Hier der Paragraph für uns ÖSIS
§ 36 StVZO Bereifung und Laufflächen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Noch ist das also bei uns kein Problem.
Nachdem unsere Regierung gerne alles den Deutschen nachmacht, ist es nur mehr eine Frage der Zeit, bis das bei uns gleichgestellt wird. No servas
Dem Bild könnt ihr entnehmen, wie der Gesetztestext von mir ausgelegt wurde, und seit Jahren vollkommen ausreicht.
Dabei dürf ma eh nur 130 Km/h fahren.
Lg Manfredo