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Zulassungspapiere/Reifengröße Tiger 800


Gast Scramb

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Moin Moin,

in meinen Papieren (Zulassung + COC) steht als Hinterreifengröße:

150/70 17 69V

genauso geschrieben, ohne "R" und auch ohne Bindestrich. Demnach wäre es ein Diagonalreifen. Montiert ist allerdings ein 150/70R17 69V, also ein Radialreifen. Könnt ihr bitte mal in Euren Papieren nachschauen, ob das dort auch so ist?

Ich sehe mich nämlich schon in Erklärungsnöten wenn die Jungs von der Trachtengruppe mich fragen warum ein Radialreifen montiert ist, wenn keiner eingetragen ist ..... :(

Grüße

Walter

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Moin Walter,

es sieht danach aus, daß jemand beim Ausstellen der Papiere richtig tief gepennt hat. Die Radialreifen haben schon ihre Richtigkeit, da es keine Diagonalreifen mit Geschwindigkeitsindex "V" gibt. Müßte aber auch die Rennleitung blicken. Blöd werden die erst, wenn ein "ZR" vorgeschrieben ist und du mit einem Radialen umher eierst...... :wistle:

Schöne Grüße

Jens

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Moin Jens,

im Prinzip fehlt in den Papieren nur das "R" beim Hinterreifen, dann wäre alles OK. Ob allerdings die mobile Trachtengruppe das schnallt, sei dahin gestellt;

denn Diagonale in "V" gibts schon:

http://www.reifentiefpreis.de/Reifen-Motor...V,W,ZR,Y&Marke=

Aber wer fährt so einen Schrott überhaupt noch? ... ;-)

Grüße

Walter

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Tach auch,

mal so als Frage in den Raum geworfen. Wenn das R nicht mit dabei steht, ist es doch so, das alle Sorten und Typen oder höherwertige in diesen Dimensionen montiert werden dürfen. Oder irre ich mich da? :rolleyes:

Je weniger drinsteht, um so einfacher ist doch eigentlich die Reifenwahl :rolleyes:

Abgesehen davon gibts doch eh nur Radialreifen in der Größe, also who cares...

(Ausnahmen bestätigen diese Regel :D ) Das passt also schon.

Noch ne Anekdote dazu?

Ich fahre selbst ne komische Eintragung spazieren, die mal bei ner Umtragung passiert ist.

Vorn: 90/90-21

Hinten: 150/70B17

Ok, diese Reifen gibts, aber beim Ersteintrag hatte ich 150/70-17 drin. Und ich kann mich erinnern, das die gute Frau auf der Zulassungsstelle damals ganz ungläubig geschaut hat, als ich gesagt hab: "Die Papire nehme ich nicht, da sind die falschen Radgrößen eingetragen".

Ich hätte gern die aus der Abnahme und nicht die aus der EG-BE, denn ansonsten wäre die ganze Abnahme ja sinnlos gewesen.

Daraufhin hat sie sich entschuldigt und gemeint, kein Problem, dann schreibt sie es nochmal. Die neuen Rad & Reifengrößen hat sie dann aus dem Gutachten abgeschrieben und die Zeichen mitbuchstabiert. An einer Stelle hatte sie sich dann trotzdem vertippt und hat korrigiert. Das hab ich damals gesehen.

Bei der Kontrolle ist mir das B anstelle des Bindestrichs gar nicht aufgefallen. Ich war dann einfach nur froh, dass jetzt die "richtigen" Größen drin standen.

Der Falschumtrag ist nun schon zig Jahre (3mal Tüv) und diverse Kontrollen (auch mit Taschenlampe am Fahrzeug) lang drin. B)

Greetz Brülli

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Tach auch,

mal so als Frage in den Raum geworfen. Wenn das R nicht mit dabei steht, ist es doch so, das alle Sorten und Typen oder höherwertige in diesen Dimensionen montiert werden dürfen. Oder irre ich mich da?  :rolleyes:

... einwenig schon, den ein Radialreifen ist bauartbedingt ein anderer Reifen als ein Diagonaler, und somit eintragungspflichtig. Einschlägige Erfahrungen seitens TüV mit einer TransAlp, die NUR HINTEN einen Radialreifen braucht, sowie mit einer Scrambler, die ich auf Radialreifen umgerüstet habe, sind vorhanden !

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Jetzt bin aber auch ein wenig irritiert. Ich sehe das nämlich wie Brülli. Wenn nur die Größe eingetragen ist darf man beides fahren. Nur mischen darf man nicht.

Wenn die Transe nur hinten einen Radialreifen braucht, bedarf es wegen des Mischverbotes einer Ausnahmeregelung.

Das bei Brülli eingetragene "B" steht übrigens für Belt und bedeutet, dass es sich um einen Diagonalreifen mit zusätzlichem Radialgürtel (engl. belt) handelt.

Gruß

Günni

bearbeitet von Günni aus H
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Servus,

wenn in den COCs auch nichts drinsteht - herzlichen Glückwunsch. Dann gibts da keine Beschränkung, ausser den speziellen gesetzlich geregelten, die nach der EG- BE kommen.

Und das sind in D - keine Mischbereifung und keine unterschiedlichen Reifen- und Bauarttypen auf den verschiedenen Achsen. Bei Mischungsnotwendigkeit muss ne Abnahme her.

Also wenn kein R eingetragen ist, könnte auch ein Satz Diagonalreifen eines Typs und eines Herstellers in den angegebenen Dimensionen gefahren werden.

Nur wird das Finden eines passenden Satzes bei Diagonalreifen schon ziemlich schwierig werden :rolleyes:

Im Ausland ist das ja sogar noch lockerer geregelt al hier in D. Ist aber auch egal.

An die Sachen kann ich mich halt noch erinnern. Möglicherweise sind sie aber auch schon überholt. Man kriegt ja nicht immer alles mit.

Also her mit neuen Erkenntnissen. Muss jemand demnächst zum TÜV? Egal mit welcher Maschine, kann man dort auch gern mal den TÜVmann fragen, was der dazu meint.

Greetz Brülli

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Hallo,

da ich ja ein freiberuflicher Prüfmuckel bin kann ich mir ja mal morgen in die KBA Typdaten der Tiger 800 schaun falls die meine Datenbank schon hergibt.

Bitte gebt mir mal die HSN ( Feld 2.2 Triumph müßte wie bei meiner 1050 ''2014'') sein und die TSN (Feld 2.2) der Tiger 800.

Von meinem Verständnis her dürfte mann nach der rudimentären Reifenbezeichnung alles fahren was irgendwie da reinpasst. Ist natürlich technisch Schwachsinn.

Bei meiner 1050 von EZ 1/09 steht auch nur 120/70 ZR17 58W aber nicht die Bezeichnung M/C (für Motorcycle)... somit wäre auch theoretisch ein PKW Reifen zulässig der diese Bezeichnung trägt.

Wenn Interesse besteht kann ich morgen mal bei unserer technischen Leitung anrufen und mal deren finale Meinung erfragen.

Gruß

Zonenfeile

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  • 2 years later...

An die Österreicher hier: wisst ihr zufällig, ob es in Ö erlaubt Ost vorn und hinten Reifen mit unterschiedlichem Geschwindigkeitsindex aufzuziehen? Also z.b. Vorne H und hinten V?

Denn dann könnte ich den CTA 2 aufziehen ohne es eintragen lassen zu müssen.

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...wenn Du in hinten und vorne montierst, musst nicht eintragen lassen weil du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Conti hast. Ist aber nur in Österrreich so....

Leider nein! Ich hab bei der OÖ Landesregierung, Abteilung Verkehr, nachgefragt und da läuft es folgendermassen:

Es gibt 2 Möglichkeiten:

1. Es gibt eine Freigabe vom FAHRZEUGhersteller. Einfach diese mitführen und gut is.

2. Es gibt eine Freigabe vom REIFENhersteller. Dann muss man sich einen Termin ausmachen und den eintragen lassen. Kostet ca 45€ und gilt dann auch nur für diesen Hersteller :vogel:

Nachdem ich aber gerade im Zulassungsschein entdeckt habe, dass ich vorne Geschwindigkeitsindex V aufziehen muss, hat es sich erledigt.

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  • 8 months later...

INFO für alle Österreicher:

heute war ich bei der Landesprüfstelle in Linz (natürlich mit entsprechendem Termin, sonst geht da gar nix).

Ich hatte den CRA2 aufgezogen, die UBB von Conti dabei, sowie Typen- und beide Zulassungsscheine. Bezahlt hab ich 35,60€ und jetzt ist die 110er Dimension OHNE Reifenherstellerbindung eingetragen :bang::horn:

Im großen und ganzen war das also überhaupt keine große Sache. Nur ein bisschen Geduld muss man mitbringen, denn sie sind nicht die schnellsten (Amt halt)

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  • 2 months later...

Nabend,

ich muss trotzdem noch mal fragen:

Bei mir steht der Michelin Anakee 3 an, für den es eine Freigabe gibt.( http://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/1373 )

Muss ich trotzdem zum TÜV und den 110er eintragen lassen oder reicht es, nach der Montage die Freigabe mit sich zu führen?

Fragende Grüße... Falko

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