tornadotiger Geschrieben am Februar 24, 2015 Share Geschrieben am Februar 24, 2015 Hallo, ich will ein kleineres Kennzeichen (180x200). Jetzt: XX-XX XXX (220x200) Dann: XX-X XX (180x200) Muss ich das Bike ab- und neu anmelden, oder geht das nur durch Nummeränderung. Braucht man eine neue eVB? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast BJB Geschrieben Februar 24, 2015 Share Geschrieben Februar 24, 2015 Hi. Also Du kannst zur Zulassungsstelle mit einer neuen eVb. Da wird dann direkt umgemeldet und fertig. Viel Erfolg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tornadotiger Geschrieben Februar 24, 2015 Autor Share Geschrieben Februar 24, 2015 Habe mittlerweile meine Frage selber gelöst. Einfach Papiere mitbringen (Fahrzeugschein und Brief, altes Kennzeichen) und fertig. Man braucht keine eVB, weil die neue Nummer automatisch von der Zulassungsstelle an die bestehende Versicherung übermittelt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast BJB Geschrieben Februar 24, 2015 Share Geschrieben Februar 24, 2015 Ok. Viel Glück - ich glaube trotzdem du brauchst eine eVb.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gummikuhfan Geschrieben Februar 24, 2015 Share Geschrieben Februar 24, 2015 ... Man braucht keine eVB, ... Hi, dann ist das hier in Köln anders. Ich habe eine neue eVB gebraucht und ich habe auch eine Neuausfertigung des Versicherungsvertrages bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tornadotiger Geschrieben Februar 24, 2015 Autor Share Geschrieben Februar 24, 2015 (bearbeitet) Habe mittlerweile meine Frage selber gelöst. Einfach Papiere mitbringen (Fahrzeugschein und Brief, altes Kennzeichen) und fertig. Man braucht keine eVB, weil die neue Nummer automatisch von der Zulassungsstelle an die bestehende Versicherung übermittelt wird. Ich habe diese Auskunft vom meiner Zulassungsstelle (in A) bekommen. bearbeitet Februar 24, 2015 von tornadotiger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relax Geschrieben Februar 24, 2015 Share Geschrieben Februar 24, 2015 Also wenn man nur das Kennzeichen erneuern will (also ein altes eingerissenes Kennzeichen gegen ein neues ersetzen will) dann braucht man auch in D keine Versicherungsbestätigung. Nur mit dem defekten Kennzeichen und den Papieren auf die Zulassungsstelle gehen und sich ein neues Kennzeichen ausstellen lassen. Das kann dann auch ruhig kleiner sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hasberger Tiger Geschrieben Februar 26, 2015 Share Geschrieben Februar 26, 2015 Also wenn man nur das Kennzeichen erneuern will (also ein altes eingerissenes Kennzeichen gegen ein neues ersetzen will) dann braucht man auch in D keine Versicherungsbestätigung. Nur mit dem defekten Kennzeichen und den Papieren auf die Zulassungsstelle gehen und sich ein neues Kennzeichen ausstellen lassen. Das kann dann auch ruhig kleiner sein. Er will ja die Nummer ändern. Ich würde einfach bei der Versicherung anrufen, mir eine eVB geben lassen und damit zur Zulassungsstelle fahren. Dann ist einfach alles dabei, und du musst nicht noch mal hinfahren, weil irgend ein Scheiß fehlt. Die eVB kostet doch kein Geld. Gruß Holger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
McB Geschrieben Februar 26, 2015 Share Geschrieben Februar 26, 2015 Servus, Zulassungsordnungen sind "Kommunalrecht", wenn ich mich nicht irre. Da gibt es diverse Unterschiede zwischen den Landkreisen und man muss ich direkt bei der zuständigen Stelle informieren. Greetz Brülli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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