Moin,
zur rechtlichen Seite ist zu sagen, daß ein Navihalter keine Zulassung benötigt. Er muß nur hinreichend fest sein und sich nicht lösen können, daß er das Fahren behindert. Nur Bauteile, die direkt zum Fahren benötigt werden oder bei beschädigung reißen oder splittern können bedürfen der Zulassung, also Handhebel, Lenker, Verkleidungsscheiben, Reifen, Lampen, Auspuff usw. In einer Grauzone, das heißt eigentlich zulassungsplichtig, aber es wird nicht verfolgt, sind Fußrasten (nicht Fußrastenanlagen) und z.B Kettenschutz. Zulassungfrei sind alle weitern Anbauteile, wie Sitzbänke, Gepäckträger oder halt Navihalter.
Schöne Grüße
Jens