Gast Geschrieben am Januar 27, 2016 Share Geschrieben am Januar 27, 2016 Hallo da draußen, ich habe mal eine Frage. Wenn ich den Endschalldämpfer tausche gg. z.B eine Racecan, ist mir klar das die Racecan keine E Nr. hat und ich somit illegal unterwegs wäre. Was ist bitte wenn man den zwischenschalldämpfer gg. ein KATersatzrohr tauscht ? Da gibts doch keine Enummer, und einen Eintrag für den Kat gibts doch auch nicht im Schein oder ?! Wie ist die Gesetzeslage wenn man angehalten wird ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oblinskie Geschrieben Januar 28, 2016 Share Geschrieben Januar 28, 2016 Moin Dirk Das ist kein Zwischenschalldämpfer sondern ein geregelter Kat. Sonst würde es ja Zwischenschalldämpferersatzrohr heißen. Und dieser ist sehr wohl eingetragen in deinem Nummernsalat der beim Tüv eingegeben wird sobald eine AU gemacht wird.. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kurt Geschrieben Februar 21, 2016 Share Geschrieben Februar 21, 2016 (bearbeitet) Hallo Dirk, Zwischenrohre gibt es nicht mehr zu kaufen, muß man selber machen. Hat hier im Forum mal jemand angeleiert, ist aber wohl nichts daraus geworden. Preis zu hoch. Ob noch jemand hier die Brotbüchse aufschneidet und statt des Kat ein Rohrstück einschweißt? Also, Racecan bringt nur etwas, wenn der Kat entfernt wird und die Luftfilterbox umgebaut wird. Zusätzlich sollte die Software geändert werden. Schau mal bei Tom rein, mit etwas Geschick kannst Du die Software selber aufspielen. Meine Erfahrung mit den Graukitteln, die messen was hinten rauskommt, wenn das in der Toleranz liegt gibt es die Plakette. bearbeitet Februar 21, 2016 von kurt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben Februar 24, 2016 Share Geschrieben Februar 24, 2016 Am 21.2.2016 at 12:57 schrieb kurt: Ob noch jemand hier die Brotbüchse aufschneidet und statt des Kat ein Rohrstück einschweißt? Habe ich zufällig hier gesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oblinskie Geschrieben Februar 24, 2016 Share Geschrieben Februar 24, 2016 Moin Hallo Kurt Die Frage war: Wie ist die Gesetzeslage wenn man angehalten wird ?. Nach einem Rohr oder Racecan wurde nicht gefragt. Gruß Hubert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
manne Geschrieben Februar 24, 2016 Share Geschrieben Februar 24, 2016 aus einer Publikation des TÜV....... Betriebserlaubnis zum erlöschen bringen u.a. folgende Umbauten... Da ist jeder Eingriff, der zu einer „Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens“ führen kann. Damit sind vor allem Änderungen am Motor oder der Auspuffanlage gemeint – also das sogenannte „Tuning“. Nicht, dass es verboten wäre, aber: Mehr Lärm und Schadstoffe als gesetzlich zugelassen darf das Fahrzeug nicht ausstoßen. siehe: https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336121024215603850287/flyer-tipp-aenderungen-am-fahrzeug.pdf - also Fahrzeug OHNE gültige ABE...... über die dadurch sich ergebenden Repressalien gibt es die unterschiedlichsten Aussagen - und teilweise auch unterschiedlichste Handhabe der Ordnungshüter.... mfg Manne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.