt - jetzt ist ein neuer vom Gericht bestellt worden. Eine Rechtschautzversicherung haben wir - hat uns das zeitlich jetzt etwas gebracht??? Und ich rede hier nicht davon, dass meine Maus fast gestorben wäre! Motorrad Totalschaden, Schutzkleidung sowieso. Verdienstausfall für 2 Jahre, Renteneinbusse für nicht eingezahlte Beiträge, Schmerzensgeld..... Wir reden hier von sicher mehr als einen 5-stelligen Betrag. Heilungskosten sind ebenfalls angefallen, weil wir in einer besonderen Situation leben (arbeiten in D - Wohnen in der CH; daher wird nach hiesigem Sozialgesetzbuch abgewickelt trotz deutscher Versicherung. Und das bedeutet mal mindestens 10% aller Heilungs- Krankenhauskosten bleiben an uns hängen Den Heli haben wir zur Hälter bezahlt!) Gerechtigkeit ist auch mit entsprechender Versicherung nicht selbstverständlich - wenn man gegen einen international bekanten Versicherungskonzern antreten muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gummikuhfan Geschrieben Oktober 30, 2015 Share Geschrieben Oktober 30, 2015 ... Verdienstausfall für 2 Jahre, Renteneinbusse für nicht eingezahlte Beiträge, ... Hallo Hein, das musst du mir jetzt mal erklären. Im Krankheitsfall zahlt in den ersten sechs Wochen der Arbeitgeber weiter deinen Lohn, danach die Krankenkasse, wenn auch nicht mehr voll. Die Rentenbeiträge werden auf jeden Fall weiter gezahlt. Zumindest war das bei mir so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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